Ebay-Standard-Käuferschutz beantragen - verliere ich dann meinen Anspruch gegen den Verkäufer?

myname

New member
Themenstarter
Registriert
15 Aug. 2007
Beiträge
84
Ebay-Standard-Käuferschutz beantragen - verliere ich dann meinen Anspruch gegen den Verkäufer?

(Ersteigertes Notebook wird leider nicht geliefert und Kaufpreis ist natürlich höher als eBay Standard-Käuferschutz - 175?.) - wie immer! :(

Ich weiß nicht ob dies hier schon mal erörtert wurde:

Wenn ich den eBay Standard-Käuferschutz beantrage, verliere ich dann meinen Anspruch gegenüber dem Verkäufer auf Vertragserfüllung?

Was mache ich, wenn der Verkäufer nicht liefert? In Verzug habe ich ihn heute per Mahnung gesetzt. Ich glaube nach bürgerlichem Recht ist es egal, ob er das Einschreiben mit Rückschein annimmt.

Wenn meine gesetzte Frist abgelaufen ist, gehe ich dann zum Anwalt (was ja immer mit Kosten verbunden ist) oder stelle ich direkt Strafanzeige bei der Polizei?


Vielen Dank!!!
 
hallo,

schön, daß Du Dein geld zurück hast.

sowas ist mir auch schon passiert. da habne dann die verkäufer entweder einen aus der bekanntschaft gefunden, der mehr gezahlt hat, oder der erlös war ihnen einfach zu gering. um dann "gut" aus der sache rauszukommen, und nicht verklagt zu werden, ist das die masche.

einfach erstmal den käufer hängenlassen, bis der nach eventueller rechtsberatung (die ihm von klage abrät), schon bereit wäre, mit verlust durch ebay entschädigen zu lassen, und dann den betrag erstatten.
der käufer wird dann kaum noch auf die ideekommen, auf vertragserfüllung zu klagen , zumal es meist um "kleckerbeträge" (also maximal 3stellig) geht.

anzeige wegen betruges läuft in der regel ins leere, der verkäufer müsste ja schon mit dem vorsatz verkauft haben, nciht liefern zu wollen, was so gut wie nicht nachweisbar ist.

anwalt und mahnverfahren ist zwar eigentlich in ordnung, allerdings sieht die praxis anders aus. Du musst alle kosten vorlegen, und jemand der wegen z.b 175,- euro so eine nummer abzieht, wird in der regel schon zahlungsunfähig sein, Du würdest also zusätzlich zu dem verlorenen geld auch noch auf den kosten sitzenbleiben.
hier gilt also auch der alte grundsatz, kein gutes geld dem schlechten hinterherwerfen.

das beste in solchen fällen ist, sofort ebay benachrichtgen (die der schaden der käufer natürlich erstmal überhaupt nicht interessiert), und dem verkäufer strafanzeige, mahnbescheid usw. ankündigen, das hilft in 90% der fälle.

ich hab mir z.b. angewöhnt, teurere teile nur noch abzuholen, das erspart mir die üblen überraschungen, wie neuwertige teile, die schon völlig verbraucht sind, oder ledersessel, die aus plastik sind, usw usw.

manche denken, per nachnahme kann so was nicht passieren. falsch!

nachnahmesendungen schützen leider nicht vor betrügern, denn statt der fernsehers, kann auch ein stein im paket sein ;_)


ist aber alles halb so wild. denn das geld ist ja nicht weg. es hat nur ein anderer ;)

gruss
 
@ t42p:

Das Vorgehen ist immer das selbe:

Um Schadensersatz neben (Anwaltskosten, Mahnbrief) / statt (Ersatzgerät) der Leistung geltend machen zu können, musst du den Schuldner der Leistung zu erst in Verzug gesetzt haben - mit einer "Mahnung mit Ablehnungsandrohung".
Ganz wichtig!!!

Und die sollte schon eine Menge Pfeffer enthalten; z.B. die Androhung sich der Rechtsschutzversicherung zu bedienen (, die man gar nicht hat) ;)
Ich hatte auch keine Vers., also habe ich in die Mahnung (mit Absender meiner Mutter) geschrieben, dass ich das Gerät für meine Mutter ersteigert habe, die sich im Internet nicht auskennt und die aber eine Vers. hat.


Ich kann die Mahnung dir zusenden.


Ich hatte das Glück, dass Kontoinhaber und Ebayer zwei Brüder waren --> also gesamtschuldnerisch zur Leistung verpflichtet sind.



so long...
 
  • ok1.de
  • thinkstore24.de
  • ok2.de - Notebook Computer Server
  • Preiswerte-IT - Gebrauchte Lenovo Notebooks kaufen

Werbung

Zurück
Oben