Ebay Verkäufer will den Artikel nicht versenden, was tun?

lastjonny

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6 Dez. 2007
Beiträge
311
Hallo,

ich habe so ein Prob mit einem Ebayer, der meint die Ware nicht versenden
zu müssen, vermutlich weil ihm der Preis von 1.- zu wenig ist.

Das Geld habe ich überwiesen. Jetzt meint er, er würde das Geld zurück überweisen,
und somit raus aus dem Deal zu sein.

Ich will die Ware aber haben. Die Frage ist nun was tun?

Im übrigen, betreibt er 2 Ebay Accounts mit mieser Bewertung. Ist das legal,
dass man mit zwei Accounts bei Ebay Ware verkaufen kann?
 
Was sagt denn die Artikelbeschreibung zum Versand? Wenn er angegeben hat, dass der Artikel versendet wird, dann muss er das auch tun, auch wenn er evtl. damit (in deinem Fall) unterm Strich draufzahlt.
 
lastjonny' schrieb:
Ich will die Ware aber haben. Die Frage ist nun was tun?

Simple Frage , simple Antwort...den Rechtsweg bestreiten natürlich... wenn einem das so wichtig ist......aber ganz ehrlich, einfach mal realistisch sein....gar nichts......der Euro kommt halt zurück, er ne negative Bewertung die ihm egal ist....und gut ist. Kein Russisch Inkasso, keine vom Hubschrauber abgeseilte SEK-Beamte....keine Beugehaft ( :D ) ....nichts dergleichen.
 
tbd' schrieb:
lastjonny' schrieb:
Ich will die Ware aber haben. Die Frage ist nun was tun?

Simple Frage , simple Antwort...den Rechtsweg bestreiten natürlich... wenn einem das so wichtig ist......aber ganz ehrlich, einfach mal realistisch sein....gar nichts......der Euro kommt halt zurück, er ne negative Bewertung die ihm egal ist....und gut ist. Kein Russisch Inkasso, keine vom Hubschrauber abgeseilte SEK-Beamte....keine Beugehaft ( :D ) ....nichts dergleichen.
tasm' schrieb:
Was sagt denn die Artikelbeschreibung zum Versand? Wenn er angegeben hat, dass der Artikel versendet wird, dann muss er das auch tun, auch wenn er evtl. damit (in deinem Fall) unterm Strich draufzahlt.

dass hier

versand.jpg
 
tbd' schrieb:
lastjonny' schrieb:
Ich will die Ware aber haben. Die Frage ist nun was tun?

Simple Frage , simple Antwort...den Rechtsweg bestreiten natürlich... wenn einem das so wichtig ist......aber ganz ehrlich, einfach mal realistisch sein....gar nichts......der Euro kommt halt zurück, er ne negative Bewertung die ihm egal ist....und gut ist. Kein Russisch Inkasso, keine vom Hubschrauber abgeseilte SEK-Beamte....keine Beugehaft ( :D ) ....nichts dergleichen.

es sind 5.- / 4 Euro Versand :D :D

Beugehaft wäre für den Typ echt gut :thumbsup:

Vor dem Rechtsweg gibts doch sicher noch was bei Ebay oder machen die gar nix?
 
[Ironie] So Leute kann ich ja mal garnicht brauchen, gleich Anzeige erstatten! :P [/ironie]

Ne im Ernst, erklär ihm in einer Message in korrektem Deutsch die Rechtslage inkl.Links zu den Quellen.

Eventuell würde ich auch sagen, dass du ansonsten Anzeige erstattest, aber vorher würd ich mich erkundigen ob sowas geht... Unterschlagung? Betrug? Was gibts da?

Aber bitte - um das gleich klarzustellen - mach dich nicht der Nötigung oder sonstigem Strafbar.

Edit: Doch sicherheitshalber Ironietags eingesetzt.
 
In der Bucht gibt es doch eine Meckerecke. Melde das einfach und warte ab, was passiert.
 
Evilandi666' schrieb:
[Ironie] So Leute kann ich ja mal garnicht brauchen, gleich Anzeige erstatten! :P [/ironie]
genau! *spass* :D :D :D
Evilandi666' schrieb:
Ne im Ernst, erklär ihm in einer Message in korrektem Deutsch die Rechtslage inkl.Links zu den Quellen.
hab ich schon gemacht, er ist aber eher der Typ Esel, stur + uneinsichtig.... :D
Ich hatte folgendes geschickt, was ihm aber egal ist

Rechtliche Informationen für private Verkäufer
2. Bin ich an mein Angebot gebunden, auch wenn das Höchstgebot viel zu niedrig ist?
zurück zur Übersicht
Ja!
Kommt es über den eBay-Marktplatz zum Abschluss eines Kaufvertrages, sind Sie nach § 433 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzlich verpflichtet, den gekauften Artikel an den Käufer zu übergeben.

Dies gilt auch, wenn sie mit dem Höchstgebot nicht zufrieden sind oder Sie zwischenzeitlich den Verkauf des Gegenstandes bereuen.

Weitere Informationen zum Vertragsschluss bei eBay finden Sie hier.

http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_2.html

Evilandi666' schrieb:
Eventuell würde ich auch sagen, dass du ansonsten Anzeige erstattest, aber vorher würd ich mich erkundigen ob sowas geht... Unterschlagung? Betrug? Was gibts da?

das mit rechtlichen Schritten habe ich mal durchklingen lassen, darauf seine Antwort.... :D :D

Guten Abend,
wenn ich Sie richtig verstehe, verzichten Sie auf die Erstattung.
Vielen Dank für Ihre Großzügigkeit.
Da ich Ihrem Schriftwechsel entnehme, daß Sie gerichtlich gegen mich vorgehen werden, werde ich nun jeden Euro für meine Verteidigung brauchen.
Nochmals vielen Dank für Ihre Großzügigkeit. dann werde ich die Erstattung natürlich wunschgemäß nicht vornehmen.

Einen schönen Abend.
 
Na merkste was.....wundert mich nicht im geringsten die Antwort ;)
 
soll der Typ sich doch sein Zeug irgend wo hinschieben ;)

Andere geben dann gerne an:
- ist runtergefallen und kaputt gegangen
- der Hund hat es gefressen
-
-

Der ganze Aufwand für Dich und der Ärger, den Du Dir machst.
Ist es das wert?
 
Zunächst mal kann ich keine juristische Beratung geben. Ich kenne aber einen ähnlichen Fall, allerdings ging es hier um mehr Geld (dreistelliger Betrag). Nach einer Anzeige und etwa einem Jahr wurde der Verkäufer rechtsgültig wegen Betruges verurteilt.

Die Anzeige wegen Betruges kostet dich außer dem Aufwand erstmal nichts. Das geht auf dem nächsten Polizeirevier. Ich könnte mir aber vorstellen, dass die wegen Geringfügigkeit nicht gerade begeistert sind und spätestend bei der Staatsanwaltschaft abgewunken wird. Beraten werden die dich aber allemal. Du hast also erstmal nichts zu verlieren. Ganz wichtig ist auf jeden fall das Beweise sichern, hier also der Email-Verkehr und die Ebay-Auktionsseite (am besten Ausdruck, denn die Seite ist nicht ewig online!).

Menschlich rate ich dir genau zu überlegen, welchen Aufwand du für das ersparte Geld treiben möchtest. Einerseits verstehe ich deinen Ärger, ich bin aber in soclhen Sachen auch Prinzipienreiter und finde gut, wenn gegen soclhe Zeitgenossen vorgegangen wird. Du selbst wirst nichts davon haben (wahrscheinlich nicht mal deine 5 EUR). Aber dafür hast Du das gute Gewissen, eventuelle andere Opfer vor möglicherweise schlimmerem Schaden zu bewahlen. Wer weiß, er fängt mit 1EUR an - klappt - 10EUR - klappt auch - 100EUR....

Grüße Thomas
 
Vorallem da er kein klassischer "Ich weiß es einfach nicht und denke ich bin im Recht"-Typ ist, sondern so wie es aussieht ganz bewusst so vorgeht, das zeigen finde ich seine Nachrichten. Jedenfalls ne Dicke negative Bewertung, PayPal Käuferschutz um den Euro zurück zu bekommen, Ebayfall melden (gut die machen zwar nix..).
Zumindest da würd ich alles ausreizen.
 
Es hat ja keiner verlangt, dass der Verkäufer es ab 1 € anbietet. Es ist also sein Risiko wenn nicht mehr bezahlt wird.

Beschwere Dich bei Ebay und gebe die beiden Konten von Ihm an, die sollen wegen Betrug geschlossen werden. Die Polizei hat wirklich besseres zu tun.

Schreibe Ihm eine E-Mail und setze ihn in Verzug. Ich erwarte die Warenlieferung bis zum (gib ihn mal 10 Tage, die müssten reichen). Es könnte sogar ein Fehler sein Deine Kontoverbindung in diesem Fall raus zu rücken. Evtl. sammeln die Bankverbindungen und werden dann aus dem Ausland so richtig aktiv.

Gruß Flexibel
 
Einfache Sache: Anzeige wegen Betrug, tiefnegative Beurteilung, meldung an Ebay (was allerdings nichts bringt, nur der Form halber). Die Ware bekommst Du zwar nicht, aber wenigstens kannst Du den unehrlichen Verkäufer einige Schwierigkeiten bereiten. Vielleicht überlegt er sich es anders, wenn er wieder einen betrügen will.
 
natürlich ist das sehr ärgerlich, allerdings würde ich die sache ruhen lassen.

wegen 5 euro ist es die sache nicht wert, du hältst dich damit nur auf.
bin mir sicher dass der verkäufer in seinem Leben auch noch seine grenzen aufgezeigt bekommt.

jedem das was er verdient und der klügere gibt nach.

ausserdem bist du irgendwie auch selbst schuld, dich auf so etwas ein zulassen.
ist nicht böse gemeint, aber man weiß doch was einem bei ebay erwarten kann, oder?


ganz interssant wäre zu erfahren um welche art von ware es sich handelt,
und/oder wie teuer sie normalerweise ist!?

gruß und viel glück
 
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