BETRUG beim Kauf eines T420

lump123

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Hallo Community,

ich werde euch nun schildern, was mich in den letzten Tagen beschäftigt; vielleicht könnt ihr mir bei der Klärung des Falles behilflich sein?

Ich hatte am 22.01.2015 ein Lenovo TP T420 auf eBay Kleinanzeigen gefunden, mit dem Verkäufer kurz geschrieben, etwas verhandelt und schließlich zugeschlagen. Bezahlt wurde es per Mausklick (Paypal mit Käuferschutz).
Der Verkäufer sicherte mir zu, dass er es unverzüglich zur Poststelle bringen würde und mir so bald wie möglich die Sendungsverfolgungsnummer zukommen lassen wird, was bis heute nicht passiert ist. An sein Handy geht er nicht mehr ran, und auf Schreiben im eBay Kleinanzeigen Dialog antwortet er auch nicht. Habe über Facebook schließlich seine Arbeitsstelle ausfindig gemacht und ihn gestern tatsächlich dort ans Telefon bekommen. Er meinte, sein Handy habe er verlegt und er ruft mich am Abend zurück. Passiert ist nichts dergleichen...

Nun meine Frage an euch, habt ihr bereits Erfahrungen mit dem Käuferschutz von Paypal gemacht?
Was sie einem in der Hotline versprechen, klingt relativ zuversichtlich. Sollte der Verkäufer Paypal keine Sendungsverfolgungsnummer (mit meiner Adresse als Empfänger!) vorlegen können, so bekomme ich mein Geld zurückerstattet. Das soll angeblich auch passieren, wenn niemand auf die Forderung von Paypal reagiert.

Naja,bin gespannt auf eure Meinungen...

mfg
 
Das habe ich an einer leidvollen Geschichte hier aus dem Forum gelernt:

Niemals Paypal mit unversichertem Versand als Verkäufer :Oldtimer:
 
Und kalkuliert diesen "Verlust" natürlich mit in die PayPal Gebühren ein.... Letztlich zahlen also alle, die PayPal nutzen.


Grüße Thomas

Große Worte gelassen ausgesprochen, und wenn man die Hilfe braucht, wird diese beschränkt, e-blöd Tochter eben.
 
... und wenn man die Hilfe braucht, wird diese beschränkt, e-blöd Tochter eben.

Wittere ich da eine Verschwörungstheorie? Halten wir mal ganz neutral fest:
- Paypal bietet einen Versicherungsschutz bei Online-Käufen
- Der Schutz scheint zu greifen, zumindest nach dem was wir hier gehört haben.
- Der Schutz scheint sogar recht käuferfreundlich und unkompliziert zu sein.
- Dass Paypal (oder Ebay) das nicht aus eigener Tasche zahlt, ist natürlich. Auch beispielsweise die Allianz tut das nicht.
- Ganz allgemein: Wenn ich Versicherungsschutz möchte, muss ich dafür auch zahlen. Im Falle von Paypal zahlt zwar der Verkäufer, aber auch der kalkuliert dies in den VK-Preis ein.
- Jede Versicherung behält sich vor, bei "Auffälligkeiten" den Anspruch genau zu prüfen und ggf. auch zu Verweigern. Beim 5. und mehr Schäden in einem Jahr wird auch jede Privathaftpflichtversicherung "die Hilfe beschränken".
- Es gibt keinen Zwang zu Paypal. Weder für Käufer, noch für Verkäufer.

Fazit: Ich sehe also keinen Grund zu einer negativen Einstellung.

Grüße Thomas
 
Bei einer VS hast Du einen Schaden, bei dem Ebay Dienst PP wurdest Du abgezogen, wogegen Dich dieser vollmundig, nach dem Ebay Käuferschutz vertreten will, ergo einmal ein schädigendes Ereignis, im Fall PP/Ebay ein rechtswidriges Handeln eines Vertragspartners nach BGB.
Äpfel und Birnen zu vergleichen ist hier imho m.E. nicht zielführend.
Dieser Dienst wurde (freiwillig) vom Anbieter eingeführt um Kunden auf seinen Portalen zu halten, nachdem es die ersten Probleme gab.
Mit Verschwörungstheorien hat das nichts zu tun, dies ist eine nicht zielführende Stammtischformulierung.
 
Zuletzt bearbeitet:
1. Wenn rechtswidriges Handeln vorliegt, hast DU als Verkäufer andere Möglichkeiten als Paypal. Im normalen Leben nennt man das Anzeige.
2. Niemand wird bei Ebay gezwungen eine Auktion mit Paypal-Möglichkeit zu starten. Ich sehe auch keinen Grund dies als Privatverkäufer zu tun.
3. Ich habe von Käuferschutz gesprochen, Du wechselst nun willkürlich zur Verkäuferseite, um die es in diesem Thread definitiv nicht geht. Der Vergleich von "Äpfeln mit Birnen", den Du hier aufzählst, ist wirklich nicht zielführend. Zur Erinnerung: Der TO wurde beim Kauf eines T420 betrogen und das hat Paypal für ihn zufriedenstellend gelöst.
4. Formulierungen wie "e-blöd", "abgezogen" treffen wohl eher auf eine Stammtischdiskussion zu, oder?

Grüße Thomas
 
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/seller-protection
Wenn ein ehrlicher Verkäufer also (wie von PayPal empfohlen) seine Sendungen sauber protokolliert und die Versandbeweise sorgfältig aufbewahrt ist auch dieser durch Paypal geschützt.
Macht allerdings der Käufer den Fall auf, so ist zuallererst das Geld erst mal wieder weg, kann man den Versand aber belegen, kriegt man das Geld auch wieder.
Zahlt ein Käufer garnicht(z.B. Konto nicht gedeckt), springt aber (zumindest laut Vertragsbedingungen) auch erst mal Payback in die Bresche und übernimmt die Rechtliche Abwicklung gegenüber dem Käufer.

Ob sich das nun für einen Kleinverkäufer lohnt sei mal dahingestellt, aber die Vorgehensweise von PayPal-Seite her ist meines Erachtens sehr transparent.
(möchte man sowas mit Versicherungen abdecken, dürfte das ein weitaus schwierigeres Unterfangen darstellen)
 
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