moin,
naja, man zahlt den fahrweg.
in meinem fall z.b. minimum 3 euro benzin + 1 euro parken, oder 5 euro, weils weiter weg ist, in so ein gewerbepark vor der großen stadt... (reifenabnutzung usw. garnicht mitgerechnet.)
allerdings lohnt sich der einkauf im laden meist nur, wenn man die sachen dringend benötigt.
leider müssen sie aber auch dort oft erst bestellt werden - lagerhaltung ist heute selten geworden.
ich bestelle z.b. autoersatzteile so gut wie ausschliesslich im internet. die kosten dort nur ein bruchteil dessen, was sie im laden kosten.
bevor es das internet gab, hab ich mich immer gewundert, wovon diese auto-arsatzteil-fritzen und die autohersteller leben.
jetzt weiß ich es. die teile kosten manchmal etwas mehr, oft das doppelte, und noch öfter das 3 bis 5fache dessen, was man im internet dafür bezahlt, und zwar inklusive versand.
hab letzte woche nen nagelneuen mercedes kotflgel für 55,- euro inklusive versand bekommen. hier kostet der im laden zwischen 90 und 300.
wenn also nun die teile im internet 10% teurer werden, weil es soviele unentschlossene
schwachmaten rückschicker gibt, dann ist das sehr ärgerlich, aber zu verschmerzen.
"solche" gibts übrigens auch im laden. die lassen sich erst stundenlang beraten, kaufen dann irgendwann ein paar tage später, nachdem sie ihre notizen nochmal studiert haben, und kommen dann ein paar weiter tage später wieder an, und wollen das teil zurückgeben. und auch das zahlen die anderen kunden mit
imho wird es trotz der möglichen sinnlosen doppelten versandkosten für den händler immer noch günstiger sein, im internet zu verkaufen. für den kunden ist es sowieso besser, weil weitaus preisgünstiger.
der kunde spart, und der händler muss sich nicht mit nervenden kunden absabbeln, spart strom, heizung , ladenmiete und kosten für verkaufspersonal.
das einzige, was mich an diesme urteil nervt , ist daß es nicht von einem für mich meiner meinung nach zustängigen
deutschen gericht stammt.
die EU hat m.e. kleinerlei demokratische legitimation irgendwelche urteile über mich als deutschen zu fällen. immerhin handelt es sich bei diesem konstrukt um einen "witschaftsverein" , und das sind die letzten, denen man die rechtsprechung überlassen sollte.
gruß