ebay Problem - Käufer zahlt nicht

x21fan

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1 Aug. 2007
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225
Hallo,

habe gerade ein Problem bei ebay, vielleicht kann mir ja hier einer mit einem Rat weiterhelfen. Habe einen Artikel per Sofortkauf verkauft(vor 3 Wochen). Bis zum heutigen Tag hat der Käufer jedoch nicht auf meine mails und die ebay-Rechnung reagiert. Weiterhin kauft und verkauft er jedoch Arktikel und diese auch zu guten Preisen, also keine 1€ Autktionen. Da er in den auch Bewertungen abgegeben hat, ist er auch online und bekommt meine mails. Nun habe ich auch gesehen das er den gleichen Artikel kurz nach dem Kauf von meinem Artikel für 15% weniger gekauft hat. Ich finde es schlichtweg unverschämt wenn man das aussitzt und absolut nicht reagiert. Klar kommt nun der Rat: "Lass es, es bringt nichts.". Jedoch hat er einen Passus in seinen Auktionen bei denen er jedem Spassbieter 15% abverlangt. Ebay ist eingeschaltet, die machen aber nichts.
Mich interessiert ob jemand im Forum auch schon mal solch ein Problem hatte und den Käufer zum Kauf bewegen konnte. Ich könnte wohl für ca. 20€ ein anwaltliches Mahnverfahren einleiten, desser Kosten er wohl tragen und muss und bei Nichteinhaltung der gesetzten Frist bekommt man wohl einen Vollstreckungstitel. Geld ist anscheinend vorhanden, insolvent scheint er nicht zu sein.

Danke, x21fan
 
Hi,

ich hatte ein ähnliches Problem. Einfache Lösung: Strafanzeige wg. Betrugs.
Deine zuständige Polizeidienststelle berät dich sicher gerne... :)

Gruß
maffel
 
Das ist natürlich ein tragisches Schicksal. jedoch wird es Deine einzige Möglichkeit sein, einen Fall wegen unbezahltem Artikel zu eröffnen. Allerdings solltest Du auch beachten, dass nach Abschluß dessen eine Bewertung durch Dich nicht mehr möglich ist.
Den Fall zu eröffnen ist deshalb wichtig um die Gebühren erstattet zu bekommen.

Was soll eine Anzeige bringen, wenn der Artikel noch im Besitz des Verkäufers ist?
 
Sorry, habe den Beitrag falsch verstanden!
Bin beim lesen in der Zeile verrutscht.
 
Zuletzt bearbeitet:
@maffel:

Hat das was gebracht, bzw. hast du das gemacht? Bin hin- und hergerissen zwischen "Was solls..." und "Nee, so nicht...".
 
Bei ebay kannst dir die Gebühren zurückerstatten lassen. Würde den Artikel einfach neue verkaufen und eine negative Bewertung abgegeben.
 
Sowas ist natürlich super ärgerlich, aber unterm Strich wird dir nix anderes übrig bleiben als den Artikel erneut in ebay anzubieten.
Dir ist ja glücklicherweise kein finanzieller Schaden entstanden, also kannst du ohnehin nicht viel machen.

Such dir lieber die Telefonnummer von dem Kerl raus, ruf ihn regelmäßig an und beschimpfe ihn aufs übelste... <--- Bitte nicht ernst nehmen. Spaß!

Mach ein Strich drunter, eine schlechte Erfahrung mit ebay mehr, fertig.
 
Negative Bewertung eines Käufers ist nicht möglich. Lediglich der Verkäufer kann negativ bewertet werden.
 
Und ein negativer Text, getarnt als positive Verkäuferbewertung führt inzwischen auch zu einer Verwarnung bei Ebay.

Gruß

Thomas
 
Ja, die Stellung des Verkäufers ist mit den Jahren nicht besser geworden. Nervt einfach wenn jemand Spassbietern mit Anwalt und Strafzahlung droht, dann jedoch selber Spassbieter ist.
 
Na ja, nicht bezahlten Artikel bei Ebay melden, damit du

1. die gebühren zurückbekommst
2. der Käufer als Spaßbieter gemeldet ist, und bei wiederholtem male verwarnt/ausgeschlossen wird.

Mehr kannste nicht tun, außer natürlich die krasse Methode, der Weg zur Polizei und/oder ein Mahnbescheid (kostet 20€ oder so).

MfG, Sebastian
 
Hallo,

wie schon mehrfach gesagt, einen Fall eröffnen, damit du deine Gebühren zurückerstattet bekommst und den Kaäufer bei dir ausschließen, das heist, dass der Käufer auf deine Artikel, die du einstellst nicht mehr bieten kann.
Alles weitere bringt nichts, nur das man sich immer mehr ärgert.
 
dumm gefragt... würde es sich den lohnen? es dürfte wohl einfach eine frage des preises sein ^^
 
Mehr kannste nicht tun,

Würde ich auch so sehen.

außer natürlich die krasse Methode, der Weg zur Polizei

Bringt Null und weniger - nur Aufwand und ggf. noch Häme seitens der Polizei (schon erlebt) und das "Verfahren" wird irgendwann eingestellt, weil zivilrechtliche Sache und kein sog. "öffentliches Interesse" besteht.

und/oder ein Mahnbescheid (kostet 20€ oder so).

Wird in dem Fall aber wohl nicht funktionieren, weil noch keine Ware geflossen ist und somit noch keine einklagbare Forderung für einen Mahnbescheid besteht.

Die einzige "harte" Möglichkeit ist der weg zum Anwalt und das Ganze zivilrechtlich bestreiten...über Kosten/Nutzen muss man sich glaube ich nicht wirklich unterhalten.
 
Ich denke, hier ist alles gesagt worden.
Siehe zu das Dir Keine Kosten entstehen und stelle wieder ein.
 
Trotzdem besteht schon ein rechtsgültiger Kaufvertrag. Und damit besteht auch der entsprechende Anspruch.
 
Gegen den Mahnbescheid kann er übrigens Widerspruch einlegen, dann hast Du gar nichts außer Kosten gehabt. Nach dem Widerspruch mußt Du nämlich Klage erheben, sonst bekommst Du kein Geld.
 
edit deeptrancer:

a) rechtlich bedenklich und
b) unterstützen wir hier mit Sicherheit keinen Online-Pranger!
c) SPAM!
 
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