@ Noreia
ja, es ist so -> die Widerrufsfrist hat noch nicht begonnen; da bis heute nicht die "richtige" Ware geliefert wurde
(soviel zum Fehler des Händlers... den Du ihm aber nur bedingt vorwerfen kannst; schließlich hast Du dich bis heute noch nicht bei ihm gemeldet und die ordnungsgemäße Lieferung angemahnt und ihn somit im Sinne seiner Erfüllung des Kaufvertrags (Lieferung der bestellten Ware) bezüglich der Lieferung "in Verzug" gebracht)
ABER (nochmal) -> Dein Fehler war es, dass Du eine Ware in Besitz genommen hast, welche Du niemals hättest in Besitz nehmen dürfen
denn auch als Käufer (Kunde) obliegt Dir die Pflicht zur Prüfung der Richtigkeit der Lieferung... bei (etwas genauerer) Prüfung wäre wohl auch für den Laien = Privatperson die fehlerhafte Lieferung "augenscheinlich" gewesen, oder ?
(egal ob Deine Frau oder Du die Lieferung angenommen hast, das spielt in dem Moment keine Rolle - Deine Frau hat es in Deinem Auftrag gemacht, ansonsten hättest Du ja auch die Lieferung angemahnt (wurde ja nicht an dich geliefert, sondern "nur" an Deine Frau - aber doch in die gemeinsame (=Deine) Küche eingebaut, gell)
ganz streng genommen hättest Du auch als Privatkunde den "Wareneingang" prüfen müssen, die Annahme verweigern... oder wenn bereits ausgepackt; die (nicht bestellte) Ware an die Seite stellen und den Händler zur Abholung veranlassen müssen... Du wärst sogar dazu verpflichtet die Ware bis zur Abholung durch den Händler so aufzubewahren, dass sie nicht beschädigt wird (= in der Originalverpackung bzw. vergleichbar) -- auf keinen Fall hättest Du eine offensichtlich nicht von dir gewünschte (für Dich bestimmte) Ware "einfach so" benutzen dürfen
daher kann der Verkäufer auch ein Nutzungsentgelt verlangen - Höhe unbesimmt (was "angemessen" ist, darüber streiten sich deutsche Gerichte)
von daher: in Ruhe mit dem Verkäufer reden und sprechen wie man das Problem aus der Welt schafft
vielleicht wird´s dann deutlicher: wenn Du ein Auto mit Schiebedach bestellst und bekommst versehentlich eins ohne Schiebedach geliefert... dann darfst Du auch nicht erst mit dem "falschen" Auto in Urlaub fahren um dann festzustellen, dass es ja kein Schiebedach hat.... dann wird der Händler Dir auch die Kilometer für die Urlaubsreise in Rechnung stellen (zu Recht)
(kannst dann auch nicht sagen: meine Frau hat das Auto angenommen :facepalm: