Hallo Kangaroo:
Prinzipiell halte ich Dein Vorhaben für realisierbar. Aber, wie bereits erwähnt, es kommen noch weitere, einmalige Kosten hinzu: Grunderwerbssteuer, Notargebühren und Kosten für Eintragungen im Grundbuch. Oftmals ist auch noch ein Makler im Spiel, wobei die Maklerkosten in den letzten Jahren kräftig angezogen haben.
So, dann aber noch einige Hinweise zu Themen, die Dir die Lust an einer ETW kräftig vermiesen können:
- mit der EnEV (Energieeinsparverordnung) hat sich der Gesetzgeber einige Dinge ausgedacht, die zu Kostenfaktoren führen können, die extrem hoch ausfallen können. Da muss(!) lt. EnEV unter bestimmten Umständen gedämmt werden (Dach, Fassade), ob man will oder nicht (bzw. ob sinnvoll oder nicht). Und um der Sache Nachdruck zu verleihen, gibt´s vom Staat die Drohung mit saftigen Bußgeldern bei Nichtbeachtung.
- sollte es sich um eine ETW in einem Gebäude mit mehr als 5 Wohnungen handeln und die Heizung erfolgt über Nachtspeicherheizungen, dann kann (es gibt aber Härtefallregelungen) der Zwang zum Austausch der Heizungsanlage bestehen (Verbot der Nachtspeicherheizung).
- auf keinen Fall vergessen werden darf der Blick in die Protokolle der Eigentümerversammlungen. Hiermit kannst Du Dir einen Eindruck darüber verschaffen, wie "gut" die Eigentümergemeinschaft funktioniert bzw. mit welchen Unannehmlichkeiten Du ggf. in Zukunft zu rechnen hast. Gibt es Zahlungsprobleme bei Mitgliedern der Eigentümergemeinschaft bzgl. Hausgeldzahlungen (die Gemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch, d.h. bei Zahlungsausfall eines Mitglieds sind die anderen Mitglieder erst einmal in der Pflicht)?
- verschaffe Dir Einblick in die Teilungserklärung. Hier findest Du Hinweise darauf, wie das "Zusammenleben" der Gemeinschaft definiert ist und wie Kosten innerhalb der Gemeinschaft verteilt werden (kann aber bei Einzelmaßnahmen, z.B. Sanierungen, durch einfachen Mehrheitsbeschluss im Einzelfall abgeändert werden). Merke: Eine ETW ist eine Wohnung innerhalb einer Eigentümergemeinschaft. D.h. Deine eigenen Rechte stoßen u.U. schnell an Grenzen, wenn der Rest der ETG eine andere Auffassung vertritt.
- aus eigener Erfahrung: Sollte sich in der ETG ein Mehrheitseigentümer befinden (ein mögliches Kopfprinzip beim Stimmrecht lässt sich, der Gesetzgebung sei Dank, relativ einfach umgehen), dann besser vom Kauf absehen (zumal mittlerweile ein Großteil der Entscheidungen mittels einfacher Mehrheit beschlossen werden kann und die doppelt qualifizierte Mehrheit nur in sehr wenigen Punkten Anwendung findet).
- Lage, Lage, Lage: Gilt nicht nur für eine ETW, aber auch da. Wenn die Lage nicht stimmt, dann kann sich der Wert einer Immobilie (die ja nicht ganz billig ist), im Laufe der Jahre (oder Jahrzehnte) ziemlich nach "unten" entwickeln.
Grüße, Ingolf.
P.S.1: Gibt eine ganze Reihe weiterer Punkte, die wir gerne auch per PN diskutieren können.
P.S.2: Bei möglichen Verhandlungen bzgl. der Kreditkonditionen gibt interhyp.de einen ersten und recht guten Anhaltspunkt über die aktuelle Finanzierungssituation. Auch können weitere Finanzierungsmöglichkeiten, z.B. KfW, hinzugezogen werden, wenn die Hausbank keine 100% Finanzierung übernehmen will. Von Finanzierungsmodellen, bei denen eine sog. Kreditausfallversicherung "gekoppelt" wird, würde ich abraten.
... und noch ein P.S.3: Sollten sich in der Immobilie Ferienwohnungen befinden und Du willst Deine ETW nicht für Ferienvermietung nutzen, dann auch besser vom Kauf absehen (Probleme sind vorprogrammiert).