[quote='Bearcity',index.php?page=Thread&postID=729386#post729386]Der Verkäufer hat das Gerät längere Zeit selber benutzt, mag sein dass er es nicht bewegt hat, wobei ich eher glaube, dass er davon gewusst hat. Das ist mir egal, das Teil funktioniert nicht so wie es laut Beschreibung soll, damit ist der Fall für mich eindeutig.
Meine RV zahlt schon die Anwaltskosten, da ich mich schon an einen Anwalt gewendet habe.[/quote]hi,
nimm es bitte net persönlich ...
aber genauso verhalten sich die leute , wo einem mehr stress machen als die sach wert ist , und unnötig ihr geld zum fenster rauswerfen..
Eine Rechtschutzversicherung ( jede ) hat in Ihrem Vertrag den du ja unterschrieben hast stehn da die sich vorbehalten Fälle nicht zu übernehmen . ... Und das geht auch mal im nachhinein , oder hast diu eine schriftliche Zusage deiner Versicherung das sie den Fall übernimmt ?
Versteh mich bitte nicht Falsch , es ist sicherlich ärgerlich wenn man was bekommt was nicht funktioniert .. gerade über egay . iss das ja langsam der standard gewurden ... , aber dann jedem gleich böswillige Absicht unterstellen des wird nichs ... selbst wenn ...
Jeder der sich ein wenig informiert vor dem Kauf , kann wissen das diese Baureihe nun mittlerweile recht häufig diesen Fehler aufweist, aber auch das man etwas dagegen tun kann. Wenn ich mir dann nicht sicher bin , lasse ich lieber die finger weg , und schaue mich nach einem anderen Notebook um. Wenn ich mich nicht vorher Informiert habe , dann habe ich wohl wieder etwas dazu gelernt.
Versuch dich mit dem Verkäufer zu einigen ... wenn er des nicht will / wird ( bitte dabei auch beachten der TON macht die Musik ) dann wird es wohl ein Lernprozess für dich sein. Sicherlich steht es Dir frei es trotzdem zu versuchen über Rechtsanwalt und CO , aber wie Dir auch scho einige andere sagten , die aussicht auf erfolg ist gen 0 !! Es wird dir nur Zeit und Nerv rauben .. glaub mir ...
Grüße
Think