Defektes Display: Greift Gewährleistung?

schrauber

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13 Apr. 2008
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hallo,
habe das notebook vor ca. 9 monaten gebraucht vom händler gekauft, jetzt ist das display kaputt gegangen. es lag keine schuld bei mir, der inverter ist einfach hinüber gegangen. der händler verweist darauf, dass die beweislast nach 6 monaten beim käufer liegt und weist meine forderung nach reparatur ab.
wer hat da recht bzw. gilt diese "alters-/gebrauchserscheinung" als garantiefall?
hat jemand schon ähnliche erfahrungen gemacht?

vielen dank
 
s sieht so aus als ob der vk recht hat, da das nunmal eine gewährleistung ist und bei dieser nach 6 monaten eine beweislastumkehr stattfindet. Im Klartext heißt das, dass in den ersten 6 Monaten nach Kauf davon ausgegangen wird, dass ein Mangel der auftritt schon beim Kauf da war (wenn auch nur im Keim). Nach diesen 6 Monaten muss der K. beweisen, dass der Mangel schon vorher da war.
 
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