Brauche mal eure Hilfe

Bearcity

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18 Dez. 2009
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42
Hallo,

ich hab mich hier mal angemeldet, weil ich mal Hilfe brauche.
Mir hat jemand mitgeteilt, dass IBM das Flexing Problem beim T40 als Serien Problem anerkannt hat. Ich wollte jetzt nur wissen, ob man sich dieses auch schriftlich von IBM bestätigen lassen kann. Vielleicht kann mir auch jemand mitteilen, wo genau ich dazu eine Anfrage stellen muss. Denn das konnte mir die Person leider nicht beantworten.

Würde mich freuen, wenn mir jemand helfen kann.
 
Hallo und willkommen im Forum.
Du wirst weder etwas schriftliches bekommen, noch etwas damit anfangen können, da die betreffenden Modelle bis auf wenige Ausnahmen aus der Garantie sind.
Das einzige, was IBM diesbezüglich gemacht hat, war das Bereitstellen zusätzlicher Boards für Garantiefälle, wie ich irgendwomal gelesen habe.
 
hi,

hm mir war nicht bewusst das dies IBM ( welche ja nicht mehr im Notebooksektor vertreiben ) erkannt haben soll , bzw dieses zugibt *gg*

und lenovo welche den ganzen Spaß nun vertreiben werden das meiner meinung nach ebenso wenig tun ..

Du kannst aber gern einmal auf die Homepage von Lenovo gehen , auf Kontakt und mal eine Email schreiben ...


Meiner Meinung nach wirst du sehr warscheinlich nicht einmal eine antwort bekommen ...

Grüße


Think
 
Hallo,

danke für die schnellen Antworten. Es geht mir in dem Fall nicht um Garantie seitens des Herstellers. Vielleicht muss ich doch etwas mehr dazu schreiben: Ich habe ein T40 gebraucht gekauft, welches einwandfrei funktionieren sollte, leider hat sich herausgestellt, dass das Gerät unter Grafik-Flexing leidet. Und jetzt befinde ich mich auf dem Weg zu einem Rechtssreit mit dem Verkäufer (kein Händler).
 
[quote='Bearcity',index.php?page=Thread&postID=729134#post729134]Hallo,

danke für die schnellen Antworten. Es geht mir in dem Fall nicht um Garantie seitens des Herstellers. Vielleicht muss ich doch etwas mehr dazu schreiben: Ich habe ein T40 gebraucht gekauft, welches einwandfrei funktionieren sollte, leider hat sich herausgestellt, dass das Gerät unter Grafik-Flexing leidet. Und jetzt befinde ich mich auf dem Weg zu einem Rechtssreit mit dem Verkäufer (kein Händler).[/quote]hi,

warum so kompliziert und unnötige arbeit machen ...

wenn der verkäufer gesagt hat gerät geht ... und alles i.O. .. dann kannst du doch beweisen das des nicht so ist ... warum willst du denn noch die ursache nachweisen ... wir dkein gericht interessieren ... zumal die Richter erst gar keine ahnung davon haben , die sehen nur geht / geht net ...

und nen sachverständigen wird man kaum für ca 200 euro streitwert hinzuziehen ... aussser natürlich du möchtest diesen bezahlen ...

also warum so umständlich ... versteh ich grad net :=)


Grüße

Think
 
Die Forensuche spricht für sich. Dazu der oben verlinkte FAQ sollte genügend Informationen hervorbringen.
 
Oder ganz einfach ausgedrückt:

bei eBay Sch@&€ gekauft (natürlich Privat) und jetzt will es keiner gewesen sein!
Für den Privatverkäufer hatte das Notebook immer funktioniert... - ist ja Privat und kein Fachmann... -hat nie etwas gemerkt! (Weis das Gegenteil mal nach!) - der Käufer konnte aus der Beschreibung und vom Preis nicht rauslesen das es ein Dodo war...

Jetzt ist wieder die Post (oder jedes beliebige Versandunternehmen) der Schuldige...

Mein Tip! - wenn es kein offensichtlicher Betrug war...- Alles als Lebenserfahrung abbuchen und in einem Forum anmelden bevor etwas passiert...(und besser im Forum kaufen!) Rechtsstreitigkeiten für €150 bringen RA zum gähnen und helfen keinem... Du wirst bei so einer Sache immer den kürzeren ziehen!
 
Hallo,

also die Anwaltskosten zahlt meine RV, von daher kostet mich das nur den RV-Beitrag.
 
[quote='Bearcity',index.php?page=Thread&postID=729365#post729365]kostet mich das nur den RV-Beitrag. [/quote]

...und jede Menge Zeit und Nerven...
 
[quote='Henricus',index.php?page=Thread&postID=729368#post729368][quote='Bearcity',index.php?page=Thread&postID=729365#post729365]kostet mich das nur den RV-Beitrag. [/quote]

...und jede Menge Zeit und Nerven...[/quote]Mehr oder weniger, aber ich sehe es nicht ein, das Geld zum Fenster raus zu werfen, ich hab nix zu verschenken.
 
Lass es bleiben oder ......Edit : *srry erster gedanke*

1. Deine RV zahlt nur bei Aussicht auf Erfolg.

2. Flexingprobleme tauchen auch des öfteren nur "temporär" auf. Der verkäufer kann das NB durchaus Getestet haben ohne etwas bemerkt zu haben. (evtl die hand auf der richtigen stelle liegen gehabt, oder das NB nicht bewegt). Zur Not beruft er sich darauf.

Wenn du dir von IBM schriftlich geben lässt, das es dieses Problem gibt gräbst du dir selbst dein Grab. Dann wusstest du, dass es solche Probleme wegen der Bauweise gibt und hast TROTZDEM das Gerät gekauft. Den Verkäufer nimmst du so voll aus der Verantwortung.

Meiner Meinung nach bist du nicht auf dem Weg zu einem Rechtsstreit sondern derbe auf dem Holzweg, nicht nur rechtlich, sondern auch menschlich.
Du hast billig was auf dem Flohmarkt gekauft, warst zu geizig ein Händlergerät zu kaufen und wusstest von Problemen, und jetz willst du ernsthaft Erstattung?
Sorry das geht mal garnicht :huh:



Edit:

Wenn du nichts zu verschenken hast, warum kaufst du dann auf diese Art und Weise? Es gibt genug Shops die dir eine Garantie geben würden, oder auch verpflichtet gewesen wären das Gerät zurückzunehmen.
 
Der Verkäufer hat das Gerät längere Zeit selber benutzt, mag sein dass er es nicht bewegt hat, wobei ich eher glaube, dass er davon gewusst hat. Das ist mir egal, das Teil funktioniert nicht so wie es laut Beschreibung soll, damit ist der Fall für mich eindeutig.
Meine RV zahlt schon die Anwaltskosten, da ich mich schon an einen Anwalt gewendet habe.
 
[quote='Bearcity',index.php?page=Thread&postID=729386#post729386]Der Verkäufer hat das Gerät längere Zeit selber benutzt, mag sein dass er es nicht bewegt hat, wobei ich eher glaube, dass er davon gewusst hat. Das ist mir egal, das Teil funktioniert nicht so wie es laut Beschreibung soll, damit ist der Fall für mich eindeutig.
Meine RV zahlt schon die Anwaltskosten, da ich mich schon an einen Anwalt gewendet habe.[/quote]hi,

nimm es bitte net persönlich ...

aber genauso verhalten sich die leute , wo einem mehr stress machen als die sach wert ist , und unnötig ihr geld zum fenster rauswerfen..

Eine Rechtschutzversicherung ( jede ) hat in Ihrem Vertrag den du ja unterschrieben hast stehn da die sich vorbehalten Fälle nicht zu übernehmen . ... Und das geht auch mal im nachhinein , oder hast diu eine schriftliche Zusage deiner Versicherung das sie den Fall übernimmt ?

Versteh mich bitte nicht Falsch , es ist sicherlich ärgerlich wenn man was bekommt was nicht funktioniert .. gerade über egay . iss das ja langsam der standard gewurden ... , aber dann jedem gleich böswillige Absicht unterstellen des wird nichs ... selbst wenn ...
Jeder der sich ein wenig informiert vor dem Kauf , kann wissen das diese Baureihe nun mittlerweile recht häufig diesen Fehler aufweist, aber auch das man etwas dagegen tun kann. Wenn ich mir dann nicht sicher bin , lasse ich lieber die finger weg , und schaue mich nach einem anderen Notebook um. Wenn ich mich nicht vorher Informiert habe , dann habe ich wohl wieder etwas dazu gelernt.

Versuch dich mit dem Verkäufer zu einigen ... wenn er des nicht will / wird ( bitte dabei auch beachten der TON macht die Musik ) dann wird es wohl ein Lernprozess für dich sein. Sicherlich steht es Dir frei es trotzdem zu versuchen über Rechtsanwalt und CO , aber wie Dir auch scho einige andere sagten , die aussicht auf erfolg ist gen 0 !! Es wird dir nur Zeit und Nerv rauben .. glaub mir ...

Grüße

Think
 
Mir scheint ich muss noch mehr an Informationen nennen: Ich hab natürlich zuerst versucht, mich so mit dem Verkäufer zu einigen und zwar einen Monat lang ohne Erfolg. Dann habe ich bei meiner RV angerufen um zu fragen, ob die Kosten übernommen werden, nach der Bestätigung von der RV habe ich einen Anwalt konsultiert.
 
Mit den meisten RV kannst du dich zur Beratung an den Anwalt wenden (meist soundso-oft im Jahr), aber die Verhandlungskosten und das Honorar wird anders behandelt. Viele Zahlen die 20€ im Jahr und meinen jeden auf alles verklagen zu dürfen.
Kannst ja mal deine Police posten. Wenn sie wirklich jeden Furz abdeckt, Dann können wir uns alle so wie du neue Thinkpad erstreiten 8| (Oder von dem Geld Autos kaufen).

Darf man fragen was du bezahlt hast? (Für das Thinkpad)
 
Meine RV kostet 120€ im Jahr, die übernehmen auch das Anwaltshonorar, bevor es zu einer Verhandlung kommt, muss der Anwalt natürlich der Versicherung bescheid geben und das auch abklären. Und ich verklage gewiss nicht jeden auf alles. Das T40 hat 170€ gekostet.
 
[quote='Elwood_huang',index.php?page=Thread&postID=729409#post729409]Mit den meisten RV kannst du dich zur Beratung an den Anwalt wenden (meist soundso-oft im Jahr), aber die Verhandlungskosten und das Honorar wird anders behandelt. Viele Zahlen die 20€ im Jahr und meinen jeden auf alles verklagen zu dürfen.
Kannst ja mal deine Police posten. Wenn sie wirklich jeden Furz abdeckt, Dann können wir uns alle so wie du neue Thinkpad erstreiten 8| (Oder von dem Geld Autos kaufen).

Darf man fragen was du bezahlt hast? (Für das Thinkpad)[/quote]dem stimme ich zu 100% zu !!!

aus eigener Leidvollen Erfahrung ... ich lasse es mir mitlerweile wenn ich es benötige immer schriftlich geben .. mit meinem gesamten vorhaben.

Grüße

Think
 
Willst du nur den Verkäufer dranbekommen wegen "falsche Beschreibung", dann melde ihn bei Ebay.

Also setzt du jetz wegen 100€ Himmel und Hölle in Bewegung ( Der Streitwert ist ja dann nur ein neues Mainboard, oder die Reperatur also etwa ~100€ )?

Flexing lässt sich reparieren, hier gibts Spezis dafür. So wie du dich aufführst könnten die aber berechtigte Angst haben Aufträge zu übernehmen.

Gerichtlich wirst du nichts erstreiten, und am ende über irgendeine Klausel in deiner RV stolpern. Da das jetz so oft gesagt wurde, lass ich mich nicht weiter darüber aus, und du musst letzlich selbst entscheiden.

Hier nochmal ein Tipp : 14 tage rüpckgabe, konfigurierbar, 1 jahr Garantie 179€
http://www.lapstore.de/a.php/shop/lapstore/lang/x/a/2015/kw/IBM_Thinkpad_T41_-_DVD-CDRW_-_WIFI
 
[quote='Elwood_huang',index.php?page=Thread&postID=729428#post729428]Willst du nur den Verkäufer dranbekommen wegen "falsche Beschreibung", dann melde ihn bei Ebay.

Also setzt du jetz wegen 100€ Himmel und Hölle in Bewegung ( Der Streitwert ist ja dann nur ein neues Mainboard, oder die Reperatur also etwa ~100€ )?

Flexing lässt sich reparieren, hier gibts Spezis dafür. So wie du dich aufführst könnten die aber berechtigte Angst haben Aufträge zu übernehmen.
[/quote]Den Verkäufer bei Ebay melden bringt 0, hab ich schon oft die Erfahrung gemacht.
Dass man Flexing reparieren kann das weiss ich, aber ich sehe es nicht ein die Kosten dafür aus meiner Tasche zu zahlen, ich hab das Gerät als voll funktionsfähig gekauft.
 
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