Falsch gelieferten Backofen benutzt - kann dieser trotzdem umgetauscht werden?

Noreia

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607
Hallo,

wir haben vor knapp 3 Wochen unsere neue Küche aufgebaut.
Gestern wurde der Backofen eingeweiht.

Heute stelle ich fest, dass der eingebaute und nun ja 1x benutzte Backofen das falsche Modell ist: im fehlt die "Selbstreinigung" Active-Clean.
Das Gerät habe ich im Internet bestellt.
Lt. meiner Recherchen kann man lt. Gesetzt falsch gelieferte Ware bis zu 2 Jahre nach Erwerb gegen das richtige Modell umtauschen.
Wie sieht das denn aus wenn das Gerät eingebaut bzw. benutzt wurde?

Weiß da jemand was genaueres? Tummeln sich ja einige Hardware-Händler hier... ;-)
 
kein Händler aber trotzdem mal der Versuch einer möglichst sinnvollen Antwort:

schwierig - beim Kauf über das Internet hast Du zwar ab Lieferung der Ware 2 Wochen Widerrufsfrist (die ist abgelaufen), und es besteht auch eine gewisse Pflicht Deinerseits zur "Prüfung" der bestellten bzw. gelieferten Ware... Gretchenfrage wird wohl sein, ob Du die "Falsch-Lieferung" ohne große Prüfung erkennen konntest oder nicht -> wenn du Modell "ABCD" bestellt hast und auf dem Gerät steht (offen sichtbar) "XYZ" als Modellbezeichnung aufgedruckt, dann könnte es schwierig werden

unterm Strich:
ja - Rücksendung wird wohl gehen (da Du einen Kaufvertrag über Modell "ABCD" abgeschlossen hast und keinen über Modell "XYZ")
ABER: der Verkäufer wird Dir wohl einen guten Teil der Kosten für die Rücksendung in Rechnung stellen und er hat wohl auch Anspruch auf einen Ersatz für die Wertminderung des (falsch) gelieferten Backofens.... den hast Du zwar nicht bestellt und musst ihn auch nicht behalten... aber eine Prüfung der Lieferung (richtiges Modell?) hätte Deinerseits wohl erfolgen müssen und wer eine irrtümlich falsch gelieferte Ware in Benutzung nimmt, muss ggf. auch Ersatz für eine durch diese Benutzung übernehme... zumal der Backofen ja auch bereits komplett eingebaut ist.... kann man in diesem Fall ja schlecht auf die "Werkseinstellungen" zurücksetzen und wieder in den Karton packen und gut ist... muss ja komplett ausgebaut werden und dann auch Abholung per Spedition usw. ?!
 
Zuletzt bearbeitet:
naja... der händler ist nur ca. 30km entfernt. das sollte nicht das Problem sein, würde zum Umtausch hinfahren.

Der Herd wurde von meiner Frau entgegen genommen, unterscheidet sich äußerlich eigentlich nicht vom bestellten (nur geht die Scala bis 300° anstatt 250°).
Auf dem Handbuch steht nicht die genaue Modellbezeichnung... .
 
lokaler haender? anrufen und nachfragen, die lokalen sind meist ein wenig kulanter, darauf hinweisen dass der herd nicht selbst angenommen wurde und auch aus dem handbuch keine genaue bezeichnung hervorgeht. wenn ja, glueck gehabt, wenn nicht..ein backofen ist in 5 min auch sauber geputzt ;);)

mfg, scherbe
 
ganz praktisch: rede mit dem Händlerm gerade dann wenn er in Deiner Nähe ist und man ggf. auch mal persönlich vorbeischauen kann

bißchen haben wohl beide Seiten "gepennt" - der eine schickt die falsche Ware raus, der andere hat nicht genau geprüft, ob er auch geliefert bekommt, was er bestellt hat.... hilft nur eins: verhandeln ;)
 
...300°, ich würde das Teil behalten! Bei 300° kannst auch eine Pizza vernünftig in dem Ofen machen. "Selbstreinigung" ist eh für die Katz
 
Kläre die Preisdifferenz und bitte um Erstattung, sofern eine existiert.
 
Hi,

gibt der Händler dir 2 oder 4 Wochen Widerrufsfrist? Guck mal genau nach. Meist haste sogar 4 Wochen und dann kannste ihn eigentlich zurück geben ohne Angaben von Gründen.
 
naja, der gelieferte hat nur 250°. Und ne änständige Pizza mache ich auf einem Pizzastein auf dem Weber-Gasgrill ;-)

Mich hätte nur gern die rechtliche Geschichte interessiert...
 
bevor Du hier die "rechtliche Geschichte" klären möchtest, sprich doch morgen einfach mal Deinen Händler an.

Möglicherweise brauchst Du dann gar keine "rechtliche Geschichte" mehr zu wissen, denn i.d.R. sind die "kleinen Händler vor Ort" sehr bemüht, zufriedene Kunden zu haben - denn nur diese kommen wieder ;)
 
naja, es ist schon ein grösserer Internet-Händler, sitzt nur in der Nachbarschaft.

Und ich wüsste schon gerne vor "wichtigen" Gesprächen welche Verhandlungsposition ich habe...
 
die wurde Dir doch gesagt: Du hast ein Widerrufsrecht und der Händler hat außerdem das falsche Gerät geliefert. Soviel zum "Fehler" des Händlers. Dein "Fehler" war nunmal, dass ihr das Gerät vor Einbau und Inbetriebnahme nicht auf die Richtigkeit gecheckt habt. Somit kannst Du nur ein Gerät zurückgeben, was der Händler so nun definitiv nicht mehr als Neuware verkaufen kann (wie es teilweise ja z. B. bei zurückgesendeten Digicams der Fall ist).

Das Widerrufsrecht soll Dir ja die Chance geben, dass Du das Gerät ausprobieren kannst - in einem Rahmen, wie Du es auch im Laden machen kannst. Allerdings wirst Du Dir in keinem Laden eine Pizza im Ofen machen können. ;)

Fazit imo: der Händler muss das Gerät zurücknehmen, kann Dir allerdings eine "Nutzungsgebühr" in Rechnung stellen, bzw. vom zu erstattenden Kaufpreis abziehen.
 
Daß Du den Ofen benutzt hast, würde ich dem ja nicht gerade auf die Nase binden.
 
Wenn Du Dir sicher sein möchtest, dann lass Dich doch bei der Verbraucherzentrale beraten - oder im Falle einer Rechtsschutzversicherung durch einen Anwalt bzw. die Hotline. Ich kann das gut nachvollziehen. Gehe auch nur höchst ungern komplett unvorbereitet in solche Gespräche.

Viele Grüße

Smoerrebroed
 
@Noreia

Nochmal, checke deine Emails vom Händler, dort steht drin welche Frist du hast. Wenn er dir 4 Wochen gegeben hat, hast du doch kein Problem....
 
Solange nicht der bestellte Ofen geliefert wurde, hat doch noch garkeine Widerufsfrist begonnen...
 
@martind

ist das so? ich habe nämlich nur 2 Wochen Widerrufsrecht lt. AGB (und Gesetz)....
 
@ Noreia

ja, es ist so -> die Widerrufsfrist hat noch nicht begonnen; da bis heute nicht die "richtige" Ware geliefert wurde

(soviel zum Fehler des Händlers... den Du ihm aber nur bedingt vorwerfen kannst; schließlich hast Du dich bis heute noch nicht bei ihm gemeldet und die ordnungsgemäße Lieferung angemahnt und ihn somit im Sinne seiner Erfüllung des Kaufvertrags (Lieferung der bestellten Ware) bezüglich der Lieferung "in Verzug" gebracht)

ABER (nochmal) -> Dein Fehler war es, dass Du eine Ware in Besitz genommen hast, welche Du niemals hättest in Besitz nehmen dürfen
denn auch als Käufer (Kunde) obliegt Dir die Pflicht zur Prüfung der Richtigkeit der Lieferung... bei (etwas genauerer) Prüfung wäre wohl auch für den Laien = Privatperson die fehlerhafte Lieferung "augenscheinlich" gewesen, oder ?
(egal ob Deine Frau oder Du die Lieferung angenommen hast, das spielt in dem Moment keine Rolle - Deine Frau hat es in Deinem Auftrag gemacht, ansonsten hättest Du ja auch die Lieferung angemahnt (wurde ja nicht an dich geliefert, sondern "nur" an Deine Frau - aber doch in die gemeinsame (=Deine) Küche eingebaut, gell)

ganz streng genommen hättest Du auch als Privatkunde den "Wareneingang" prüfen müssen, die Annahme verweigern... oder wenn bereits ausgepackt; die (nicht bestellte) Ware an die Seite stellen und den Händler zur Abholung veranlassen müssen... Du wärst sogar dazu verpflichtet die Ware bis zur Abholung durch den Händler so aufzubewahren, dass sie nicht beschädigt wird (= in der Originalverpackung bzw. vergleichbar) -- auf keinen Fall hättest Du eine offensichtlich nicht von dir gewünschte (für Dich bestimmte) Ware "einfach so" benutzen dürfen

daher kann der Verkäufer auch ein Nutzungsentgelt verlangen - Höhe unbesimmt (was "angemessen" ist, darüber streiten sich deutsche Gerichte)

von daher: in Ruhe mit dem Verkäufer reden und sprechen wie man das Problem aus der Welt schafft

vielleicht wird´s dann deutlicher: wenn Du ein Auto mit Schiebedach bestellst und bekommst versehentlich eins ohne Schiebedach geliefert... dann darfst Du auch nicht erst mit dem "falschen" Auto in Urlaub fahren um dann festzustellen, dass es ja kein Schiebedach hat.... dann wird der Händler Dir auch die Kilometer für die Urlaubsreise in Rechnung stellen (zu Recht)
(kannst dann auch nicht sagen: meine Frau hat das Auto angenommen :facepalm:
 
naja, dann sehe ich der Sache doch einmal gelassen entgegen: die verschiedenen Modelle sehen 1:1 gleich aus, nur geht die Skala bei dem gewünschten Ofen bis 300°.
Eine Verpackung aus der die Modellbezeichnung hervorgeht gab es nicht.
Ich denke, die fehlende Funktion kann man unter verdeckten Mangel einordnen...
 
Wat CasioFX schreibt ist schwachfug!

Zumindest als Privatmensch.

Der Privatmensch muss die ware "schnellstmöglichst" prüfen. Kann bei nem Privatmensch aber durchaus auch 3 Wochen später sein. Und so eine "Kleinigkeit" die hier fehtl faellt erst nach dem ersten Benutzen auf. Der Privatman kann nich jede noch so kleine Funktion des Backofens testen die es gibt.

Es ist ein untschied ob eine kleine Funtktion fehlt ODER sowas offensichtliches wie ein Schiebedach!

(Und selbst wenn: du DARFST damit in den Urlaub fahren, du kannst ja nicht alles umwerfen nur weil der Lieferrant scheiße gebaut hat.)

Sprich deinen Verkäufer an, zu 95% wird er sofort sagen: hui hier hasse neu.

Und sollte er, was ich nicht denke, zicken, ist das Recht auf deiner Seite.

Wie Noreia schon sagt, ich würds auch Richtung verstecker Mangel drücken, so hat er 3 Jahre NACH FESTSTELLUNG!!! Zeit diesen anzumackeln!
 
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