eBay: Falsche Beschreibung, wie vorgehen?

iYassin

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Ich habe auf eBay ein Galaxy Note 4 (Link) ersteigert. Beschrieben war es als "Gebraucht" (nicht "Als Ersatzteil/defekt"), "schiefgegangener Flash" und es ginge aber in den Download- und Recovery-Modus - seht Ihr ja in der Beschreibung. Der Verkäufer schreibt, dass er sich nicht auskennt und es daher abgibt. Mir war vorab schon bewusst, dass beim Note 4 gehäuft eMMC-Defekte (bzw. kalte Lötstellen wie bei den T4x) auftreten, in diesem Fall gehen die Geräte aber gar nicht mehr an. Da ich keine Lust hatte, mich mit Reflowing herumzuschlagen, habe ich mich für dieses Angebot entschieden, denn egal wie schief das letzte Flashen gegangen ist, im Download-Modus lässt sich ja per Odin ein neues Stock-ROM einspielen.

Heute kam das Gerät hier an (gut verpackt und äußerlich/Lieferumfang wie beschrieben). Habe mich gefreut, den Akku eingesetzt und wollte es einschalten - und es pasierte nichts. Nicht mit Akku, nicht mit Ladekabel, keine Vibration, keine Ladeanimation, keine Lade-LED - das Gerät war komplett tot. Leider gibt es trotz "funktionseingeschränktem" Artikel und Zahlung per Überweisung, also ohne Käuferschutz, kein Video vom Auspacken bis zum Einschalten, dafür glaube ich einfach noch zu viel an das Gute im Menschen...
Naja, zunächst dachte ich, vielleicht nur ein komplett leerer Akku? Habe den Verkäufer kontaktiert und gefragt, wie lange das Gerät vor dem Verkauf herumlag. Dann habe ich das Gerät eine Stunde laden lassen, alle möglichen Tastenkombinationen für Download- und Recovery-Mode ausprobiert, immer noch nichts. Daraufhin habe ich eine Rücknahmeanfrage geschickt mit der Aussage, dass das Handy partout komplett defekt ist und bleibt.

Hier hat sich der VK schon quer gestellt - das Gerät wäre lange Zeit eingestellt gewesen, evtl. Akku leer, es funktioniere wie beschrieben, keine Rücknahme und er könne nichts dafür, wenn ich mich nicht auskenne oder die Anzeige nicht lese. Meine Antwort: Ich habe die Anzeige gelesen und das Gerät gerade wegen der Beschreibung gekauft, der Akku ist voll (>4V) und das Gerät bleibt tot, daher ist es egal, ob er Rücknahme ausschließt. Seine Antwort fiel sehr provokativ aus - jetzt verstünde er alles, ich wolle ein Schnäppchen machen, kriege es nicht hin und wollte es nun zurückgeben. Das Gerät habe vor Versand funktioniert und er ließe sich kein defektes Gerät zurückschicken, weil ich daran herumgedoktert habe oder es nicht hinbekommen habe. Dazu hat er mir dann noch "Tipps" seines Bekannten geschickt, ich solle den Akku extern laden und die Tastenkombinationen für Recovery- und Download-Modus - offensichtlich geht er immer noch davon aus, dass ich keine Ahnung habe.

Eigentlich wirft er in seiner Antwort einen Betrugsversuch vor, oder? Leider habe ich hier dann nicht richtig reagiert - für diese Reaktion hätte ich ihm direkt den Rechtsweg (die Option für Paypal-/eBay-Käuferschutz gibt es ja leider nicht) ankündigen sollen, zu dem Zeitpunkt hatte ich ja noch nichts strittiges gemacht. Da ich dafür aber weder Lust noch Zeit habe, dachte ich mir, versuche ich es auf die sinnvolle Art und Weise und erkläre ihm das Problem sachlich inkl. Beweis. Also eine bootfähige SD-Karte gemacht und eingelegt, siehe da, Gerät startet problemlos von SD. Entnommen, Gerät wieder tot. Gerät vor der Lüftung abgekühlt, plötzlich funktioniert der eMMC wieder - bis es sich aufwärmt und einfriert, dann ist es wieder tot. Das ganze habe ich ihm geschrieben und wollte ihm sogar entgegenkommen, indem ich vorschlug, einen Preisnachlass in die Region von Geräten mit dem Defekt (die eher so um 30€ liegen) zu machen - ein Kompromiss also. Zudem habe ich ihm geraden, sich an DHL zu wenden, wenn er sicher ist, dass das Gerät direkt vor dem Versand noch wie beschrieben startete.

Das hat aber gar nichts gebracht - er hat im Rückgabebereich wieder geantwortet, das Gerät sei wie beschrieben an den Käufer gegangen, ich hätte in mehreren Mails geschrieben, was ich mit dem Gerät gemacht habe, in der letzten Mail hätte plötzlich ein Preisnachlass gereicht, keine Rücknahme, keine Garantie. Und mein Video zeige ja nicht, was ich vorher mit dem Gerät gemacht habe.

So, ist etwas länger geworden :D technisch ist das ganze klar, denke ich, eindeutig der eMMC-Fehler. Wie er den Download-Modus auf den Fotos noch geschafft hat, keine Ahnung - evtl. waren die BGAs ja tatsächlich nur hart an der Grenze, und der Pakettransport hat ihnen den Rest gegeben. Auch das ist aber nicht meine Schuld.

Wie würdet Ihr hier vorgehen? Negative Bewertung hat er schon, das ist ja das mindeste. Habe ich überhaupt eine andere Möglichkeit als den Rechtsweg (oder die Verbuchung als Lehrgeld)? Und falls nein - am Anfang war die Sache ja klar, aber hätte ich da noch eine Chance, nachdem ich das Problem diagnostiziert habe, ohne ein zertifizierter Gutachter zu sein? Eigentlich habe ich auf sowas ja überhaupt keinen Bock...

Mal wieder ein Grund, nur im Thinkpad-Forum einzukaufen. Danke Euch allen (neben der tollen Community) für den ehrlichen Marktplatz hier!
 
Sorry, ich habe diesen Thread hier komplett aus den Augen verloren.
Wenn ich mir die Bewertungen anschaue, und die anderen Angebote, ist es recht unwahrscheinlich, dass der Verkäufer 'keine Ahnung' hat. Ich vermute, der hat die Bilder, bzw. das eine Bild auf dem der Download Modus aktiv ist, vor der Klimaanlage geschossen, oder das Teil, wie Du, vorher gekühlt. Oder, um mal ans Gute im Menschen zu glauben, der heizt seinen Werkraum nicht ;)

Sehe ich ähnlich. Außerdem ist der Bootloader gesperrt und Knox wurde nicht getriggert. Da hat also noch nie jemand ein Custom-ROM aufgespielt, geschweige denn es versucht.
Wenn man bei dem Kollegen mal durch die Bewertungs-Vita scrollt, taucht ca. alle 20-30 Bewertungen eine deutlich negative Bewertung auf. Das Problem ist bei eBay, dass generell nur der Bewertungsprozentsatz der letzten 12 Monate angezeigt wird. Das verfälscht das Bild eines Verkäufers deutlich, wie am Beispiel erkennbar. Bei so einem Kollegen dann doch das nächste Mal nicht ohne PP-Käuferschutz kaufen. Dann stehen die Chancen gut, dass man den Artikel kostenlos zurücksenden kann.

Ja, ich habe mich da leider auch durch die in den letzten 12 Monaten immerhin recht guten Bewertungen täsuchen lassen...
Zumindest in der Preisregion werde ich defintiiv nichts mehr ohne Käuferschutz kaufen. Damit hätte er wohl keine Chance gehabt.
yassin, war sein kommtar in deiner bewertung so unsachlich oder hast du den kommantar löschen lassen?
Den habe ich löschen lassen, war eine klare Rachebewertung (nach dem Motto "Käufer kriegt Fehler nicht behoben und will dann Preisnachlass, 6-"). Ich habe bei eBay angerufen und gefragt, was man in der Sache machen kann, da ich ja wegen Überweisung ohne eBay-Garantie ja keinen "Fall" in dem Sinne eröffnen kann. Was sie für mich machen konnten, war eben, dem Verkäufer zu schreiben und ihn zu bitten, einzulenken (darauf hat er aber scheinbar nicht reagiert, habe jedenfalls nichts gehört) - und eben die Rachebewertung zu löschen, dafür hat er dann auch eine Verwarnung kassiert. Das war es aber leider auch.
Klingt tatsächlich nach einem emmc Fehler, und das hätte der Verkäufer sehen können vermutlich? > Ebay-Fall.
[...]
Jein. Gebrauchtgerät das direkt einen Flexingfehler aufweist ist kein Gebrauchtgerät. Da kann man schon davon ausgehen das der Verkäufer das vorher wusste.
Wichtig bei dir wäre immer noch Ebay einzuschalten, und vor allem wurde das Gerät als gebraucht eingestellt, und nicht als defekt. Der von dir beschriebene Fehler ist wohl eindeutig mehr als eine kleine Macke, die auch nicht von heute auf morgen entsteht.
Ich gehe auch davon aus, ja. Zumal sich der Fehler wohl normalerweise dadurch ankündigt, dass das Gerät langsam und heiß wird, ab und zu ausgeht, nicht mehr zuverlässig startet etc... also alles Sachen, die man ehrlicherweise beschreiben würde.

Wenn es dir wirklich um Gerechtigkeit geht, könnte man ((auch ohne Anwalt)) den Rechtsweg einschlagen. Bei der Menge an gebrauchten Handys würde ich dem eBay-Account des Herrn einen gewerblichen Charakter zuordnen und mein 14-tägiges Rückgaberecht einfordern. Liegt dann im Ermessen des Gerichts. Dann würdest du dem Mann ein Paar mehr Probleme damit bereiten. Ob es das jedoch wert ist... Vielleicht hilft schon die Androhung dieses Lösungsweges.

Das ist in der Tat eine sehr gute Idee. Wäre aber die Frage, ob ich mich mit der Androhung dieses Lösungswegs selbst in Schwierigkeiten bringen könnte, von wegen Verleumdung oder so was?
§447 BGB
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

Aber wenn man sich so die abgelaufenen Angebote so anschaut, könnte man auch auf den Gedanken der gewerblichen Veräußerungen kommen.
Dann: Der oben vorgeführte § 447 BGB gilt nicht, wenn ein Verbraucher (§ 13 BGB) eine bewegliche Sache von einem Unternehmer (§ 14 BGB) kauft.
Gut zu wissen, danke dir für den Link!

Anders gesprochen: Wenn dein Galaxy nicht so idiotisch verpackt war, sondern der Karton war anständig ausgestopft, ist es sehr unwahrscheinlich, daß durch den Transport etwas kaputtgegangen sein könnte. Das läßt den Schluß zu, daß es schon vorher defekt war.
Vielleicht ist es ja so ähnlich wie bei meinem T420 - erst wiederholtes Ein- und Ausschalten führt zum Erfolg? Und in dem Moment, in dem das Galaxy mal wieder funktioniert hat, hat der VK die Fotos gemacht...
Trotzdem bleibt, daß der VK das Gerät nicht als "tot" beschrieben hat, und er hat sogar Fotos davon im eingeschalteten Zustand gemacht.
Fassen wir zusammen:
Beschreibung + Fotos
Verpackung o.k.
_________________________________
Gerät sollte sich einschalten lassen
Gerät läßt sich aber nicht einschalten, das widerspricht der Beschreibung.
Rachtsanwalt? - Vergiß es.
Gericht? - Vergiß es auch (schon, weil Du beweisen müßtest, daß Du den Gerät nichts angetan hast...)
Ich glaube, da kann nur noch der Zoll helfen...
Die Verpackung war durchaus gut, aber es war ja nicht "erschütterungsfrei" aufgehängt ;) daher hatte ich das in Erwägung gezogen.
Mehrmaliges Einschalten bringt leider nichts, wenn das Gerät nicht geht, hilft nur Kälte.
Ich glaube was er ausdrücken möchte ist, daß das erwähnen des Zolls einen gewissen Effekt beim vermeintlich gewerblichen Privatverkäufer hat. Falls das hier zum Einsatz kommt, hoffe ich auf Erfolg.
Grundsätzlich ist das Verhalten der geprellten Käufer aufgrund der vagen Erfolgsaussichten und der langen Dauer von Gerichtsverfahren ein Teil des Problems. Zwielichtige Verkäufer kennen diese Umstände natürlich auch und kommen daher allzu oft mit ihrem Verhalten durch, weil der Käufer einfach keine Lust auf Streß hat und auch keine Lust auf ein Verfahren mit Gerichtsstand am Ort des Verkäufers. Und so lassen die Käufer diese Art Verkäufer eben indirekt weiter ihr böses Spiel treiben. Wie so oft ist also leider am Ende der nachgebene Klügere doch der Dumme.
Das ist leider bei mir ebenfalls das Problem, ich habe momentan absolut keine Zeit, irgendetwas auf dem Rechtsweg durchzusetzen. Da müsste ich ein paar Monate warten. Die einzige Möglichkeit wäre eben, ihm zumindest an den Karren zu fahren wegen eventueller Gewerbstätigkeit...
Wie bei Schwarzarbeit ist der Zoll auch die zuständige Ermittlungsbehörde für nicht angemeldete Gewerbe. Ein kleiner Tipp an das Finanzamt des Ortes mit dem fragwürdigen Verkäufer hat vermutlich eine ähnliche Wirkung.
Auch hier wäre nochmal die Frage, kann ich mich damit selbst in Schwierigkeiten bringen?
Gibt es inzwischen ein Update?
Sorry nochmal für die späte Rückmeldung. Da ich die Hoffnung auf ein Einlenken des Verkäufers aufgegeben habe (und wie gesagt keine Zeit für Gerichtsverfahren etc.), habe ich das Gerät jetzt durch mehrmaliges Herunterkühlen so lange am Laufen halten können, bis ich ein Stock-ROM aufspielen konnte. Nach nochmaligem Abkühlen konnte ich es dann einrichten, und ein drittes Mal hat es ermöglicht, eine Wakelock-App zu installieren. Scheinbar lässt sich der Ausfall des Geräts beim Erwärmen nämlich umgehen, wenn der Prozessor nicht in einen Standby-Modus gehen darf. Dadurch läuft das Note jetzt seit Montag tatsächlich durchgehend, solange ich es nicht herunterfahre - mal sehen, wie lange. Mit knapp unter 70€ ist das Gerät ja wirklich recht günstig gewesen (und ich will es nur für Notizen nutzen, die ständig synchronisiert werden, d.h. wenn es ausfällt, verliere ich nichts). Daher ist mein Plan, es jetzt tatsächlich einfach mal so zu benutzen und wenn es dann irgendwann komplett aufgibt, versuche ich entweder mein Glück mit dem Reflow-Ofen oder ich gehe matt-eagles Tipp nach und verkaufe es korrekt beschrieben als komplett defekt mit eMMC-Bug wieder auf eBay.
 
Ich befürchte das du hier keine Chance hast die Angelegenheit noch zu deinen Gunsten oder anderweitig gütlich zu lösen.
Recht haben und Recht bekommen sind nunmal zwei paar Schuhe. Buche die Geschichte auf "Lebenserfahrung" und tätige solche Käufe nie mehr ohne Käuferschutz.

Zivilrechtlich wird dir die Beweisführung schwer fallen bis unmöglich sein. Selbst wenn müsstest du den Vorgang über eine Schadenersatzforderung aus unerlaubter Handlung § 823 vor ein Zivilgericht bringen oder halt vor ein Mahngericht nach Bezifferung der Forderung und Fristablauf.
Ausgang: offen wie das Hornberger Schießen

Strafrechtlich wird eine Anzeige zwar aufgenomen, das Gerät als Beweismittel eingezogen. Das Verfahren wird jedoch wegen der dürtigen Beweislage im Sande verlaufen und nach Wochen/Monaten eingestellt und dir dein "Asservat" wieder ausgehändigt/zugesandt.
So ging es bei mir damals im Fall eines Galaxy S3 mit defektem Display (vertikale schwarze Streifen im Display) die auf den Fotos durch geschickte Bilderwahl verschwiegen wurden.

Exkurs zum Haftungsübergang:

Wenn der Verkäufer nachweislich nicht mit der vereinbarten Versandart liefert, z.B. nur Päckchen obwohl vom Käufer Paketversand ausgewählt und auch bezahlt wurde, bleibt auch der Privatverkäufer voll in der Haftung. Er hat eigenmächtig entgegen der Vereinbarung entschieden und trägt dann das volle Risiko. Also immer schön mit der vom Käufer gewählten=bezahlten Versandart verschicken!

Und Nebenkriegsschauplätze wie unterstellter gewerblicher Handel und Zoll pp. bringen hier auch keine Lösung in der Sache.
 
Auch hier wäre nochmal die Frage, kann ich mich damit selbst in Schwierigkeiten bringen?
Nein. Du teilst nur mit, was du beobachtet hast. Ob und wie die Behörden dann vorgehen, liegt ja nicht in deiner Verantwortung. Kommt raus, dass sein Handeln nicht legal ist, ist die Sachlage klar. Wenn die Behörden ermitteln und es kommt dabei heraus, dass alles i.O. ist, hatten die Behörden immerhin ausreichenden Anfangsverdacht, aufgrund dem sie ermittelt haben Dass sich dieser dann möglicherweise als falsch erwiesen hat, ist ebenso nicht dir anzulasten. Wenn aufgrund deines Hinweises nichts passiert, kriegt er von deiner Mitteilung an die Behörden eh nichts mit. Und selbst wenn, mit was soll er dich dann in Schwierigkeiten bringen? Du hast ja keine öffentliche Behauptung oder Anschuldigung verfasst.

Eine etwas softere Variante wäre noch, ihn bei Ebay zu melden "Privat-Person handelt scheinbar gewerblich".


Grüße Thomas
 
Nein. Du teilst nur mit, was du beobachtet hast. ...Eine etwas softere Variante wäre noch, ihn bei Ebay zu melden "Privat-Person handelt scheinbar gewerblich".

Ich meinte ja auch hauptsächlich, daß Du ihm einen Wink mit dem Zaunpfahl gibst, daß Du darüber nachdenkst, ob er vielleicht
gewerblich handelt und dieses mal überprüft werden sollte.

Denn wenn es überprüft wird, und es stellt sich heraus, daß sein Handeln als gewerblich einzustufen ist, hast Du ja überhaupt
nichts davon. Als Mittel, ihm mal etwas Druck zu machen, eignet es sich aber gegebenenfalls hervorragend.
 
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