Beschädigtes Neugerät

ratlos01

New member
Registriert
16 Mai 2011
Beiträge
2
Hallo ans Forum!

Habe beim Auspacken einen Fehler am Bildschirmgehäuse entdeckt:crying:. Die Verpackung war aber nicht beschädigt. Gleich Meldung beim Händler. Der möchte mir das in die Schuhe schieben:mad:. Frage an euch: Hat jemand schon so einen Fehler bei einem Gerät gesehen - könnte es sich um B-Ware handeln:confused:. Ein Foto liegt bei (leider nicht so gut). Ich bitte um Infos Danke:).
 

Anhänge

  • P1000288 (2).jpg
    P1000288 (2).jpg
    65 KB · Aufrufe: 133
Mach dem Händler deutlich, dass du das Gerät widerrufen wirst, wenn nicht nachgebessert wird. Er hat wenig Chancen, dir die Schuld an der Macke nachzuweisen. Ich würde vermuten, das war schonmal widerrufen, und der temporäre Vorbesitzer hat es vermackt, denn ein Laptop kommt normalerweise nicht aus der Fabrik so raus.
 
Ja, würde ich genauso sehen. Wenn er nicht nachbessern will, machst Du von Deinem Rückgaberecht gebrauch!
 
Naja du bist noch in den ersten 6 Monaten der Gewährleistung, da hat noch keine Beweislastumkehr stattgefunden, also muss er dir beweisen, dass der Schaden bei Auslieferung noch nicht da war.
Wird er nicht können!
 
hi,
war der karton versiegelt (siegel unbeschädigt ?)

Edit : willkommen im forum

greeTz, lyvi
 
Mach dem Händler deutlich, dass du das Gerät widerrufen wirst, wenn nicht nachgebessert wird. Er hat wenig Chancen, dir die Schuld an der Macke nachzuweisen. Ich würde vermuten, das war schonmal widerrufen, und der temporäre Vorbesitzer hat es vermackt, denn ein Laptop kommt normalerweise nicht aus der Fabrik so raus.

Die Frage ist: War es in der originalen Verpackung? Denn: Der Händler kann sagen, dass das Gerät wohl unbeschädigt bei dir angekommen ist, und wird wohl einen Verpacker/Techniker finden, der bezeugen wird, dass das Gerät das Haus unbeschädigt verlassen hat. Dann wirst du schon jemand brauchen, der für dich bezeugen kann, dass das Gerät beim Öffnen schon beschädigt war, sonst sieht es schlecht aus. So war es leider bei mir mal, am Ende hab ich das Gerät zurückgegeben, allerdings auf 50 Euro verzichtet, denn wenn du ein Gerät nicht in einwandfreiem Zustand widerrufst kann der Händler Wertausgleich verlangen.

EDIT: Zu langsam.
 
Online bestellt? Dann einfach Fernabsatzgesetzt .. innerhalb von 14 Tagen ohne angabe von Gründen zurück.
 
Der Karton in dem das Gerät selbst verpackt war, schien neuwertig zu sein. Er war mit Klebeband versiegelt (keine Ahnung ob es jetzt ein Lenovo-Siegel war oder mit der Beschriftung des Händlers). Bei der inneren Plastikhülle war das Siegel schon geöffnet worden. Händler sagt er hätte vor der Versendung alles geprüft, bla bla. Ich glaube, dass bei einer Krafteinwirkung auf so eine schmale und spröde Plastikleiste diese doch Sprünge und Kratzer aufweisen müsste. Es ist ja sonst nichts zu erkennen. Auch wenn
wirklich was partiell herausgebrochen wäre, müsste doch auf den Leistenflächen irgendwas zu erkennen sein?
 
Online bestellt? Dann einfach Fernabsatzgesetzt .. innerhalb von 14 Tagen ohne angabe von Gründen zurück.

Zahlen musst du den Schaden dann dennoch. Wenn der Händler sagt er habe alles überprüft und einen Zeugen ist es schwierig dagegen zu argumentieren, dass der Schaden nicht erst bei dir entstanden ist.
 
@letzter: Warum sollte dem Händler mehr Glauben geschenkt werden, als den Käufer?
Der Käufer sagt ja ebenso: Ich habe das Gerät schon defekt ausgepackt und hat ggf. auch einen Zeugen.
 
Zahlen musst du den Schaden dann dennoch. Wenn der Händler sagt er habe alles überprüft und einen Zeugen ist es schwierig dagegen zu argumentieren, dass der Schaden nicht erst bei dir entstanden ist.

Das ist falsch! Der Händler muß in den ersten 6 Monaten nachweisen, dass der Mangel nicht bei ihm entstanden ist. Siehe §476 BGB
Darunter fällt auch, dass der Schaden weder beim Verpacken (nach der angeblichen Kontrolle), Versandfertig machen, noch durch den Transport entstanden ist.

Außerdem bin ich der Meinung, dass wenn die Ware bereits entsiegelt beim Kunden ankommt, die Ware wohl eine Retoure/Reklamation gewesen ist.

-> Also entweder Anspruch auf Wandlung (neues Gerät) oder Widerruf,gemäß Fernabsatzgesetz innerhalb der ersten 14 Tage ab Erhalt der Ware.

MfG, Sebastian
 
Ihr vergesst bei der Sache einen Aspekt... Der Händler ist sicherlich bereits im Besitz des Geldes. Unabhängig davon ob dem K nun die Erstattung des kompletten Kaufpreises und der Rücksendekostengemäß FAG zusteht, wenn der VK das einfach ignoriert und einen Teil abzieht als Wertausgleich, dann muß der K die Klage erheben und das wird er u.U. nicht tun. Wie immer also, Recht haben und Recht bekommen sind 2 paar Stiefel :(
 
Das ist falsch! Der Händler muß in den ersten 6 Monaten nachweisen, dass der Mangel nicht bei ihm entstanden ist. Siehe §476 BGB

Wie ich schon meinte: Wenn das Versandhaus einen Techniker/Verpacker oder sonstwen hat, der sagt, dass der Artikel ok war beim Abschicken sieht es schlecht aus. Was anderes hab ich nicht behauptet.
 
tagwünsch,
.... Händler sagt er hätte vor der Versendung alles geprüft, bla bla. ....
dann frage doch den händler wie so er den mangel bei der prüffung nicht gesehen hat.
wenn deine geschichte stimmt ist es ein rückläufer, ob der schon mal gebraucht wurde lässt sich feststellen es sei den der händler hat die HDD getauscht.
wenn es aber ein rückläufer ist der "nur" ausgepackt wurde hast du schlechte chancen.
insbesondere du nicht mal weisst ob das lenovo siegel noch ganz war.

... meist ist doch ein mitbewohner mit anwesend, den es auch wunder nimmt, was da aus dem karton zum vorschein kommt, oder ?

greeTz, lyvi
 
  • ok1.de
  • ok2.de
  • thinkstore24.de
  • Preiswerte-IT - Gebrauchte Lenovo Notebooks kaufen

Werbung

Zurück
Oben