Bluetooth ja/nein wie feststellen?

Destruktor

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Wie kann ich feststellen ob in meinem T41 Bluetooth eingebaut ist?

Unter Computerverweltung --> Geräte-Manager --> Modems

wird zwar ein Bluetooth DUN / Bluetooth FAX / Bluetooth LAP Modem angezeigt aber ich bekomme keine Verbindung mit meiner GPS Maus?
 
Sorry, aber ich konnte es echt nicht.
So, und nun hol Dir Dein Geld zurück!

Gruß,
BOB
 
Abgesehen von der Anwendung der hilfreichen Infos über Gewährleistung (an denen der Verkäufer nicht vorbeikommt), könntest Du mal Everest drüber laufen lassen. Wenn ich mich nicht täusche (habs auch erst einmal benutzt), wird da auch der Gerätetyp angezeigt. Und viiiiele andere interessante Dinge! :)
 
@Destruktor: Schon mal daran gedacht, dass Dein gekauftes Gerät ein T40 mit T41 Display ist?! Den Aufkleber am Display (da wo die LEDs sind) kann man auch leicht tauschen und schon macht man aus einem T40 ein T41 und die Leute geben mehr aus...... :(

Schau mal, ob Dein T41 einen HDD Airbag hat (APS, oder wie das heisst). Wenn es das nicht hat, ist es ein T40. :)

Was hast Du eigentlich bezahlt?
 
Wo finde ich den Airbag? ;-)

540€

Ich habe bei Ebay jetzt mal Käuferschutz beantragt, da der Verkäufer sich beharrlich weigert das Gerät zurückzunehmen.

In den Bedingungen von Ebay steht, dass man die Ansprüche in Höhe der Auszahlung des Köuferschutzes (maximal sind es ja nur 175€) an Ebay abtritt.. Hat das jemand schon einmal gemacht? Wie genau sieht das dann aus?
 
scheiss auf den Käuferschutz, nehm dir einen Anwalt dafür. Den muss er auch zahlen wenn er sich weigert seinen Gewährleistungspflichten nachzukommen.

mit ebay hast du nur ärger.
 
Hier musst Du gleich mit dem groben Klotz ran, ich stimme deshalb JanC zu. Mit dem Käuferschutz wirst Du in der Situation nicht vollständig glücklich werden. Das ganze geht auch viel zu langsam. Auf jeden Fall würde ich einen Rechtsnwalt einschalten. Oft reicht schon der Briefkopf um den Dingen die richtige Wendung zu geben!
 
Original von Destruktor

...... da der Verkäufer sich beharrlich weigert das Gerät zurückzunehmen.

Ui! Netter Zeitgenosse!!??
Die ersten Schritte kannst Du auch ohne Anwalt machen (ggf. hat natürlich ein Anwaltskopfbogen neMenge Gewicht).
Setz dem Käufer einfach mal, per Einschreiben mit Rückschein eine Frist zur Zurücknahme des Gerätes und Erstattung des Kaufpreises. Mit dem Hinweis, dass bei Fristverstreichung das Ganze einem Anwalt übergeben wird. Läßt der Verkäufer die Frist verstreichen, musst Du natürlich einen Anwalt draufhauen lassen. Denk aber dran, dass der Gerichtsort, der des Verkäufers ist. Wenn dass zu weit von Dir entfernt ist, übernimmt das ein Anwalt in Deiner Nähe vielleicht gar nicht.

Schreibst Du uns den Verkäufer? Wäre event. mal für andere Kaufinteressierte bei ebay ein gewisser Schutz.

Und laß mal Everest drüber laufen. Vielleicht sagt Dir das Programm, dass es wirklich ein T40 ist. Dann könnte man bei einem "Fachverkäufer" ggf. auch noch an Strafanzeige denken.
 
Heinerich hat nett. Den Vorschlag würde ich ebenfalls machen. Fristsetzung ist schon für den Fall wichtig, falls es wirklich mal zur Verhandlung kommen sollte.

Poste doch mal den Ebay-Link der Auktion!

Gruß,
BOB
 
Everest zeigt bei "Motherboard Name" ein T40 an.
Ich hab "IHM" nochmal ne Email geschickt mit etwas mehr druck als bisher..

Abwarten :)
 
Original von Destruktor

Everest zeigt bei "Motherboard Name" ein T40 an.
Ich hab "IHM" nochmal ne Email geschickt mit etwas mehr druck als bisher..

Abwarten :)

Sorry, wenn ich das so schreibe aber das, was Du machst ist ein wenig zu "deutlich". Ich bin mir z.B. nicht sicher, wie "rechtskräftig" ein email ist.
Zumindest würde ich den Inhalt des emails "mit einer Frist" gewürzt" noch per Einschreiben mit Rückschein an den Verkäufer schicken. Bei emails bei ebay Auktionen auch noch mit dem Empfänger und ebay als CC, damit der Inhalt des emails "gesicherter" ist. Ich hab bei einem Rechtsstreit nämlich mal feststellen müssen, dass der Inhalt der emfangenen email, an einer entscheidenen Stelle" nicht mit dem übereinstimmte, was ich weggeschickt hatte. Da muss wohl jemand in der Leitung redigiert haben! :roll:
 
Original von Destruktor

Everest zeigt bei "Motherboard Name" ein T40 an.

Ich würde da einfach mal "prüfen lassen", ob da nicht der Tatbestand des Betruges, bzw. der arglistigen Täuschung gegeben ist. Es soll da einen Institution geben, die das gern (??) übernimmt. Auch darauf würde ich den Verkäufer hinweisen. Vielleicht stimmt ihn das "kullanter".
 
eine email ist nullkommanull rechtskräftig...
schicks per Einschreiben und eine Frist von einer Woche, die sollte angemessen sein, setzen.
Sollte dann nichts passieren drücks einem Anwalt in die Hand und erstatte Strafanzeige wegen Betrug.

Der Käuferschutz von ebay braucht ewig und die ganze Kohle bekommst du dadurch auch nicht wieder wenn sich der VK weiterhin quer stellt. Außerdem kostet ihm der Rechtsweg mehr Geld.

Anzeige erstatten würde ich unter diesen Umständen auf jeden Fall. Evtl sogar sofort. Viele Verkäufer sind dann plötzlich einsichtig und wollen das du die Anzeige zurückziehst (was so ohne weiteres bei Straftatbeständen nicht geht --> sein Problem...)
 
Es soll da einen Institution geben, die das gern (??) übernimmt.
Die wäre?

eine email ist nullkommanull rechtskräftig...
Wenn er drauf antwortet, beweist es doch das sie angekommen ist :idea:
Ich will es ja eigetnlich friedlich lösen ohne große Kosten und Aufwand aber wenn er nicht will...

Poste doch mal den Ebay-Link der Auktion!
Wozu seid ihr alle so scharf auf den Ebay Link :?:


Er hat mir angeboten das Notebook zurück zu nehmen abzüglich 50? für die "Abnutzung". Habe es vor 6 Wochen gekauft, nach ein paar Tagen die fehlende Seriennummer reklamiert (und war dann erstmal 'beruhigt' mit der Auskunft es wäre ein internes IBM Notebook die hätten keine Seriennummer) und erst nach 4 Wochen gemerkt das Bluetooth fehlt und das dann auch reklamiert..
 
@destruktor:
Wenn "jemand" auf eine Email antwortet, beweist das nichts. "Er" kann jeder gewesen sein!
Du hast keine Ahnung von aktueller Rechtssprechung.

Und was würdest du verlieren, wenn du den Link posten würdest???

Wieso ist das Unternehmen (richtige Firma) nun bereit, das NB zurück zu nehmen (abzüglich 50€ Gebühren)???
Das macht kein seriöses Unternehmen/Händler/Firma.
Kann es sein, dass du dich da in irgendeine Geschichte verrannt hast?

Ich poste jetzt hier nichts mehr zum Thema!

Gruß,
BOB
 
Original von Destruktor

Es soll da einen Institution geben, die das gern (??) übernimmt.
Die wäre?

Kripo oder Staatsanwaltschaft.

Original von Destruktor


Poste doch mal den Ebay-Link der Auktion!
Wozu seid ihr alle so scharf auf den Ebay Link :?:

Damit man die genaue Beschreibung mal prüfen kann??
Damit andere bei dem Anbieter vorsichtig sind??

Original von Destruktor

Er hat mir angeboten das Notebook zurück zu nehmen abzüglich 50? für die "Abnutzung". Habe es vor 6 Wochen gekauft, nach ein paar Tagen die fehlende Seriennummer reklamiert (und war dann erstmal 'beruhigt' mit der Auskunft es wäre ein internes IBM Notebook die hätten keine Seriennummer) und erst nach 4 Wochen gemerkt das Bluetooth fehlt und das dann auch reklamiert..

Lächerlich! Er hat nicht das geliefert, was angeboten und was Du gekauft hast!! Da er wohl Fachhändler ist, wird er die Fachkompetenz besitzen, zu prüfen was für ein Notebook es ist. Wenn er weiß, dass es ein internes IBM Notebook ist, wieso weiß er dann nicht, dass es ein T40 ist???? Der Aufkleber, durch den ein angebotenes T41 als T40 identifiziert werden kann ist nicht da!!! Das ist Betrug, aus dem er jetzt auch noch einen "Abnutzungs" - Profit erzielen will. Sorry aber ich wäre morgen bei den "Freunden und Helfern"!!!!! Wenn Du das nicht machst, kann ich das ehrlich gesagt nicht nachvollziehen.
 
Wieso sollte ich mich verrannt haben?
Ich kenne nur die "Freunde und Helfer". War schonmal da wegen einem Toner der als "neu" verkauft wurde und vielleicht noch zu 20% voll war. Da der Verkäufer eine Rücknahme angeboten hat (Porto für hin- und zurück sollte ich zahlen) war die Polizei nicht zuständig, sondern man hätte es Zivilrechtlich regeln müssen.. Da hat er ja auch betrogen (fast leer für neu verkauft) und trotzdem haben sie nichts gemacht..

Jetzt bietet der VK ja auch Rücknahme an (unter für mich nicht akzeptablen Bedingungen) also wird die Polizei wieder nicht zuständig sein..

Werd morgen mal meinen Anwalt kontaktieren..
Am liebsten wäre mir ja nicht nur die Rücknahme, sondern das der VK mir den gekauften Laptop liefern muß genauso wie ich ihn bestellt habe. Habe jetzt mal ein paar Auktionen beobachtet mit Bluetooth kosten die Dinger normalerweise 100? mehr..

Falls es noch wen interessiert..
 
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