Diskrepanz zwischen TP auf Auktionsfoto und TP in meinen Händen

Bambulator

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Hallo,

ich habe via Ebay ein TP bei einem großen Händler ersteigert, Zustand B, als defekt deklariert.

Auf den Fotos des TP (exakt mein Gerät) ist zu sehen, dass es eine Backlight-Tastatur hat. Diese wurde in dem Auktionstext nicht ausgeschlossen.

Deswegen habe ich das Gerät ersteigert.


Das TP ist wie beschrieben, alles gut, nur fehlt die BL-Tastatur.

Bisher ging ich davon aus, dass auf den Auktionsfotos Dargestelltes auch Bestandteil der Auktion ist. Somit habe ich also auch Anrecht auf eine BL-Tastatur, oder?

Liege ich da falsch?

Ich kann natürlich vom Kauf zurück treten, da das TP allerdings in wirklich gutem Zustand ist, möchte ich dies gerne behalten. Gibt es eine Chance an die BL-Tastatur zu kommen?
 
Hmm du könntest ja evtl Screenshots von den Bildern im Angebot und dein erhaltenes Gerät hier Posten wenn du möchtest. Aber erst mal abwarten was der Verkäufer dazu sagt.
 
Nein möchte er nicht ;) Keine Realdaten, keine Informationen über den Verkäufer.

Aber ja, das würde uns alles ein wenig einfacher machen.
 
Wer anhand der Form des Icons erkennt ob es eine BL oder Non-BL-Tastatur ist, sollte wohl auch soweit denken können das Aufkleber auf einer beleuchteten Tastatur mal so nix bringt
Einmal das, und wenn der Artikel als defekt deklariert, dann ist es eben das Backlight, was defekt ist.
Mag ja sein, daß da eine drin ist, heißt aber nicht, daß sie auch tut. Wer weiß, eventuell auch Tasten umgefrickelt.
 
Wer anhand der Form des Icons erkennt ob es eine BL oder Non-BL-Tastatur ist, sollte wohl auch soweit denken können das Aufkleber auf einer beleuchteten Tastatur mal so nix bringt ;)

Anscheinend nicht!

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Mag ja sein, daß da eine drin ist, heißt aber nicht, daß sie auch tut. Wer weiß, eventuell auch Tasten umgefrickelt.

Ist nur ne normale Tastatur, keine defekte BL.


Um mal kurz zusammen zu fassen (muß mich jetzt hier ausklinken):

aufgrund des Auktionstextes hätte ich mit einer normalen Tastatur rechnen müssen und darf mich nicht allein auf die Fotos vom TP verlassen. Von daher hat der Händler auch keinerlei Pflicht nachbessern zu müssen.

Dieser Winkelzug des Händlers veranlasst mich, in Zukunft bei den hier im Forum angepriesenen Händlern zu kaufen. Da wird nicht getrickst und es gilt noch: what you see is what you get.
 
Das ist kein Winkelzug, das kann schlichtweg ein Fehler sein, unterstell den Leuten doch nix böses nur weil es nicht so läuft wie DU es erwartest hast!

Warte doch einfach mal ab was der Händler schreibt, der Händler hat übrigens einen sehr guten Ruf, gerade was Reklamierungen / Beanstandungen angeht.

DAS ist übrigens ein Grund warum wir hier so auf Realdaten pochen! DU hackst so auf dem Händler, ggf. unnötigerweise!, rum bzw unterstellst ihm sogar was in Richtung Betrug, ohne das er sich wehren kann.
 
eben. Erstmal die Antwort des Händlers abwarten und nicht vorschnell hier vorverurteilen!
 
Dieser Winkelzug des Händlers veranlasst mich, in Zukunft bei den hier im Forum angepriesenen Händlern zu kaufen
Das kann Dir auch da bzw bei jedem Händler passieren. Meist werden einfach Standardbilder benutzt. Schon eher extrem selten, wenn exakt das angebotene Gerät abgebildet ist.
Und wie oben erwähnt: Jeder kann mal ein Fehler.
Großer Händler, wie Du schreibst, klingt nach mehr als einem Angebot. Bei 50 Angeboten kann schon mal was daneben gehen.
 
Hat irgendwie was von Sandkastenstreit. Der Gedanke wegen € 20.- oder € 30.- eine Diskussion zu eröffnen, wäre mir jetzt nicht gekommen. Weil, der Normalfall wäre doch, ich sag's dem Händler, der Händler sagt, tut mir leid, nehme ich gerne zurück. Und das war's.
 
Nuja, wenn ich das richtig verstanden habe, besteht hier ja zwischen Verkäufer und Käufer "noch" gar kein Streit ...

Mein Bauchgefühl sagt mir eher, dass sich der Käufer gedacht hat, ein Schnäppchen zu machen, weil der Verkäufer so "nachlässig" war, zu übersehen, dass das TP mit einer teureren Backlighttastatur ausgestattet ist.
Der Verkäufer hat's womöglich nach der Erstellung der Fotos dann eben doch noch festgestellt und das Gerät in der Beschreibung nur mit gelabelter Tastatur angeboten - nicht bedenkend, dass man die BL-Tastatur auf den Fotos erkennen kann.

Dem direkten Dialog mit dem Verkäufer würde ich hier eindeutig den Vorzug geben. Oft findet sich eine Einigung, mit der beide Seiten zufrieden sind, ohne dass einer von beiden auf sein Recht pocht.
 
Kann der Händler nicht auch Tastaturaufkleber verwendet haben, auf denen ein "Backlight"-Symbol vorhanden ist, auch wenn diese Funktion gar nicht gegeben ist? Das wäre natürlich etwas irreführend für den Kunden, andererseits wird lediglich von einem deutschen Tastaturlayout "gesprochen", womit die Frage im Raum steht, was ein solches Layout enthalten muss und was es enthalten kann.

Weiterhin, wie schon erwähnt: Welchen "Sinn" hätte ein Backlight bei Tastaturaufklebern? Die Eigenschaft wäre damit in ihrer eigentlichen Funktion nicht mehr gegeben, oder wie sollte ein Backlight zusammen mit Tastaturaufklebern funktionieren?

Eine weitere Möglichkeit: Besteht nicht die Möglichkeit, dass Fotos vertauscht wurden und fälschlicherweise eine Notebook mit Backlight-Tastatur gezeigt wird, auch wenn diese Funktion gar nicht gegeben ist bzw. umgekehrt gefragt: Woran machst du fest, dass genau das Notebook gezeigt wurde, dass du nun erhalten hast? Ist irgendwo eine Modell- oder Seriennr. erkennbar?

Hattest du die Möglichkeit, über eine angegebene Modellnr. die genaue "Zusammensetzung" des Notebooks nachzuvollziehen und nachzuvollziehen, was für eine Tastatur verbaut hätte sein sollen? Macht für dich die Tastatur auf dem Foto den Eindruck, ob diese mit Aufklebern "eingedeutscht" wurde?

Ich hoffe weder der TE noch jemand anderes verstehen diese Fragen als provozierend bzw. provokant, es geht mir lediglich darum eine Antwort auf die Frage zu finden, ob eine Backlight-Tastatur erwartet werden kann oder nicht (unabhängig von einem juristischen Standpunkt).
 
Das ist kein Winkelzug, das kann schlichtweg ein Fehler sein, unterstell den Leuten doch nix böses nur weil es nicht so läuft wie DU es erwartest hast!

Du hast völlig Recht! Eine Vorverurteilung meinerseits, die unangemessen ist und hiermit zurück genommen wird.


Weil, der Normalfall wäre doch, ich sag's dem Händler, der Händler sagt, tut mir leid, nehme ich gerne zurück. Und das war's.

Bevor ich diesen Faden eröffnete, habe ich den Händler angeschrieben und auf eine Antwort gewartet.

Bisher gibt es keinen Dialog.

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Weiterhin, wie schon erwähnt: Welchen "Sinn" hätte ein Backlight bei Tastaturaufklebern? Die Eigenschaft wäre damit in ihrer eigentlichen Funktion nicht mehr gegeben, oder wie sollte ein Backlight zusammen mit Tastaturaufklebern funktionieren?

Mea culpa. Bei Durchsicht des Auktionstextes hat es bei den 'Spezialaufklebern' nicht Klick gemacht.

Eine weitere Möglichkeit: Besteht nicht die Möglichkeit, dass Fotos vertauscht wurden und fälschlicherweise eine Notebook mit Backlight-Tastatur gezeigt wird, auch wenn diese Funktion gar nicht gegeben ist bzw. umgekehrt gefragt: Woran machst du fest, dass genau das Notebook gezeigt wurde, dass du nun erhalten hast? Ist irgendwo eine Modell- oder Seriennr. erkennbar?

Wie ich oben schon schrieb: die Kratzer im Display sind einmalig.

Hattest du die Möglichkeit, über eine angegebene Modellnr. die genaue "Zusammensetzung" des Notebooks nachzuvollziehen und nachzuvollziehen, was für eine Tastatur verbaut hätte sein sollen? Macht für dich die Tastatur auf dem Foto den Eindruck, ob diese mit Aufklebern "eingedeutscht" wurde?

Krelay.de spuckt zu der Seriennummer nichts aus. Die Tastatur auf den Fotos ist nicht gelabelt, sondern eine original deutsche. Die Tastatur im X230 ist gelabelt, war wohl mal spanisch.

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Antwort des Händlers kam vorhin:

In dem Auktionstext habe nichts von einer BL-Tastatur gestanden, wenn mir das Gerät nicht gefalle, könne ich es gerne zurück geben.


Keine Andeutung eines Bedauerns für ihren Fehler.

Damit ist der Fall für mich erledigt, der Händler auch.

Dank für Eure Beteiligung!
 
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