ETW & Vollfinanzierung - hat jemand Ahnung?

kangaroo72

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Nabend zusammen,

kann mir jemand 'nen Tip geben, ob man mit knapp 40 Jahren noch die Vollfinanzierung einer ETW angehen sollte?

Eigenkapital liegt leider keins vor - Kaufpreis liegt so ca. bei €160.000,--.

Eure Meinungen dazu würden mich mal interessieren.

Grüße,

Kangaroo
 
Ohne Eigenkapital wird das sehr schwierig.
Kein Bausparvertrag den man ev aufstocken könnte, oder eine Lebensversicherung?
160.000 sind ja noch nicht das Ende vom Lied. Steuer, Notar, Umbau und Renovierung wollen ja auch noch bezahlt werden.
 
Einfahc mal mit der hausbank sprechen. Wenn die abwinken ist das ein erster Hinweis, dass die Idee nicht so gut ist. Eigenkapital ist nicht zwingend nötig, aber kein Eigenkapital, keine Sicherheiten... wird vielleicht nicht klappen.
 
Dein berufliches Umfeld? Beamter, öffentlicher Dienst? Wenn vorhanden: Einkommen des Lebenspartners?
Was hast du dir als Tilgung vorgestellt?
Wohneigentum zu schaffen ist imho schon gut, ohne Eigenkapital und ein finanzielles Polster würde ich das aber nicht angehen.
 
Also ich habe zwei LV's, verdiene nicht schlecht (seit 12 Jahren im Job - denke bzw. hoffe auch relativ sicher), Freundin zwar nicht ganz so gut, aber wir wollten mit 'ner 2%-Tilgung loslegen ... Und ich glaube mein erster Termin wäre auch wohl mal bei der Hausbank ...
 
das hängt von vielen faktoren ab
z.b. dein einkommen
deine monatlichen fixkosten
die hypothekenzinsen sind ja momentan recht niedrig
daher eher langfristige bindung
anschlußfinanzierung?
willst du eher niedrige gleichbleibende raten? dann dauert das abzahlen um einiges länger
eventuell in einen bausparer einzahlen ( zinssatz bei 1,95% ) und den dann zur anschlußfinanzierung verwenden
auf jeden fall nicht bei der erstbesten bank abschließen und vergleichen.
wie sieht es aus mit sonderzahlungen? eventuell beim kreditvertrag einbauen
du mußt bedenken daß du anfänglich nur sehr niedrige tilgung hast und deine 160000 eher weniger weniger werden.
nebenkosten der wohnung beachten, gerade die sind ein nicht unerheblicher faktor geworden.
eventuelle staatliche förderungen berücksichtigen, bei mir gabs das damals noch
restaurationsbedarf der wohnung, rücklagenfond der eigentümer?
im prinzip wärst du nicht der erste der in dem alter eine vollfinanzierung macht, 160000 € sind auch stemmbar, ich hatte halt auf ziemlich viel verzichtet, um schneller den mist loszuwerden.
gut wäre auf jeden fall eine art lebensversicherung, möglicherweise mußt du eh soetwas bei deiner hausbank abschließen
 
Wie gesagt ... mal sehen was die Banken so sagen ...

Danke für eure Statements
 
Hallo,

das Hauptargument ist dein Einkommen und wie fest das ist. Wenn du da einen Job hast, der langfristig aussieht und genug abwirft, dass du das eines Tages bezahlen kannst, wird eine Bank das eher tragen. (Rechne vorher mal nach: 1000€ im Monat sind bei einer 160k€-Wohnung 160 Monate oder 13,5 Jahre - das ist ein ganz schön langes Stück Arbeit...)

Vorher den finalen Preis der Wohnung klären. Mit Notar, Grundbucheintragungsgedöns und Makler (falls involviert) kannst du nochmal 10% draufrechnen bevor du beim realen Preis bist. (Bei einem Fall in meinem Bekanntenkreis waren das vor drei Jahren mal fast 150k€ nach Notar- und Makler- und Verwaltungsgebühren statt 135k€, die im Kaufvertrag standen.)

In der Folge zahlst du Instandhaltung, Grundsteuer, Nebenkosten usw. Das ist schon ein bisschen was, wobei das von der Wohnungsgröße und den Mitbeteiligten abhängt (in einem 30-Parteien-Haus zahlt man tendentiell bei gleichgroßer Wohnung weniger als in einem 3-Parteien-Haus). Instandhaltungsrücklagen usw. werden normalerweise nach Wohnungsgröße proportionalisiert (wer mit seiner riesigen Wohnung 1/3 vom Haus besitzt, zahlt auch 1/3 der Instandhaltung usw.). Ist deine Wohnung die größte im Haus, zahlst du also auch den größten Teil.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe eine 100%-Finanzierung mit 42 J. gemacht. 165000, dazu Umbau usw. - Hypothek & KfW-Mittel, Grundschiuld als Sicherheit, parallel Bausparvertrag ansparen, der jetzt in 4 Jahren Hypothek & KfW ablöst. Finanzierung von Anfang bis Ende durchgeplant, Laufzeit 19,6 Jahre. In ungekündigter Stellung, Partnerin Teilzeit. Geht also.
Tipp: Banken abklappern, ggf. bereit sein, mit dem Gehaltskonto zu wechseln = gibt bessere Konditionen. Und Möglichkeit für Sondertilgung offen halten (wenn man mal was erbt oder gewinnt).
 
Je nun, das ist schon nicht ohne Risiko. Fraglich, ob eine Bank das macht. In jedem Fall würde ich einen unabhängigen Finanzberater zu Rate ziehen - auch wenn's Geld kostet. Gute Erfahrungen habe ich mit der Beratung von FMH (fmh.de) gemacht. Geht telefonisch, persönlich oder mit Fragebogen.
Aber rechnen wir mal: 190.000 inklusive Nebenkosten und Renovierung, Zinsen 4.5%, Tilgung 2 % macht rund 12.000 im Jahr, dazu die Nebenkosten von etwa 4.000. Macht 16.000; bei einer älteren Anlage kommt noch was dazu. Die ABrechnungen der letzten Jahre anschauen.
 
Meine Tipps für eine halbwegs sinnvolle Finanzierung:

Falls Kapitallebensversicherungen vorhanden sind soviel wie möglich als Versicherungsdarlehen, die meisten Versicherer finanzieren nur erstrangig - manche aber auch erst und zweitrangig. Am besten zu der Bank gehen zu der auch die Versicherungsgesellschaft gehört (Bsp.: Deutscher Herold - Deutsche Bank) dann funktioniert meistens auch die Restfinanzierung. Dem Bankberater gegenüber auf einem Versicherungsdarlehen bestehen, falls er die Finanzierung nicht von vornherein ablehnt - am besten nach dem Finanzierungsangebot der Bank das Versicherungsdarlehen ansprechen. Die Banken verkaufen diese meistens nicht freiwillig, da die Versicherungsdarlehen im Schnitt für den Kunden 0,5% günstiger sind und die Banken sich lieber selbst so refinanzieren und die 0,5 bis 1% als zusätzlichen Gewinn verbuchen. Im übrigen das ist auch der einzige sinnvolle Zweck einer Kapitallebensversicherung. Falls man so eine Finanzierung wählt ist es oftmals sinnvoll bei dem Versicherungsdarlehen die Tilgung auszusetzen und dafür die Tilgung für das Restdarlehen zu erhöhen. Bei Ablauf der Versicherung zahlt man dann das Darlehen auf einen Schlag zurück. Lohnt sich insbesondere wenn man (teilweise) vermietet.

Falls zuteilungsreife Bausparverträge vorhanden sind, kann man diese bei der Finanzierung einbinden - ist aber wenn überhaupt nur sinnvoll wenn man über mind. 25% Eigenkapital verfügt oder über eine extrem gute Bonität. Ansonsten heißt es "Finger weg" wenn das Wort Bausparvertrag in der Finanzierung auftaucht, insbesondere dann wenn dieser erst noch abgeschlossen und direkt nach dem Abschluss beliehen werden soll - machen Sparkassen sehr gern. Denn es gibt kaum eine teurere Finanzierungsmöglichkeit für Normalsterbliche und lukrativere für die Banken.
Vom Prinzip her ist ein Bausparer eigentlich eine sinnvolle Finanzierungsmöglichkeit, wenn nicht die durchschnittlich 10 - 12% Tilgung im Jahr wären und die Bauspardarlehen nachrangig eintragen werden - aber nur bis max. 80% des Beleihungswertes - die restlichen Darlehen werden dadurch teurer oder auch unmöglich, denn die letzten 20% werden nur sehr ungern beliehen, sind im Verhältnis sehr teuer und oftmals teurer als die Finanzierung ohne ein eingebundenes Bauspardarlehen.

Wenn man aber einen Bausparer oder eine kapitalgebundene Lebensversicherung hat und diese in die Finanzierung einbinden möchte, kann man diese auch bis in Höhe des vorhandenen Guthabens durch ein zinsloses Darlehen der jeweiligen Gesellschaft beleihen - erhöht das Eigenkapital. Allerdings sollte man diese Verträge nach dem Beleihen ruhen lassen und nicht mehr bedienen - aber in keinem Fall kündigen - denn nur bei der Kündigung kommen die teilweise unverschämten Kosten hinzu.

Für den Fall das die Finanzierungskosten 20% des regelmäßigen verfügbaren Haushaltseinkommen übersteigen sollten, ist es sinnvoll evtl. Förderungen in eine Rücklage fließen zu lassen und nicht in die Finanzierung mit einzurechnen, da immer mal wieder irgendwelche Reparaturen anfallen, die Eigentümerversammlung oder auch die Stadt irgendwelche Kosten produzieren - die der Eigentümer dann tragen muss und das oftmals ungefragt. Es wäre nicht die erste Finanzierung die durch so etwas in die Brüche geht.

Generell ist es immer sinnvoll ca. 1-2% des Immobilienwertes pro Jahr zurückzulegen, denn nach spätestens 15 - 20 Jahren sind meistens irgendwelche Reparaturen oder Modernisierungen fällig - typische Kandidaten hierfür sind Heizungen, Dächer, Fenster, Entwässerungen / Versiegelungen, Wärmeschutz usw. und ohne Rücklage hangelt man sich von Finanzierung zu Finanzierung, falls man sie überhaupt bekommt, ohne wirkliche Aussicht auf ein Ende.

Was man aber bei jedem Immobilienkauf berücksichtigen sollte ist die Bindung an den Standort - daher sollte man die Lage und die Ausstattung mehr als wie gründlich überdenken insbesondere in Hinblick auf den Beruf, Stellenangebote und das ganz wichtig - das Alter.

VG JNS
 
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Hallo Kangaroo:

Prinzipiell halte ich Dein Vorhaben für realisierbar. Aber, wie bereits erwähnt, es kommen noch weitere, einmalige Kosten hinzu: Grunderwerbssteuer, Notargebühren und Kosten für Eintragungen im Grundbuch. Oftmals ist auch noch ein Makler im Spiel, wobei die Maklerkosten in den letzten Jahren kräftig angezogen haben.

So, dann aber noch einige Hinweise zu Themen, die Dir die Lust an einer ETW kräftig vermiesen können:
- mit der EnEV (Energieeinsparverordnung) hat sich der Gesetzgeber einige Dinge ausgedacht, die zu Kostenfaktoren führen können, die extrem hoch ausfallen können. Da muss(!) lt. EnEV unter bestimmten Umständen gedämmt werden (Dach, Fassade), ob man will oder nicht (bzw. ob sinnvoll oder nicht). Und um der Sache Nachdruck zu verleihen, gibt´s vom Staat die Drohung mit saftigen Bußgeldern bei Nichtbeachtung.
- sollte es sich um eine ETW in einem Gebäude mit mehr als 5 Wohnungen handeln und die Heizung erfolgt über Nachtspeicherheizungen, dann kann (es gibt aber Härtefallregelungen) der Zwang zum Austausch der Heizungsanlage bestehen (Verbot der Nachtspeicherheizung).
- auf keinen Fall vergessen werden darf der Blick in die Protokolle der Eigentümerversammlungen. Hiermit kannst Du Dir einen Eindruck darüber verschaffen, wie "gut" die Eigentümergemeinschaft funktioniert bzw. mit welchen Unannehmlichkeiten Du ggf. in Zukunft zu rechnen hast. Gibt es Zahlungsprobleme bei Mitgliedern der Eigentümergemeinschaft bzgl. Hausgeldzahlungen (die Gemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch, d.h. bei Zahlungsausfall eines Mitglieds sind die anderen Mitglieder erst einmal in der Pflicht)?
- verschaffe Dir Einblick in die Teilungserklärung. Hier findest Du Hinweise darauf, wie das "Zusammenleben" der Gemeinschaft definiert ist und wie Kosten innerhalb der Gemeinschaft verteilt werden (kann aber bei Einzelmaßnahmen, z.B. Sanierungen, durch einfachen Mehrheitsbeschluss im Einzelfall abgeändert werden). Merke: Eine ETW ist eine Wohnung innerhalb einer Eigentümergemeinschaft. D.h. Deine eigenen Rechte stoßen u.U. schnell an Grenzen, wenn der Rest der ETG eine andere Auffassung vertritt.
- aus eigener Erfahrung: Sollte sich in der ETG ein Mehrheitseigentümer befinden (ein mögliches Kopfprinzip beim Stimmrecht lässt sich, der Gesetzgebung sei Dank, relativ einfach umgehen), dann besser vom Kauf absehen (zumal mittlerweile ein Großteil der Entscheidungen mittels einfacher Mehrheit beschlossen werden kann und die doppelt qualifizierte Mehrheit nur in sehr wenigen Punkten Anwendung findet).
- Lage, Lage, Lage: Gilt nicht nur für eine ETW, aber auch da. Wenn die Lage nicht stimmt, dann kann sich der Wert einer Immobilie (die ja nicht ganz billig ist), im Laufe der Jahre (oder Jahrzehnte) ziemlich nach "unten" entwickeln.

Grüße, Ingolf.

P.S.1: Gibt eine ganze Reihe weiterer Punkte, die wir gerne auch per PN diskutieren können.
P.S.2: Bei möglichen Verhandlungen bzgl. der Kreditkonditionen gibt interhyp.de einen ersten und recht guten Anhaltspunkt über die aktuelle Finanzierungssituation. Auch können weitere Finanzierungsmöglichkeiten, z.B. KfW, hinzugezogen werden, wenn die Hausbank keine 100% Finanzierung übernehmen will. Von Finanzierungsmodellen, bei denen eine sog. Kreditausfallversicherung "gekoppelt" wird, würde ich abraten.
... und noch ein P.S.3: Sollten sich in der Immobilie Ferienwohnungen befinden und Du willst Deine ETW nicht für Ferienvermietung nutzen, dann auch besser vom Kauf absehen (Probleme sind vorprogrammiert).
 
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Vollfinanzierung für eine Immobilie : ja

für eine ETW innerhalb einer ETG : nein

Innerhalb der ETG bist du nie wirklich vor kosten ( auch sinnlosen und unnötigen ) geschützt. Überspitzt gesagt, die ETG beschließt das die Hütte in Pink gestrichen und anschließend mit Swarovski - Steinchen beklebt wird zahlst auch du dafür.

Sind andere Mitglieder der ETG Pleite zahlst du erst einmal für diese mit denn du möchtest weiter Strom, Heizung u.s.w. auch wenn die nicht mehr zahlen.
Den Pleitefall anderer ETG Mitglieder kenne ich leider nur zu gut. Hier sind derzeit von insges. 21 Eigentümern nur noch maximal 9 wirklich zahlungsfähig, von weiteren 2-3 tröpfelt mal ein wenig Geld in die leeren Kassen.
Auch wenn man nicht wirklich zur Zahlung für den Rest verpflichtet ist, so zahlt man doch so manche laufenden Kosten für diese mit da ja z.B. GAs, Wasser -Lieferung ,Müllabfuhr und vieles mehr bezahlt werden wollen und bei Nichtzahlung eingestellt werden.
Klar kann man die Forderungen als ETG gegenüber den Nichtzahlern titulieren aber was nützt einem der Titel in der Hand wenn dort nichts zu holen ist und selbst an die Bude kein rankommen ist weil da die Bank schon mit den Hufen scharrt aufgrund der ausbleibenden Raten.

Bei 160k€ sollten wirkliche eigene vier Wände in Form eines Hauses / Haushälfte drin sein. Da hat man den Risikofaktor zahlungsunwillige und zahlungsunfähige Nachbarn nicht mit dabei.

Der hiesige Fall ist so extrem wie er klingt alles andere als ein Einzelfall.
Aufgrund der Häufung solcher vorfälle und der sinkenden Bereitschaft der Banken noch in ETW´s zu investieren sind hier in der Umgebeung die ETW Preise auch inzwischen drastisch eingebrochen.

( jemand Lust auf z.B. 79qm ETW´s für um die 20k€ . Das ist hier kein Thema mehr )
 
@Maggi.Ei:

Das mit der "Pleite" anderer Miteigentümer halte ich für großen Unsinn. Bei einer ETG gibt es immer einen Teilungsvertrag, der die Rechte und PFLICHTEN der einzelnen Miteigentümer regelt. Wenn nun eine Partei aus welchen Gründen auch immer ihrer Zahlungspflicht nicht nachkommt, steht der ETG sämtliche Mittel zur Verfügung, die das deutsche Recht für Zahlungssäumige vorsieht, zur Not bis hin zum Gericht und dem Gerichtsvollzieher. In unserer ETG haben wir das gegen einen Eigentümer durchgezogen und nach kanpp einem Jahr Justizbearbeitung hatten wir einen Titel gegen ihn. Mittlerweile hat der seine Wohnung verkauft und aus dem Erlös sind seine Schulden inkl. Zins bei der ETG getilgt worden.
Wenn bei Euch bereits 12 Parteilen nicht mehr Zahlen, frage ich mich, was ihr für einen Verwalter habt? Im Normalfall ist der verpflichtet Schaden von der ETG abzuwenden und müsste eigentlich gleich beim ersten Fall entsprechend handeln. Tut er das nicht, hat die ETG ggf. Schadensersatzansprüche gegen den Verwalter, denn der hat den zahlenden Teil der Eigentümer nicht vor entsprechendem Schaden bewahrt.


Grüße Thomas



Nachtrag, @Kangaroo:
Vor dem Kauf solltest du gut die Protokolle aller vorigen Eigentümerversammlungen lesen. Diese enthalten im Normalfall auch angaben zum finanziellen Status der ETG. Im Zweifelsfall würde ich auch mit dem Verwalter des Objektes Kontakt aufnehmen und mit anderen Bewohnern / Eigentümern bzw. dem Verwaltungsbeirat sprechen. Auch hier kannst du gute Informationen zu geplanten und anstehenden Kosten erhalten, bzw auch raushören, wie die Stimmung in der ETG ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Thomas:
So ein Unsinn ist das mit der Zahlungsunfähigkeit nicht. Wenn Ihr das in knapp 1 Jahr durchgezogen habt, dann - Glück gehabt. Gerichte können VIEL längere Bearbeitungszeiten aufweisen. Zudem, wenn der säumige Zahler vielleicht noch eine geschäftliche oder private Insolvenz anmeldet und die Immobilie dann noch in beträchtlicher Höhe mit Hypotheken belastet ist, dann macht es viel Spaß, sich mit dem Zwangsverwalter (bzw. Insolvenzverwalter) des Schuldners herumzuschlagen. Klar, man kann sich zurücklehnen und die Sache vom Verwalter der ETG erledigen lassen, aber gerade in Rechtsfragen kenne ich keinen Verwalter (mittlerweile habe ich doch einige Verwalter kennenlernen dürfen), der hier "sattelfest" ist (ist nicht unbedingt ein Vorwurf an die Verwalter, da der Gesetzgeber in Rechtsthemen rund um die Immobilien sehr viel Masse produziert, aber die Klasse zu wünschen übrig lässt. Da wird nicht konkret, sondern vage und teilweise widersprüchlich formuliert - eine Goldgrube für die Juristerei).
Grüße, Ingolf.
 
eine Goldgrube für die Juristerei).
...was für einen Eigentümer teuer werden kann, da die meisten Rechtsschutzversicherungen bei Streitfällen innerhalb einer WEG nicht zahlen.

Aber trotzdem sollte man eine Eigentumswohnung nicht grundsätzlich als schlechte Geldanlage ansehen, wenn auch im Moment durch die Flucht in Betongeld die Preise etwas angezogen haben.
 
Thema verfehlt.

Sorry, Thema verfehlt.
 
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Bei entsprechendem Einkommen und Absicherung der Finanzierung über eine erstrangige Hypothek zugunsten des finanzierenden Institutes wird das schon möglich sein.
Viele Finanzierer beleihen aber aus Sicherheitsgründen die zu erwerbende Immobilie nur mit max. 80% des Wertes, deswegen wäre ein wenig Eigenkapital (woher auch immer) sicher gut.

Ich würde an Deiner Stelle mal einen Fachmann für Finanzierungsfragen bei Wohneigentum aufsuchen, z.B. die nächste Beratungsstelle der Wüstenrot&Württembergische AG
 
Vollfinanzierung? Ähm... habt ihr Euch mal durchgerechnet, was über die Jahre an Tilgung+Zins INSGESAMT zusammenkommt? Da wird über die Laufzeit aus den 160k schnell mal das Doppelte (Zumal keine Bank die derzeit niedrigen Zinsen über den Gesamtzeitraum festschreibt, das kann nach 10-15 Jahren zu mancher Überraschung führen). Ob das dann noch mit dem Wert der Wohnung konform geht bzw. Vorteile ggü. Miete (und entsprechender alternativer Geldanlage) bietet - will gut durchgerechnet sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vollfinanzierung? Ähm... habt ihr Euch mal durchgerechnet, was über die Jahre an Tilgung+Zins INSGESAMT zusammenkommt? Da wird über die Laufzeit aus den 160k schnell mal das Doppelte. Ob das dann noch mit dem Wert der Wohnung konform geht bzw. Vorteile ggü. Miete (und entsprechender alternativer Geldanlage) bietet - will gut durchgerechnet sein.

++
Außerdem ist noch zu bedenken, dass bei der zu erwartenden (nach unten zeigenden) Bevölkerungsentwicklung auch eine Wertsteigerung / zumindest Wertstabilität nicht automatisch garantiert ist.
Normalerweise haben Bürgerämter für ihre Städte auch Prognosen für die erwartete Einwohnerzahlen in 10, 20 Jahren. Anschauen lohnt sich.
 
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