- Registriert
- 30 Juli 2007
- Beiträge
- 1.992
(Markierungen von mir)Guten Tag xxxxxxxxxxxxx (xxxxxxxxx@xxxxxxx),
Sie haben auf eBay folgendes Angebot eingestellt:
xxxxxxxxxx - iPhone 3GS xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Ihr Angebot verstößt gegen den eBay-Grundsatz Gebuehrenumgehung und wurde deshalb von eBay entfernt. Ihre eBay-Gebühren für diesen Artikel wurden Ihrem Mitgliedskonto gutgeschrieben. Alle Bieter für diesen Artikel wurden von der Löschung informiert.
Angebotstechniken, die darauf abzielen, die eBay-Gebühren zu umgehen, sind verboten.
Es ist bei eBay verboten, Gebühren und Provisionen zusätzlich zum Verkaufspreis eines Artikels auf Käufer umzulegen und von diesen einzufordern.
Angebotene Zahlungsmethoden gelten verbindlich für alle Käufer und dürfen nicht auf bestimmte Käufertypen beschränkt werden. Darüber hinaus dürfen keine Anreize für die Nutzung gleichzeitig angebotener Zahlungsmethoden gegeben werden.
Dies gilt sowohl für eBay- und PayPal-Gebühren als auch für Kreditkarten- und Mehrwertsteuerzuschläge.
Wenn die Verkäufer PayPal als Zahlungsmethode beim Einstellen ihrer Angebote auswählen, müssen sie sämtliche PayPal-Zahlungen ohne Einschränkung akzeptieren.
Der Gesamtpreis eines Artikels darf sich nur aus dem Höchstgebot und den tatsächlich anfallenden Versand- und Verpackungskosten (falls vorhanden) zusammensetzen.
Weitere Informationen zu diesem Grundsatz finden Sie auch hier:
...Links...
Habe das iPhone ursprünglich mit PayPal eingestellt, weil es die Auktion ohne nicht akzeptiert hat. Dann habe ich aber in den Auktionstext geschrieben, dass der Käufer für die PayPal-Gebühren aufkommen muss. Will einfach keine 30 - 40 Euro PayPal Gebühren zusätzlich zu den ebay Gebühren bezahlen!
Dann haben Sie meine Auktion rausgeworfen..
[ Trick ] // gelöscht.
Gruß Dreamwalker