Hallo zusammen und frohe Festtage allerseits --
Ich beabsichtige mein Hauptsystem (bislang X230) abwechselnd auf zwei Notebooks zu betreiben, das Laufwerk in den enjtsprechenden Schacht eingesteckt und gut iss. Beim jeweils ersten Bootvorgang werden "Anpassungen" unternommen, nach einem Weilchen kann man damit arbeiten, so weit so gut.
Ist das aber eigentlich legal? Früher wurde es (glaube mich zu erinnern) von MS untrerbunden, indem es nicht mehr updaten ließ und die Aktivierung erlosch. Ist das noch der Fall, ist das denn legal?
Auf beiden PC ist ansonsten ein (gekauftes) Windows 10 aktiviert, eben auf zwei verschiedenen Laufwerken, jetzt soll nur eines betrieben werden, das andere bliebe in Reserve, auch wieder potentiell auf zwei Rechnern laufend. Die beiden Laufwerke bzw. Win 10 sind nicht geklont, haben aber mehr oder weniger die gleichen Anwendungen drauf.
Ich beabsichtige mein Hauptsystem (bislang X230) abwechselnd auf zwei Notebooks zu betreiben, das Laufwerk in den enjtsprechenden Schacht eingesteckt und gut iss. Beim jeweils ersten Bootvorgang werden "Anpassungen" unternommen, nach einem Weilchen kann man damit arbeiten, so weit so gut.
Ist das aber eigentlich legal? Früher wurde es (glaube mich zu erinnern) von MS untrerbunden, indem es nicht mehr updaten ließ und die Aktivierung erlosch. Ist das noch der Fall, ist das denn legal?
Auf beiden PC ist ansonsten ein (gekauftes) Windows 10 aktiviert, eben auf zwei verschiedenen Laufwerken, jetzt soll nur eines betrieben werden, das andere bliebe in Reserve, auch wieder potentiell auf zwei Rechnern laufend. Die beiden Laufwerke bzw. Win 10 sind nicht geklont, haben aber mehr oder weniger die gleichen Anwendungen drauf.
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