EuGH: Versandhändler müssen Hinsendekosten beim Widerruf erstatten
Verbraucher, die im Versandhandel bestellte Ware zurücksenden und so ihr gesetzliches Widerrufsrecht wahrnehmen, müssen die Versandkostenpauschale nicht bezahlen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer Musterklage der Verbraucherzentrale NRW gegen die Heinrich Heine GmbH entschieden (Aktenzeichen C-511/08).
http://www.heise.de/newsticker/meld...ndekosten-beim-Widerruf-erstatten-978651.html