Ebay-Standard-Käuferschutz beantragen - verliere ich dann meinen Anspruch gegen den Verkäufer?

myname

New member
Themenstarter
Registriert
15 Aug. 2007
Beiträge
84
Ebay-Standard-Käuferschutz beantragen - verliere ich dann meinen Anspruch gegen den Verkäufer?

(Ersteigertes Notebook wird leider nicht geliefert und Kaufpreis ist natürlich höher als eBay Standard-Käuferschutz - 175?.) - wie immer! :(

Ich weiß nicht ob dies hier schon mal erörtert wurde:

Wenn ich den eBay Standard-Käuferschutz beantrage, verliere ich dann meinen Anspruch gegenüber dem Verkäufer auf Vertragserfüllung?

Was mache ich, wenn der Verkäufer nicht liefert? In Verzug habe ich ihn heute per Mahnung gesetzt. Ich glaube nach bürgerlichem Recht ist es egal, ob er das Einschreiben mit Rückschein annimmt.

Wenn meine gesetzte Frist abgelaufen ist, gehe ich dann zum Anwalt (was ja immer mit Kosten verbunden ist) oder stelle ich direkt Strafanzeige bei der Polizei?


Vielen Dank!!!
 
Frage mal hier http://www.123recht.net im Forum nach.

Meine Meinung. Der Verkäufer ist der Schuldner, nicht Ebay. Was Ebay macht ist reine Kulanz.

Ansonsten Frist setzen, Mahnung schreiben (Ebay-Email-System, Email, Fax, per Einschreiben), zum Anwalt gehen um das Geld zu bekommen, zur Polizei gehen zwecks Strafanzeige,...
 
ich würd zum anwalt raten - der wird da die optionen gegenüber dem käufer am besten einschätzen können

da der streitwert nicht allzuhoch ist dürften sich die kosten auch noch im rahmen bewegen
 
Zum Käuferschutz: Ich hatte mich das auch schon mal gefragt, dann aber nicht weiter verfolgt, da der Verkäufer doch noch lieferte. Die erste Anlaufstelle um das herauszufinden sind die AGB von Ebay.

Zum Vorgehen: Die Mahnung kannst Du auch mündlich abgeben. Aus Beweisgründen empfiehlt sich aber im Zweifel ein Einschreiben.

Wenn die Mahnung nichts bringt, ist der nächste Schritt ein gerichtliches Mahnverfahren. Das kostet Dich zwar etwas, aber nicht viel.
http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren

Die Polizei wird Dir was husten, wenn Du mit Deinem 175 Euro Fall da aufschlägst (verzeih die Formulierung, aber in der Mehrzahl der Fälle ist es leider einfach so). Theoretisch kann das zwar Betrug sein, aber praktisch wird es spätestens der Staatsanwalt einstellen (es sei denn da ist ein Gewohnheitsverbrecher am Werk).

Edit: Du musst es natürlich so anstellen, dass Du vom Vertrag zurücktritts und Dein Geld wiederhaben willst.

Gruß, Jan.
 
Frist setzen per Einschreiben mit Rückschein (2 Wochen). Rückschein damit der Verkäufer sich nachher nicht rausreden kann.
Danach kann man einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen, wie genau das geht weiß ich jedoch nicht, ich weiß nur dass dieser nicht so teuer ist wie ein Anwalt ;)
Und natürlich am Ende Strafanzeige stellen (müßte kostenlos sein).

Die Frage ist nur, ob das Notebook überhaupt von einer greifbaren Person verkauft wurde, oder ob der ebay-Account von einer unschuldigen Person gekapert wurde. Interessant wäre ja natürlich auch mal die Auktion zu sehen.
 
Auch bei nem Einschreiben kann man sich "rausreden".

Es bestätigt nur, dass "etwas" angekommen ist.

Ob das eine Mahnung war, oder ein Aufkleber aus der Kellogs Packung, oder ein Foto von der Bundeskanzlerin kann keiner belegen.

Da nützt Dein Beleg auch herzlich wenig.....

Von daher: absoluter Blötsinn, man kann sich das Geld sparen und im Sommer davon ein Eis essen gehen. :D

Käuferschutz ist auch Käse und suggeriert den "Ebay Daddys" nur, dass ebay Sicher ist, was Otto Normalverbraucher wegen der tollen Werbung auch glaubt.

Ebay rückt nach Monaten und zig Faxen und Briefen mal paar Euros raus, die denen am A**** vorbei gehen, weil Sie auf der anderen Seite die Verkäufer abzocken.

Der Aufwand lohnt nicht.

Geh am Besten gleich zum Anwalt.
 
Hi
@myname

Da kannst Du warten bis du einen Bart hast, die machen was die wollen und halten einen zum NARREN.
Ich bekomme eine Mail von denen nach der anderen, einmal wollen die Rechnungen (nur per Fax Angst vor Vieren) dann wollen die Fotos die man per Post senden soll usw.
Bin jetzt schon 3 1/2 Monate mit den Zeit-Banditen mir das Leben SAUER zumachen und immer noch kein Land in sicht.
Heute habe ich eine Mail bekommen, das ich mich mit dem Verkäufer in Verbindung setzen soll.
Die machen alles um einen für DUMM zu Verkaufen und ich Glaube die kommen mit den ?-Talern nicht rüber.

Viel Glück Freddy
 
@ qwertz: Die Beweisaufnahme macht ja zum Glück immer noch der Richter und nicht der Eisdielenbesitzer. Und wenn Du nachweisen kannst, dass Du dem Verkäufer "etwas" geschickt hast. Vor dem Verschicken des Einschreibens der Kauf lag und Du nach dem Verschicken das Mahnverfahren angestrengt hast, dann wird der Richter nicht davon ausgehen, dass Du einen Liebesbrief verschickt hast :rolleyes:

Aber klar. Man kann sich auch hinsetzen und zusehen, wie der Verkäufer geschätzte 175 Eis essen geht.

Gruß, Jan.
Edit: In einem Punkt muss ich qwertz aber zustimmen: Am besten, Du gehst zum Anwalt. Auch das, was ich hier geschrieben habe ist noch sehr grob (und muss es auch sein wg. Rechtsberatungsgesetz). Der Anwalt kann sich auf Deinen Fall viel besser einstellen und wird Dir auch faktisch einfach Arbeit abnehmen.
 
@qwertz: Einschreiben mit Rückschein sind vor Gericht verwertbar, Eis das im Sommer gegessen wurde leider nicht.
 
Bin fremd gegangen und habe mich auch woanders schlau gemacht. =)

Wenn ich das Geld wiederhaben möchte muss ich freilich zum Rechtsverdreher - geht ja hier um zivilrechtliche Ansprüche.

zum Thema ebay-Käuferschutz: ich verliere bei Rückabwicklung den Teilanspruch von 200? und 175? werden von ebay nach unendlich langer Zeit an mich überwiesen (Übertragung der Teilforderung an ebay).

Das schöne ist in meinem Fall ist, dass Kontodaten und Account von zwei Brüder stammen dass heißt, ich kann zur Not gegen beide gesamtschuldnerisch vollstrecken lassen.

Bei ebay kann man ja über die Suche die Adressen der Ebayer herausfinden (hätte ich das nur vorher gewußt - bei den unaussprechlichen polnischen Namen) und danach habe ich im Telefonbuch gesucht und, die beiden gibt es wirklich.

einschreiben mit rückschein hatte ich ja abgeschickt.
Jemand sagte, dass der Verkäufer den brief nicht annehmen muss, und er lieber ein einwufschreiben mit Rückschein aufgesetzt hätte.
Bin zwar nicht der Meinung, weil nur der Versuch zählt vor Gericht und außerdem der Briefkasten kann ja nachträglich abgebrannt sein. ;)

beweislastumkehr spielen mir auch in die Hände, weil der Verkäufer auf meine Mails von mir und die von ebay zur Unstimmigkeitsklärung nicht reagiert.


Was mich interessieren würde, die Kosten des Anwalts müsste doch theoretisch der Schuldner übernehmen!? (Wenn er was hat.)

Naja, wenigstens hat meine Mutter eine Rechtsschutzversicherung und ich habe im Mahnschreiben geschrieben, dass ich für sie das Schlepptop gekauft habe. ;)

Bis dahin

Link: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=120156053288

Link zur Suche der Kontaktinformationen bei Ebay: http://search.ebay.de/ws/search/Adv...op=1&fsoo=1&fcl=3&frpp=200&sofindtype=9&pfid=
 
bin einmal den kompletten Weg zur Vollstreckung ohne Anwahlt durchgegangen, war auch nachhinein erstaunt, wie leicht das war.

Die 150 habe ich ein paar Monate früher bekommen. mit dem Hinweis, dass wenn der Schuldner bezahlt, die 150 Euro zurückerstattet werden müssen.
 
RE: Ebay-Standard-Käuferschutz beantragen - verliere ich dann meinen Anspruch gegen den Verkäufer?

Da ich selbst gerade davon betroffen bin, habe ich mich mit der Sache auseinander gesetzt. (Hinweis: Ich bin kein Anwalt. Dies ist keine Rechtsauskunft. Ich garantiere weder Richtigkeit noch Vollständigkeit der nachfolgenden Information. Aus meiner Nachricht sind keine Rechtsansprüche ableitbar.)

Original von myname
Wenn ich den eBay Standard-Käuferschutz beantrage, verliere ich dann meinen Anspruch gegenüber dem Verkäufer auf Vertragserfüllung?

Du verlierst mit dem Käuferschutz keine Ansprüche, aber gehst eine vertragliche Verpflichtung gegenüber eBay ein. Wie aus dem eBay-Käuferschutz-Antrag hervorgeht, überträgst Du eBay einen Teil Deines Anspruchs. Wenn der von Dir bezahlte Betrag höher als 200,- ist, dann überträgst Du eBay 200,- (die Gebühr von 25,- ist eben eine Gebühr...). Wenn der Schuldner nun das geschuldete Geld Dir aushändigt, dann bist Du vertraglich gegenüber eBay verpflichtet, eBay die 200,- wieder zurückzugeben.

Original von mynameWas mache ich, wenn der Verkäufer nicht liefert? In Verzug habe ich ihn heute per Mahnung gesetzt. Ich glaube nach bürgerlichem Recht ist es egal, ob er das Einschreiben mit Rückschein annimmt.

Deinen Fall würde ich sofort der Polizei melden. Da der Sachverhalt mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Fall von Betrug ist, müssen die Strafverfolgungsbehörden den Fall von Amtes wegen untersuchen.
Nach erfolgter Mahnung kannst Du bei eBay das Schlichtungsverfahren starten und nach verstrichener Frist den Antrag auf Käuferschutz stellen.

Original von myname Wenn meine gesetzte Frist abgelaufen ist, gehe ich dann zum Anwalt (was ja immer mit Kosten verbunden ist) oder stelle ich direkt Strafanzeige bei der Polizei?

Siehe oben: direkt zur Polizei.
 
Ist der Gang zur Polizei mit Kosten verbunden?


Zwischenbericht: Gestern kam der Rückschein schon zurück. Demnach angenommen! :]
 
Hallo,

Strafanzeige müsste konstelos sein. Wäre ja auch echt ein Skandal wenn ein mittelloser Obdachloser keine Strafanzeige stellen kann gegen einen, der ihm 10 Knochen gebrochen hat.

Ich habe auch letztes Jahr im Oktober bei Ebay Käuferschutz beantragt. Nach ungefähr 10 Mails, 2 Briefen, der Meldung das Ebay meinen Antrag abgelehnt hat und meinem Einspruch kam jetzt 13 Monate die vollen 175? von Ebay.
->Ich bin enttäuscht aber froh das Geld zu haben. :)

Machs gut,
Till
 
@ mystiqer: cooles Avatar - da kann ich nicht mithalten!
 
Hallo,

@myname
Danke, deins ist aber auch nciht schlecht. :D

Machs gut,
Till
 
Noch zu den Mahnbescheiden: Kann man sich schenken. Verzögert alles nur vier Wochen, denn der Gegner kann einfach das Kästchen mit "Abgelehnt" ankreuzen und dann geht es vor Gericht. Fazit: 4 Wochen verloren + die Kosten für den Mahnbescheid. Lieber gleich klagen, ich spreche aus Erfahrung ;)

G.
 
Original von adam-green
Zum Käuferschutz: Ich hatte mich das auch schon mal gefragt, dann aber nicht weiter verfolgt, da der Verkäufer doch noch lieferte. Die erste Anlaufstelle um das herauszufinden sind die AGB von Ebay.

Zum Vorgehen: Die Mahnung kannst Du auch mündlich abgeben. Aus Beweisgründen empfiehlt sich aber im Zweifel ein Einschreiben.

Wenn die Mahnung nichts bringt, ist der nächste Schritt ein gerichtliches Mahnverfahren. Das kostet Dich zwar etwas, aber nicht viel.
http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren

Die Polizei wird Dir was husten, wenn Du mit Deinem 175 Euro Fall da aufschlägst (verzeih die Formulierung, aber in der Mehrzahl der Fälle ist es leider einfach so). Theoretisch kann das zwar Betrug sein, aber praktisch wird es spätestens der Staatsanwalt einstellen (es sei denn da ist ein Gewohnheitsverbrecher am Werk).

Edit: Du musst es natürlich so anstellen, dass Du vom Vertrag zurücktritts und Dein Geld wiederhaben willst.

Gruß, Jan.

Hallo? Es kommt beim Betrug nicht unbedingt auf die Höhe des Schadens an. Ich würde es mit dem Verkäufer im Guten versuchen und auf die Folgen hinweisen. Ich würde wenn er nicht liefert oder die Summe erstattet eine Strafanzeige stellen.
 
  • ok1.de
  • ok2.de
  • thinkstore24.de
  • Preiswerte-IT - Gebrauchte Lenovo Notebooks kaufen

Werbung

Zurück
Oben