Bluetooth ja/nein wie feststellen?

Destruktor

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Wie kann ich feststellen ob in meinem T41 Bluetooth eingebaut ist?

Unter Computerverweltung --> Geräte-Manager --> Modems

wird zwar ein Bluetooth DUN / Bluetooth FAX / Bluetooth LAP Modem angezeigt aber ich bekomme keine Verbindung mit meiner GPS Maus?
 
In der Systemsteuerung sollte ein Bluetooth Icon sein und die Software dafür sollte auch installiert sein
 
Fn + F5 wird kein BLuetooth angezeigt

Systemsteuerung ist zwar ein Icon (weil ich die Software manuell installiert habe) aber wenn ich draufklicke passiert nichts bzw. wird angezeigt, dass das Kabel getrennt wurde..
 
Gibts eigentlich die möglichkeit Bluetooth nachzurüsten ( und damit meine ich nicht einen USB-Dongle einstecken ) ? hab mir wohl irgendwie das falsche T60 Modell geordert :(

erledigt, die Anfrage gabs schon mal :)

kai
 
Moin!

@destruktor: Welches T41 hast du denn genau? (Typ Nr.) Dann könntest du ganz einfach audf den Lenovo Seiten nachsehen, ob dein Gerät über Bluetooth verfügt.

Gruß,
BOB
 
Dsas ist ja das Problem (schonmal in anderem Thread beschrieben)

Auf dem Gehäuse steht T41 Type 2374; sonst nichts. Keine weitere Type Nummer oder Seriennummer. Der Aufkleber wo das sonst steht ist vorhanden aber nicht bedruckt. (Einfach weiß)

Im Bios steht dann die genaue Type 2374-HG0 was allerdings einem T40 ohne Bluetooth entspricht.. (Habs aber als T41 mit Bluetooth gekauft; Verkäufer will sich jetzt um eine Zusatzkarte kümmern)
 
Das Autodetect wird sicher auch nur die gleiche Meldung anzeigen wie das Bios. Aber schon richtig, der Kauf war wohl komisch. Ich haette dem Verkaeufer das wohl direkt zurueckgegeben und die Lieferung des bestellten Geraetes gefordert.
 
Der Verkäufer hat angegeben das es ein internes Notebook von IBM/Lenovo wäre und es deshalb keien Seriennummer hätte..

Ich habe es bei einer "richtigen" Firma mit richtiger Rechnung gekauft und nicht wie von "netten" Zeitgenossen vermutet "vom LKW"...
 
Auch interne Notebooks von IBM/Lenovo haben Seriennummern. Alleine schon weil die auch ein Trackingsystem brauchen "wo ist welche Hardware jetzt".

Solche Geraete erkennt man an der Angabe "Internal Lenovo Asset" im Warranty Lookup, wobei dabei dann nicht klar ist ob man als Enduser die Garantie noch nutzen kann...
 
Wie läßt sich dann ein Gerät ohne Seriennummer erklären?

An dem Aufkleber ist nichts wegradiert oder abgerissen.. Er ist einfach weiß.


Ansonsten bin ich mit dem Gerät ja zufrieden (bis auf das fehlende Bluetooth).. Trotzdem zurückgeben? Zweiwöchige Rückgabefrist ist schon abgelaufen..
 
Die Modell- und Seriennummer kann doch über das BIOS und/oder die ThinkPad-Konfiguration abgerufen werden.

Bei meinem R51 löst sich die Schrift vom Aufkleber mit der MAC-Adresse.
Mein altes Notebook (Acer TM513), hatte es mal einige Zeit auf dem Schoß und als ich es anhob, war mein Bein schwarz; die Schrift hatte sich vom Aufkleber abgelöst…

Aber wenn der Aufkleber wie bei meinem R51 ist, da sollte sich eigentlich nichts von ablösen, es sei denn, jemand pult diesen Aufkleber vom Thinkpad runter.
 
hm abgerieben (durch normalen verschleiss) kann er nicht sein? Bei unserem T40 wird der Aufkleber auch arg blass...


Und sonst: Rückgabefrist ist schnurz wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt...das ist dann Gewährleistung
 
nein sieht nicht abgerieben aus.. Bei meinem alten T23 ist es auch abgerieben aber sehr blass. Dieser Aufkleber ist wirklich rein weiß und kein bischen abgerieben..

Im Bios fehlt die Seriennummer auch..

Verkäufer weigert sich das Gerät zurück zu nehmen, würde aber eine Bluetooth Daughter Karte zahlen.. :|
 
Mein lieber Destruktor! (oder Meister und Gebieter)

Damit Du Dich hier nicht weiter blamieren musst, versuche ich erneut, Dir zu helfen.

Da Du ja bei einer "richtigen Firma" mit "richtiger Rechnung" gekauft hast, solltest Du zu Deinem Recht kommen.

In Deinem Fall liegt mindestens ein Sachmangel vor.
-Mangel in der Güte = verkauftes Bluetooth scheint nicht dabei zu sein
-Mangel in der Art = T40 anstelle des T41 geliefert

Bei einem Sachmangel (§434 BGB), hast Du nach § 437 BGB, Rechte:

Nämlich auf Nacherfüllung (§439 BGB),
auf Rücktritt des Kaufvertrage (§437, 440 BGB)
oder auf Minderung des Kaufpreises (§437, 441 BGB)

Dies sollte auch dem Unternehmen (Firma) bekannt sein... Falls nicht, kannst Du sie mit genannten Paragraphen gerne daran erinnern.

Gruß,
BOB
 
@Cyberbob

Vielen Dank für Deine Tipps aber die Floskeln am Anfang kannst Du dir sparen :)
 
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