FAG nutzen und T60 kaufen?

Chris83

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1 Dez. 2007
Beiträge
542
Hallo

habe mir vor einer woche ja das R61 Studentenmodell geholt.
Da ich ja noch vom FAG gebrauch machen kann wäre es ja möglich das TP wieder in den Auslieferungszustand zu versetzen und zurückzugeben.
Ich habe nämlich gerade gesehen das notebooksbilliger.de ein T60 Sondermodell im angebot hat, das bis auf die etwas kleine festplatte perfekt wäre. -> http://www.notebooksbilliger.de/pro...nkpad_treihe/lenovo_thinkpad_t60_sondermodell
Leider gilt das angebot nur bis morgen.
Da ich mein R61 ja schon 1 Woche nutze (allerdings nicht intensiv. habe office installiert und die festplatte partitioniert) wäre damit zu rechnen das ich nicht mehr den vollen betrag zurückbekomme?
Der akku hat 4 ladezyklen

danke schonmal :)
 
Original von Chris83
habe office installiert und die festplatte partitioniert, wäre damit zu rechnen das ich nicht mehr den vollen betrag zurückbekomme?

Ja sicher.

Du hast das Gerät nicht einfach nur angeschaut oder eingeschaltet, sondern seine Konfiguration verändert :D

Bring es zurück in den Auslieferungsmodus. Das Rückporto musst Du auch bezahlen.

FAG wird hier immer wieder als Selbstbedienungsladen angesehen, weil eh die dümmliche Einstellung vorherrscht, dass der Verkäufer nur Dein Geld will.

Was soll er sonst wollen ? Deine Frau, Deinen Hund, Deine Seele ?

So was sucht man sich selbst :P
 
Original von krawunke

FAG wird hier immer wieder als Selbstbedienungsladen angesehen, weil eh die dümmliche Einstellung vorherrscht, dass der Verkäufer nur Dein Geld will.

Das hab ich nie behauptet. Bitte keine unterstellungen.

Ist halt schade das ausgerechnet eine woche später so ein angebot kommt.
wenns jetzt schon 3 wochen her wäre, ok. naja.
 
tja, irgendwann ist alles einmal billiger. Ob es 1 Tag oder 1 Jahr ist, wer weiß das schon. Ärgerlich, aber das jetzt auf dem Rücken des Händlers (wg. FAG-Rücksendung) abzuladen...naja, ich selbst fände es sehr unfair und würde es nicht machen...
 
Moin!

Ich finde so ein Verhalten auch mehr als "fragwürdig"!!!

Vor allem, wenn man diesen Beitrag betrachtet.
Von einer Fehlinformation, bzw. eines Fehlkaufes kann man da wohl nicht sprechen (dafür gibt es u. a. das FAG)

Und wie "deeptrancer" schon sagt, billiger wird es immer....
Bist Du denn mit dem R-Modell unzufrieden?

Der Händler täte mir auf jeden Fall leid!

Gruß,
BOB
 
Original von cyberbob
[...]
Ich finde so ein Verhalten auch mehr als "fragwürdig"!!!
[...]
dem schließe ich mich mal an. was machst du denn, wenn du eine woche nach erhalt deines neuen T60s ein ähnliches modell ein paar euro günstiger findest? es wieder zurückschicken?

wie oben schon geschrieben, es wird immer günstigere und gleichzeitig leistungsfähigere notebooks geben.

ich fänd´s sehr dreist, wenn du das teil zurückschickst.
 
Unfair dem Händler gegenüber oder nicht, die Frage ist doch was das T60 haben soll was Dein R61 nicht hat? So eine Aktion zu starten und einen Verlust in Kauf zu nehmen nur damit ein T vor der 6 steht, halte ich für etwas lächerlich.
 
Mir wäre das zu viel Akt, aber muss jeder selbst wissen. Mich ärgert es auch das mein Notebook nun 300 Euro billiger zu haben ist, aber was solls, PCs sind halt veraltet ab dem Moment in dem sie über den Ladentisch gehen.

MfG Hanussen
 
Original von krawunke
Original von Chris83
habe office installiert und die festplatte partitioniert, wäre damit zu rechnen das ich nicht mehr den vollen betrag zurückbekomme?

Ja sicher.

Du hast das Gerät nicht einfach nur angeschaut oder eingeschaltet, sondern seine Konfiguration verändert :D

Bring es zurück in den Auslieferungsmodus. Das Rückporto musst Du auch bezahlen.

FAG wird hier immer wieder als Selbstbedienungsladen angesehen, weil eh die dümmliche Einstellung vorherrscht, dass der Verkäufer nur Dein Geld will.

(..) :P

Das mit dem Rückporto stimmt so nicht. Ab einem Warenwert über 40 Euro hat der Verkäufer das Rückporto zu tragen.

Was du jedoch nicht zurückbekommst, ist das Porto, mit dem die Ware zu dir HINgeschickt wurde. Im Ergebnis bleibst du also tatsächlich auf 1 mal Porto sitzen.

Ich habe auch mal 2 Notebooks bestellt und dann wieder zurückgeschickt. Dann aber nur einen halben Tag ausprobiert, nix installiert und dann aufgrund nervigen Lüfters, Glare-View, oder anderen Unannehmlichkeiten zurückgeschickt (war halt kein Thinkpad ;)).

Wichtig ist, dass du die Ware lediglich prüfen darfst, alles was Benutzung ist (also mehr als 1 mal Akku laden etc, Aufkleber entfernen) ist per Nutzungsersatz abzugelten. Und das meines Erachtens auch zu Recht. Der Verkäufer soll ja zumindest die Chance haben, das Ding wenigstens einigermaßen als NEU zu verkaufen. Aber diese Diskussion hatten wir ja schon anderweitig...
 
Eins vorweg:
Ich werde es nicht tun, hab es mir nochmal durch den kopf gehen lassen

Das ich hier jetzt aber als unfair mit fragwürdigem verhalten usw. hingestellt werde finde ich nicht nett. Ich hab das FAG ja schließlich nicht erfunden....

Unzufrieden bin ich nicht mit dem R61. Ich wollte halt nur von anfang an ein T-Modell. Leider sind diese halt sehr teuer für einen studenten.
In dem anderen Thread wurde ja das T60 Sondermodell von ok1.de gezeigt, das war aber im vergleich zu meinem R61 zu schwach ausgestattet.
Das jetztige T60 von notebooksbilliger.de ist im Vergleich besser ausgestattet.

Wie auch im anderen Thread erwähnt, werde ich mir den Traum des T-Modells erfüllen sobald ich mein Diplom habe ;)

Und jetzt sind wir wieder alle lieb zueinander.

Übrigens, alle die sich hier aufgeregt haben, haben ein T-Modell ;)

Sehr interessant übrigens wie sowas hier die gemüter erhitzen kann....
 
Ich frag mich auch immer was die Shops mit den Geräten machen. Ich würde z.B. wenn ich ein neues Gerät kaufe auch ein original versiegeltes haben wollen und keine gebrauchte Ware. Aber einfach nen neuen Siegel drüberkleben dürfen die doch nicht oder? Weis da jemand genaueres?
 
Ich glaube dies ist einfach zu beantworten:

Möglichkeit 1: Verkauf als "open box", ist sicher noch die fairste.

Möglichkeit 2: Wir nehmen an, jemand bestellt ein neues Gerät und möchte zur "Absicherung" einen Pixelfehlertest haben. Drei Mal darf man raten, welches Gerät auf Pixelfehler überprüft wird.

Möglichkeit 3: analog zu 2, nur möchte der Käufer eine Aufrüstung z.B. des Arbeitsspeichers haben....

mm
 
ja stimmt guter gedanke so kann man jemanden einfach gebrauchte Ware unterjubeln ohne das jemand was merkt 8o
 
Ich hab das FAG ja schließlich nicht erfunden....

Das würde ich auch mal so sehen. Ich würde den Leuten hier nicht sofort "fragwürdiges" Verhalten unterstellen.

1. Wurden der Verbraucherwiderruf bei Fernabsatzgeschäften geschaffen, um ein vorhandenes Mißverhältnis zwischen Unternehmer und Verbraucher abzuschaffen. Es ist ein Verbraucherschutzgesetz und das ist primär erstmal zu unterstützen. Zum einen rechnen die Händler etwaige Mehrkosten sowieso ein oder können die Geräte an den Hersteller zurückgeben! Und da die Geräte in letzter Zeit ja nicht gerade teurer werden, scheint der Widerruf die Händler ja nicht übermäßig zu schröpfen!

2. Unfair wäre lediglich etwas zu bestellen, wenn man genau weiß, dass man es sowieso wieder zurückschicken will.

3. Und warum in diesem Spiel gerade der Kunde der moralische Part sein soll, weiß ich eigentlich auch nicht.

4. Allerdings darf man, wie schon richtig erwähnt, den Widerruf auch nicht als Freifahrtenschein (wue unter 2.) nutzen. Wenn man das Gerät also über eine Prüfung hinaus genutzt hat, dann soll man sich auch auf einen entpsrechenden Wertersatz einlassen. Und der ist gerade im Notebookbereich nicht gerade gering.
 
Bis auf 4 hätte ich gerade von Dir, Stefan, eigentlich eine "andere" Aussagen erwartet...

Aber wie dem auch sei, es ist eine Frage der persönlichen Einstellung und ich für mich möchte nicht jemand anderem "schaden", nur weil ich das bei ihm gekaufte Gerät etc. nun doch nicht mehr haben möchte, weil ich mich vorher nicht richtig informierte.
 
Was heißt hier nicht richtig informiert?
Das angebot gab es zu dem zeitpunkt nicht, sonst hätte ich es bestimmt wahrgenommen.
 
Ich meine halt, dass ein FAG (dann nutze ich auch mal diese Abkürzung) zwar kein Selbstbedienungsladen ist, allerdings ist es auch kein Bonus, den man gnädiger Weise dazubekommt.

Er gehört zum Fernabsatzgeschäft nunmal dazu und hat auch seine Berechtigung. Und wird halt auch eingerechnet.

Klar sollte man ein Ausnutzen nicht unterstützen.

Aber wenn ich mir ein Gerät (z.B.) R-Klasse kaufe und feststelle, dass der Unterschied zur T-Klasse mir dann doch zu groß ist (seis aufgrund der Optik, der Ausmaße oder der subjektiven Qualität) , dann darf man es ja wohl auch zurückschicken und eine T-Klasse kaufen.

Allerdings muss ich eingestehen, dass hier wohl der Preis bzw. ein spontan günstigeres Angebot Hauptmotivation ist. Von daher paßt meine Argumentation für den Einzelfall dann wohl doch nicht so sehr ...
 
und jetzt 100% d'Accord, SKL! ;)

@Chris83: zum einen gab es einen Kaufentscheidungsthread von Dir, wo imho auch ein günstiges T60 genannt wurde. Zum anderen war die Aussage nicht unbedingt auf Dich bezogen. Aber wie heißt es so schön: wem der Schuh passt, der ziehe ihn sich an...
 
Wie schon früher erwähnt, das andere T60 das gezeigt wurde hat nicht die ausstattung die das jetzige hatte ;)

Egal jetzt......

Das Thema ist für mich erledigt, ich werde mir nächstes mal ein T-Modell holen. Doch jetzt such ich erstmal ne Docking Station ;)
 
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