Betrug - Hilfe bei Rechtsfrage

hanson-brother

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1 Feb. 2007
Beiträge
1.501
Hallo Leute,
Ich bräuchte mal eure Hilfe bei einer Rechtssache.
Und zwar hab ich vor einem Jahr für 380,-? ein Gigabyte DQ6 und 2GB G.Skill GBHZ im www.forumdeluxx.de gekauft.
Der Verkäufer war Kartoschki.

Also ich habe ihm jedenfalls das Geld überwiesen (ich weiß, das hätte ich nicht machen dürfen, ich war mal wieder viel zu gutgläubig... hab draus gelernt, also bitte keine Belehrungen diesbezüglich, was ich damals hätte machen sollen! Es ist nunmal so passiert).

Die Ware habe ich natürlich nie bekommen. Kartoschki hat sich immer neue Ausreden einfallen lassen. Der Gipfel war dann, dass er behauptete, das Paket aus der Tschechei losgeschickt zu haben und mir deswegen auch keinen Ident-Code zukommen lassen könnte. Er ist dann auch ein wenig aussfallend geworden, nachdem ich kritisch nachfragte, wo das Paket denn bliebe.

Als dann nach einigen Wochen immernoch kein Paket gekommen und meine beiden Ultimaten, mir das Geld zurückzuüberweisen abgelaufen waren, hab ich ihn bei der Polizei wegen Betrug angezeigt.

Der Ermittlungen dauern immernoch an.


so, und nun zu meiner eigentlichen Frage, weil ich mich damit nicht wirklich auskenne:
Die Anzeige bei der Polizei war ja eine Starfanzeige, oder? Das heißt für mich, dass ich, selbst wenn Kartoschki zu einer Geldstrafe oder so wegen Betrugs verurteilt wird, ich meine 380,-? nicht zurückbekomme, oder?

Da ich leider nicht Rechtsschutzversichert bin, müsste ich mir für eine zivilrechliche Klage extra einen Anwalt nehmen und die Kosten für diesen auch selbst tragen, um an mein Geld ranzukommen, oder?

Natürlich weiß ich, dass das jetzt nicht wirklich was mit diesem Forum hier zu tun hat, aber hier finden sich ja sicher auch Leute, die mir mit meinen Fragen weiterhelfen können

Ich zähl auf euch und bedanke mich schonmal im Voraus für eure Antworten!


Viele Grüße,
hannes
 
Ja, du liegst mit Deinen Vermutungen schon richtig.
Der strafrechtliche Teil hat mit Deiner Forderung erstmal nichts zu tun. Das heißt, dass Du auf zivilrechtlichem Wege Deine Forderung geltend machen musst.
Also Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid und das anschließende Prozedere, so dass Du letztendlich einen auf 30 Jahre gültigen vollstreckbaren Titel hast. die entstehenden Kosten kannst du ganz legitim auf die Hauptforderung aufschlagen, ob sich das rechnet, musst Du selbst entscheiden. Ich kann nicht beurteilen, wie die Aussichten sind, bei dieser Person an Geld zu kommen.
 
In der Praxis ist es aber wohl häufig so, dass der Angeklagte freigesprochen wird mit der Auflage, die 380 EUR an den Geschädigten zu zahlen. Das ist Verhandlungssache........

Gruß, maculae
 
Für einen Mahnbescheid nicht unbedingt, den kannst du dir auch im Schreibwarenhandel kaufen, ausfüllen und abschicken. Diese Sachen werden zentral von einem Amtsgericht gehandhabt. Zumindest in Hessen ist da Hünfeld für zuständig.

Wenn es vor Gericht geht (zur Verhandlung kommt), empfehle ich dir aber einen Anwalt.
 
tu Dir einen Gefallen und geh zur naechsten Verbraucherzentrale. Falls keine in der Naehe ist, frag beim naechsten Gericht den Pfoertner nach der Rechtsberatung. Das wird Dich vielleicht nochmal so etwa EUR 10 kosten, die aber gut angelegt sind.

Fuer EUR 400 Streitwert macht sich kein Anwalt den Ruecken krumm. D.h. Du wirst den Prozess wohl allein fuehren muessen.

Kosten fuer Mahnbescheid und Gerichtskosten(vorschuss) wird man Dir in der Rechtsberatung sagen koennen.

Viel Glueck
 
So verständlich die ganze Sache ist, aber spar Dir Dein Geld, pass zukünftig besser auf und vergesse die ganze Sache


- Beim Anwalt müsstest du einen Vorschuss zahlen - beim Mahnbescheid die Kosten... - legt er Einspruch gegen den MB ein, geht die Sache zum Gericht... und Du hast die Kosten auch noch am Bein... - ist der Name falsch, die ladefähige Anschrift nicht richtig (Ausländer), war alles vergebens...

Darum gibt es ja so viel Ärger überall, weil es so leicht ist jemanden an den Rand des Wahnsinns zu treiben... :D
 
400,-? einfach zu vergessen ist als Student nicht so einfach.

...und ich pass nicht nur in Zukunft, sondern schon seit dem Vorfall bei jedem deal besonders auf!
 
Hi,
du kannst natürlich auch über das Internet dein Geld zurückfordern. Recht kostengünstig http://www.letzte-mahnung.de/ und recht einfach zu bedienen, bis hin zur Vollstreckung.
Zitat: Geldforderung mit Inkasso-Software wie ein Profi einziehen: Mahnung, Mahnbescheid & Co. online per Mausklick SELBST erstellen. Garantiert kostenlose Nutzung!

Hatte auch so ein Betrugsfall, Strafanzeige gestellt, mit letzte-mahnung das Rechtliche durchgezogen. Habe ca. 60 bis 70 Euro an die Gerichte abdrücken müssen. Nun steht der Gerichtsvollzieher bei dem vor der Tür, ist aber eine eiserne mit Stäben.
Wie schon erwähnt bekommt man einen Titel, welcher dann 30 Jahre vollstreckbar ist.

Gruß
Rüdiger
 
sicher ist das nicht einfach.... aber besser ?400 vergessen, als noch mal ?250 drauf legen und dann ?650 vergessen... (besonders, wenn Dein Geschäftspartner kein Deutscher ist - Name Anschrift... da gibt es so viele Tricks... :D)
 
ich sehe die Situation ähnlich wie techno. So schwer es zu sein scheint, wenn Du nicht die finanziellen Mittel hast, um in Vorlage zu treten, sieh die 400 Euro als Lehrgeld an. Unter Umständen würdest Du noch einiges an Geld drauflegen und Dein Verlust würde größer werden...
 
hab grad ein ähnliches problem. ich hab vor knapp einem monat einen älteren beamer in der bucht verkauft (knapp um 200?). der hat aber recht wenig betriebsstunden und lief wunderbar. der verkäufer hat ihn auch bekommen, doch war bei anlieferung aber die lampe defekt (nach seiner aussage). ich hab in der auktion auch geschrieben, dass ich ohne gewährleistung, garantie und rückgaberecht verkaufe . doch nun will er vom kaufvertrag zurücktretten, sprich die kohle zurück und mir den defekten beamer zurückschicken. droht sonst ebenfalls mit vollstreckungsbescheid usw.

wie kann ich mich gegen solch einen unrechtmässigen mist währen? nicht das dann ihrgendwann der gerichtsvollzieher vor der tür steht und mir mein thinkpad wegnimmt^^
 
Wenn du als ausdrücklich privater Verkäufer ausdrücklich Rückgabe, Gewährleistung usw. ausgeschlossen hast und nachweislich (Zeugen sind sehr hilfreich) kein Mangel unterschlagen wurde, kann dir nicht viel passieren.
 
Hier ist mal ein Link von einem Anwalt: http://www.bestkuester.de/kosten.shtml#erst

Lustig dieser Satz:1. Erstberatung

Die Höhe einer Erstberatung hängt vom Umfang der Beratung, dem Zeitaufwand und dem Streitwert ab. Der Streitwert ist bei Geldforderungen die Höhe der Geldforderung. Bei anderen Ansprüchen wird dieser nach billigem Ermessen bestimmt oder ist gesetzlich festgelegt.

Für ein erstes Beratungsgespräch kann ein Rechtsanwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Gebühren in Höhe von bis zu 190 ? zuzüglich 20,00 ? Auslagenpauschale zuzüglich Umsatzsteuer berechnen.


Ich seh bei den Gebühren und Kosten nur ?100-200 Beträge - bei einer Gerichtssache geht es dann mit den Kosten noch weiter.- Der Ausgang ist aber auch noch ungewiss - Du als Antragsteller hast aber die Kosten zu bezahlen! auch wenn der Gegner das nicht kann
 
Ok, danke euch allen schonmal für eure Beiträge!


maculae hat vorhin erwähnt, dass der Beschuldigte in der Strafverhandlung freigesprochen wird mit der Auflage, das geld zurückzuzahlen.
Das wäre für mich natürlich auch ok!

Meint ihr, es macht also Sinn, ersteinmal den Ausgang der strafrechtlichen Verfolgung abzuwarten?
Wie geht denn die Polizei/Staatsanwaltschaft denn in so einer Sache denn normalerweise vor?
 
Original von dennycrane
Wenn du als ausdrücklich privater Verkäufer ausdrücklich Rückgabe, Gewährleistung usw. ausgeschlossen hast und nachweislich (Zeugen sind sehr hilfreich) kein Mangel unterschlagen wurde, kann dir nicht viel passieren.

Das ist ein weit verbreitetet Irrtum! - Das Gerät muss funktionieren, wenn der Käufer ein Spinner ist und mit Rechtsschutz zum Anwalt läuft, dann hast du schlechte Karten! Beamer verkauft man immer ohne Lampe, das gibt nur Ärger- beim Transport gehen die blöden Dinger gerne Kaputt und dann ist der Ärger da und keiner will es gewesen sein
 
bei einem privatverkauf ist doch der gefahrenübergang wenn der verkäufer das gerät zu post bringt und beim gewerblichen wenn das gerät beim käufer ankommt soweit ist mich erinnern kann ( bitte nicht schlagen - kann auch falsch sein :D )

in sofern würde ja ausreichen wenn man entsprechend nachweisen kann dass das gerät funktionsfähig und ausreichend verpackt bei der post abgegeben wurde

den rest soll dann der käufer mit der post klären bzgl transportversicherung

btw: das ist natürlich keine rechtsberatung - entsprechend klären kann das nur ein jurist
 
Original von hanson-brother
Ok, danke euch allen schonmal für eure Beiträge!


maculae hat vorhin erwähnt, dass der Beschuldigte in der Strafverhandlung freigesprochen wird mit der Auflage, das geld zurückzuzahlen.
Das wäre für mich natürlich auch ok!

Meint ihr, es macht also Sinn, ersteinmal den Ausgang der strafrechtlichen Verfolgung abzuwarten?
Wie geht denn die Polizei/Staatsanwaltschaft denn in so einer Sache denn normalerweise vor?

http://www.jum.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1153599/index.html

Das kannst du auf jeden Fall schon mal machen, egal was bei dem Strafverfahren rauskommt.

tüte
 
ja, also lassen wir mal die details weg und gehen davon aus, dass der käufer wirklich nicht im recht ist, dennoch aber einen mahnbescheid abschickt. was passiert dann? wie läuft dieser ab? wie währt man sich dagegen?
 
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