Finanzexperte (Rechtsexperte) im Forum unterwegs?

Casiofx82

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5 Juli 2011
Beiträge
761
Hallo zusammen,

hat sicherlich nichts mit den heiss geliebten Thinkpads zu tun aber die Kompetenz hier im Forum ist unglaublich hoch
(das Forum als Gemeinschaft der Mitglieder ist ja fast schon sowas wie ein Universalgenie :eek:)

vielleicht findet sich ja auch für diese Frage eine Antwort - gerne auch per PN

folgenden Sachverhalt gilt es zu beleuchten (zu klären?) -- Denksport für alle Banker, Kaufleute, versierten Privatleute, Juristen, Steuerberater.. was auch immer

1) ein bestehendes Darlehen (Haus/ Immoblie) läuft im Sommer 2013 aus und müsste daher neu verhandelt werden
(ebenso Ende der 10-jährigen Zinsbindung)

2) für eben dieses im (Sommer 2013) auslaufende Darlehen wurden in 2010 die Zinsen für die Zeit nach Ende der ersten Zinsbindung (ab Sommer 2013) neu vereinbart

soweit die Fakten

jetzt die Fragen:

a) handelt es sich bei der unter 2 geschlossenen Vereinbarung über die (neue) Zinshöhe ab Sommer 2013 um ein "eigenständiges" Darlehen welches so einfach nicht gekündigt werden kann, ohne Vorfälligkeitsentschädigung etc. etc. ?

oder

b) kann das (erste) Darlehen aufgrund Alauf der 10-jährigen Zinsbindung im Sommer 2013, völlig = zu 100% getilgt werden und wird die in 2010 geschlossene Vereinbarung über die (neue) Zinshöhe dann einfach hinfällig, gegenstandslos?

(was bisher in Erfahrung gebracht werden konnte ist, dass Immoblien-Darlehen i.d.R. unabhängig von einer festgeschriebenen Darlehensdauer oder Zinsbindung wohl in jedem Fall spätestens nach 10 Jahren voll getilgt werden können, korrekt? -- Frage ist nur: wie verhält es sich mit der "neu" in 2010 geschlossenen Vereinbarung über die Höhe der Zinsen nach Ende der ersten 10 Jahre - wird die dann automatisch hinfällig/ gegenstandslos - oder begründet diese "Vereinbarung" ein neues = eigenständiges Darlehen ?)
Hinweis: die Vereinbarung über die Zinshöhe/ Tilgung ab dem 11. Jahr bezieht sich ausdrücklich auf das bestehende (erste) 10 Jahre alte Darlehen

vielleicht weiss ja jemand eine Lösung oder hat zumindest eine "Tendenz" die man weiter verfolgen könnte bei den Recherchen :rolleyes:

bin selber gerade etwas ratlos oder stehe auf dem Schlauch...
 
Ich denke die Antworten hierzu müssten sich in den zugehörigen Verträgen finden lassen. Ansonsten spricht aus meiner Sicht auch nichts dagegen, diesbezüglich mit der Bank kontakt aufzunehmen und um Auskunft zu bitten. Das kostet erst mal nichts und ich sehe hier auch keine Nachteile für zukünftige Verhandlungen.

Grüße Thomas
 
Hmm, also ich könnte mir durchaus vorstellen, dass Du Dich mit der neuen Vereinbarung 2010 wieder 10 Jahre an das Darlehen gebunden hast. Man spricht da von einem so genannten Forward-Darlehen. Du wolltest Dir rechtzeitig einen (günstigen) Zins sichern und die Bank hat sich darauf verlassen, dass Du ab Ende der jetzigen Zinsbindungsfrist das Darlehen zu den bereits ausgehandelten Optionen weiterführst. Daher halte ich es für wahrscheinlich, dass die Bank jetzt von Dir eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen wird, wenn Du das Darlehen ablöst. Schließlich sind die langfristigen Zinsen sogar noch weiter gefallen und sie hat Dein Darlehen mit dem Stand 2010 refinanziert. Allerdings gibt es für die Vorfälligkeitsentgelte mittlerweile recht strenge Regeln und die Bank muss Dir den tatsächlich entstandenen Zinsausfallschaden vorrechnen. Außerdem ist da oft noch etwas Verhandlungsspielraum.

Also, ich würde durchaus bejahen, dass Du einen gültigen Vertrag vor Dir hast, der die Konditionen des Darlehens bereits vor Ablauf der Zinsbindungsfrist neu festgelegt hat. Daher kann ich mir nicht vorstellen, dass die Bank Dich da einfach so raus lässt, es sei denn, die Vertragsbedingungen sehen etwas anderes vor (was ich aber bezweifel). So tief stecke ich in der Thematik zwar nicht drin, aber welche Bank würde sich auf diese Art von Geschäften einlassen, wenn sie dann jederzeit befürchten muss, dass sich bei fallenden Zinsen keiner mehr dran gebunden fühlt?

hajowito
 
Hallo,

der Vertrag nach Sommer 2013 basiert auf der Tatsache, dass noch ein Darlehen und somit noch eine Schuld-
verhältnis zwischen Schuldner und Bank besteht. Ist die Option, der 100%-zigen Tilgung des Darlehens nach den
10 Jahren gegeben und wird diese Option seitens des Schuldners gezogen, besteht auch kein Schuldverhälnis mehr
zwischen den Partnern. Das bestehende Vertragverhältnis ist erfüllt und es gibt somit auch keine Anspruch seitens
der Bank mehr, es sei denn, es wurde etwas vereinbart, was hier nicht dargestellt wurde.
 
vielen Dank an Alle für die Hilfe - manchmal muss man einfach mal ne andere Meinung/ Gedankengang hören

-> Antwort scheint das hier zu:
§ 489 BGB

(auszugsweise)
(1) Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag mit gebundenem Sollzinssatz ganz oder teilweise kündigen,

(1. xxx)

2. in jedem Fall nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten; wird nach dem Empfang des Darlehens eine neue Vereinbarung über die Zeit der Rückzahlung oder den Sollzinssatz getroffen, so tritt der Zeitpunkt dieser Vereinbarung an die Stelle des Zeitpunkts des Empfangs.

-> die Vereinbarung zur Zinshöhe (ab Sommer 2013) die in 2010 geschlossen wurde, hat somit eine neue 10-Jahresfrist ausgelöst --> bis 2020
(und somit weder 2013 noch 2013)

erste Anzeichen deuten aber schon darauf hin, dass die Bank sich flexibel zeigen wird :)
 
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