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Es gibt noch vernünftige Menschen in unserem Land:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,681122,00.html
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Die Paragraphen zur Vorratsdatenspeicherung verstoßen dem Bundesvervassungsgericht zufolge gegen Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes und sind "somit nichtig". Die Daten seien "unverzüglich zu löschen". Das Urteil ist somit noch deutlicher, als Beobachter das im Vorfeld erwartet hatten.