Na ja altbackene Rechtssprechung würde ich das hier nicht nennen eher... Es geht hier eher um Rechtssicherheit bzw. eindeutige Identifizierbarkeit der Gegenseite.
Eine E-Mail ist schlich und ergreifend nicht rechtssicher, da es unmöglich ist zu garantieren das die Person die eine E-Mail verschickt auch wirklich die Person ist die sie vorgibt zu sein. Es ist ohne Probleme und ohne großen Aufwand möglich bei einer E-Mail den Absender zu "faken". Dies ist sogar recht leicht für einen Laien machbar, der fähig ist eine Suchmaschine seine Wahl zu bedienen.
Eine Ausnahme Stellen hier E-Mails dar, welche mit einer nach §3 Nr. 3 SigG "qualifizierten elektronischen Signatur" quasi unterschreiben wurden.
Bei den meisten Anbietern die mir bekannt sind, die es erlauben Online Faxe zu hinterlegen, ist eine Registrierung unter Angabe der grundlegenden persönlichen Daten erforderlich. Sobald dieser Dienst einem eine eigene Rufnummer überlässt ist die Angabe der Personen und Adressdaten sogar nach TKG obligatorisch.
Somit ist bei einem Fax im Zweifel auch der Absender meist einwandfrei identifizierbar und ob die entsprechende Nachricht auch wirklich von diesem stammt.
Somit ist die Möglichkeit zu fälschen nicht so hoch wie bei einer E-Mail.
Nebenbei sei erwähnt, dass ein FAX vom Aspekt der rechtssicheren Zustellung nur an 3er Stelle nach dem Einwurfeinschreiben mit Zeugen, die den Inhalt eidesstattlich versichern, und der Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher rangiert.
Ich hoffe mal ich habe nichts vergessen, es ist schon spät ^^
Entsprechende Rechtssprechung lasse ich angesichts der Uhrzeit und da ich mit dem Handy schreibe mal außen vor.