EuGH: Versandhändler müssen Hinsendekosten beim Widerruf erstatten

Goonie

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EuGH: Versandhändler müssen Hinsendekosten beim Widerruf erstatten

Verbraucher, die im Versandhandel bestellte Ware zurücksenden und so ihr gesetzliches Widerrufsrecht wahrnehmen, müssen die Versandkostenpauschale nicht bezahlen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer Musterklage der Verbraucherzentrale NRW gegen die Heinrich Heine GmbH entschieden (Aktenzeichen C-511/08).

http://www.heise.de/newsticker/meld...ndekosten-beim-Widerruf-erstatten-978651.html
 
So gut ich Verbraucherschutz finde, das geht in meinen Augen nen Schritt zu weit. Das werden sicherlich einige Leute ausnutzen. Mir tun die Händler jetzt schon leid.
 
[quote='Schnitzel2k8',index.php?page=Thread&postID=830638#post830638]So gut ich Verbraucherschutz finde, das geht in meinen Augen nen Schritt zu weit. Das werden sicherlich einige Leute ausnutzen.[/quote]

Seh ich genauso. Das muss wirklich nicht sein, so hoch sind die Versandkosten ja nun auch nicht.
 
die alte Regel ab 40 Euro Erstattung des Portos fand ich als fair und völlig ausreichend, aber was solls, ist doch ?lar wer das zahlt --> wir, da die Händler höhere Kosten an den Kunden weiter geben :(
 
so in der art werde ich zumindest die sache handhaben. noch nicht. erst im fall, dass diese masche tatsächlich überhand nimmt.
 
Unsere "Marktlandschaft" wird immer abstruser....hier ein falsch verstandener Verbraucherschutz, auf der anderen Seite sind Abzocke, Abmahnungen , Telefonterror und Adresshandel immer noch im großen Stil möglich.
 
Jetzt fehlt noch der nächste Schritt:

Ladenhändler müssen dem Kunden ebenfalls das Fahrgeld zum Laden erstatten, denn schließlich ist man ja extra genau dorthin gefahren....
Welche Verbraucherzentrale ist die Erste, die das einklagt ? es werden noch Wetten angenommen :-)
 
Auch meiner Meinung nach ein völlig falsche Entscheidung :thumbdown:

Da werden wieder jede Menge A*** Klamotten bestellen, die sie nich zahlen können, ne Zeit lang nutzen und wieder zurückschicken.
Die armen kleinen Händler! Da werden einige viel Stress bekommen und die Preise anziehen.
 
klingt zwar nach verschwörungstheorie, aber ich glaub da hat wohl ein reiner 'ladenhändler' nen kleinen schwarzen koffer stehengelassen... :thumbdown:
 
Der Deutsche Versandhandel sieht sich nach dem EuGH-Urteil in einer paradoxen Situation. Deutsche Konsumenten dürfen nämlich anders als die meisten Europäer bislang nicht für Rücksendekosten herangezogen werden. Ausnahmen gebe es bei Warensendungen mit einem Wert von bis zu 40 Euro, um einen Missbrauch des Retourenrechts zu verhindern. Der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh) verlangte daher die Anpassung des deutschen Rechts an die EU-Vorgaben.

Quelle: Stern.de
Diese "Anpassung" befürworte ich. Alles andere möchte ich als "nur-ganz-selten-Zurückschicker" nicht mit finanzieren. Sehe bereits die Leute abfeiern, die vor ein paar Jahren massenhaft leergedruckte Drucker retourniert haben. :wacko:
 
Das mit der 2-4 wöchigen kostenlosen Nutzung wird doch jetzt schon schamlos ausgenutzt....

Mein Reifenhändler meinte, dass er dieses Jahr einen Satz Winterreifen als Widerruf zurück erhalten hatte, die
derjenige für seinen Skiurlaub genutzt hatte. Da der Wertersatz bei Kauf über ebay im Prinzip ausgeschlossen ist
hatte er nicht mal eine Handhabe gegen den Kunden.


Wirds auch imemr wieder gerne gemacht: Per NN von 3 Händlern bestellen und nur das Paket annehmen welches als Erstes kommt....
 
Nicht mehr lange und die kostenlose Rücksendung wird abgeschafft.

Eigentlich ist es egal ob ich bei Widerruf die Hinsende- oder die Rücksendekosten trage. Eins zahle ich, das andere der Händler. Wer was bezahlt spielt keine nennenswerte Rolle.
 
Hier wird der Verbraucher wieder überbeschützt. Ich weiß auch nicht, was die Eurokraten da wieder geritten hat...

Hin- und Rücksendekosten teilen sich Verbraucher (der das Zeugs ja bestellt hat!) und Unternehmer - das wäre/war doch einigermaßen fair... aber nein...
 
ich möchte im versandhandel aber nicht schlechter gestellt werden als ein kunde, der im laden einkauft. im laden kann ich die sache prüfen, im versandhandel ist das vorm kauf nicht möglich. wenn mir die sache im laden nicht gefällt, kostet mich das nichts. genau so sollte es im versandhandel auch sein. warum soll ich 1x versandkosten tragen, wenn mir die sache nicht gefällt?
 
[quote='laptopheaven',index.php?page=Thread&postID=830663#post830663]Ladenhändler müssen dem Kunden ebenfalls das Fahrgeld zum Laden erstatten, denn schließlich ist man ja extra genau dorthin gefahren....[/quote]Meinst Du jetzt die TAXI-Kosten?
Dann würde ich nur noch TAXI fahren;-)

[quote='laptopheaven',index.php?page=Thread&postID=830678#post830678]Mein Reifenhändler meinte, dass er dieses Jahr einen Satz Winterreifen als Widerruf zurück erhalten hatte, die derjenige für seinen Skiurlaub genutzt hatte. Da der Wertersatz bei Kauf über ebay im Prinzip ausgeschlossen ist hatte er nicht mal eine Handhabe gegen den Kunden.[/quote]Ich kann mir nicht vorstellen, dass gefahrene Reifen zurück genommen werden müssen. Wenn doch war es evtl. ein Mitarbeiter von einem ortsansässigen Reifenhändler der den Verkauf von Reifen im Internet blockieren möchte.

Gruß Flexibel
 
[quote='puntohgt2008',index.php?page=Thread&postID=830664#post830664]Die armen kleinen Händler! Da werden einige viel Stress bekommen und die Preise anziehen. [/quote]

Ich weis schon warum ich mich aus dem Hard- und Software-Handel völlig heraus halte.
Viele fragen mich warum ich in meinem Laden nichts verkaufe. Ganz einfach, den ganzen Stress möchte ich mir nicht antun... ;)


Beste Berliner Grüße
 
[quote='kubiterano',index.php?page=Thread&postID=830743#post830743]im laden kann ich die sache prüfen, im versandhandel ist das vorm kauf nicht möglich. wenn mir die sache im laden nicht gefällt, kostet mich das nichts.[/quote]Du wohnst im MediaMarkt? ?(
 
Hatte schon Angst... ;)

Für die Leute im Bayerischen Wald oder aus der tieferen Eifel geht die Rechnung so nicht immer auf. Deshalb nur. :)
 
[quote='kubiterano',index.php?page=Thread&postID=830743#post830743]ich möchte im versandhandel aber nicht schlechter gestellt werden als ein kunde, der im laden einkauft. im laden kann ich die sache prüfen, im versandhandel ist das vorm kauf nicht möglich. wenn mir die sache im laden nicht gefällt, kostet mich das nichts. genau so sollte es im versandhandel auch sein. warum soll ich 1x versandkosten tragen, wenn mir die sache nicht gefällt?[/quote]1. Steht es dir ja frei, im Laden und nicht im Internet zu kaufen.

2. Du wirst aber nach der derzeitigen Konzeption nicht "wie ein Käufer im Landen" gestellt, sondern besser. Denn im Laden kannst du die Ware meist lediglich angucken oder höchstens mal kurz antesten. Im Versandhandel kannst du bei pfeglicher Behandlung zB Elektronikgeräte wie Handys, Laptops ausgiebig auf Herz und Nieren mehrere Tage prüfen und ggf wieder zurückschicken. In welchem Laden geht das?
 
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