Bei Rückgabe der Ware, behalt der Händler 20 % des Aufpreises ein.

Wenn man sich den Link vom Verbraucherschutz in #5 durchliest, steht das eigentlich klar drin.
Ein pauschaler Abzug zum Wert ist nicht zulässig, sprich man kann den vollen Betrag wahrscheinlich ohne Probleme einklagen.
Was der Händerl allerdings kann:
Er prüft die Rücksendung, erklärt, dass es zu eine Produktverschlechterung gekommen ist und zieht einen Betrag ab. Über die Höhe des Betrages kann dann vor Gericht gestritten werden.

So lese und interpretiere ich den Artikel. Keine Rechtberatung und/oder -gültigkeit.
 
weshalb nennst Du den Laden nicht? Dieses synthetische Herumdiskutieren ist wenig hilfreich....
Wie die rechtlichen Rahmenbedingungen sind ist klar: jedoch kaufe ich dort gar nicht erst ein weil ich wenig Interesse an unseriösen Geschäftsbeziehnungen habe.
 
Jetzt mal völlig unabhängig von den rechtlichem Rahmenbedingungen; will man im Ernstfall wirklich wegen einer relativ geringen Summe einen Anwalt bezahlen und sich gegebenfalls vor Gericht streiten - mit dem naheliegenden Ergebnis eines Vergleiches?
 
weshalb nennst Du den Laden nicht? Dieses synthetische Herumdiskutieren ist wenig hilfreich....
Wie die rechtlichen Rahmenbedingungen sind ist klar: jedoch kaufe ich dort gar nicht erst ein weil ich wenig Interesse an unseriösen Geschäftsbeziehnungen habe.
Einfach mal den Bild-Text in eine Suchmaschine zu hauen, wäre jetzt auch nicht so schwer gewesen

Service:

Wichtig beim Kauf von Neuware. Bei einem Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist werden 20% des Verkaufspreises einbehalten da wir die Ware danach nicht mehr als Neuware verkaufen können. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind bitten wir Sie keine Neuware bei uns zu kaufen.
 
Auszug aus dem Widerruf: "Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist."
 
Auszug aus dem Widerruf: "Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist."
Irgendwas wird sich schon finden lassen. Zur Not behauptet man es einfach so. Der Kunde kann ja keinen Gegenbeweis bringen, da sich das zurück geschickte Produkt beim Händler und nicht mehr bei ihm befindet.

Außerdem sagt der obige Bild-Text etwas anderes aus, dass es eben nicht von einer Prüfung abhängt, sondern dass pauschal 20 Prozent einbehalten werden. Und das ist illegal. Punkt. Ich würde dort nie etwas bestellen.

Warum macht der Shop-Betreiber seinen Online-Shop nicht dicht und betreibt stattdessen nur ein Vor-Ort-Geschäft? Dieser Shop-Betreiber will nur die Vorteile des Online-Handels mitnehmen, ist aber nicht bereit, die – gesetzlich festgelegten – Nachteile in Kauf zu nehmen. So was zeugt von einem unseriösen Geschäftsgebaren.

Jetzt mal völlig unabhängig von den rechtlichem Rahmenbedingungen; will man im Ernstfall wirklich wegen einer relativ geringen Summe einen Anwalt bezahlen und sich gegebenfalls vor Gericht streiten - mit dem naheliegenden Ergebnis eines Vergleiches?

Ich schätze, genau das ist die Intention des ganzen. In härter werdenden Wirtschaftszeiten versuchen Unternehmen bis an die Grenze des Legalen (und noch darüber hinaus….) ihren – kleiner werdenden – Gewinn zu optimieren.

Anderes Beispiel dafür: Bei einem Bekannten hat die Autowerkstatt vor kurzem einen Riss in der Windschutzscheibe festgestellt und darauf hingewiesen, dass diese ausgetauscht werden müsse. Mein Bekannter hat diesen Teilkasko-Schaden seiner Versicherung mitgeteilt (also absoluter Standardfall…..); die Versicherung, mit ausdrücklicher freier Werkstattwahl, hat daraufhin meinen Bekannten angeschrieben, dass er im Rahmen seiner „Schadenminderungspflicht“ dazu verpflichtet sei, „2-3 Angebote von verschiedenen Werkstätten telefonisch einzuholen“ und dann das günstige davon zu nehmen…...was juristisch völliger Unsinn ist. Aber die Hausjuristen dieser – großen – Versicherung „optimieren“ halt so die Kosten. Denn mein Bekannter lacht natürlich über so was und geht zu der einen Werkstatt seiner Wahl und lässt die Scheibe dort tauschen…während „Oma Lieschen Müller“ wahrscheinlich so handeln wird, wie ihr ihre Versicherung befohlen hat und sich die Finger wund telefoniert um – für die Versicherung – die Schadenkosten zu optimieren.

Die Hausjuristen formulieren diese Schreiben in einer Gratwanderung, und zwar so, dass sie formaljuristisch einfach nur Empfehlungen sind, die aber vom juristisch unbedarften Otto-Normal-Verbraucher als Verpflichtung wahrgenommen werden.
 
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In härter werdenden Wirtschaftszeiten versuchen Unternehmen bis an die Grenze des Legalen (und noch darüber hinaus….) ihren – kleiner werdenden – Gewinn zu optimieren.

Bei galaxus.de gab es einen Passus, den ich aktuell nur noch bei galaxus.at gefunden habe:
Die Rechtsbeziehungen zwischen Galaxus und dem Kunden regeln sich ausschließlich nach materiellem deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen.

Offenbar waren die "Wirtschaftszeiten" schon immer hart.
 
Warum die ganze Aufregung? Es gibt doch weder eine Pflicht des Händlers zu verkaufen noch die Pflicht des Käufers zu kaufen. Ansonsten gilt, im stationären Handel hat man - bei einwandfreier Ware - sowieso kein Umtausch- bzw. Rückgaberecht.
Und was hat das jetzt mit dem Thema "Widerrufsrecht beim Online-Kauf" zu tun?

Ich finde auch – davon abgesehen, dass es am Thema vorbei ist – nicht förderlich wenn man Gesetzesverstöße so lapidar mit „Kann man eh nix machen.“, „Is ja auch egal.“ abtut. Aber auch das hat leider in den heutigen Zeiten Konjunktur. Und so geht es immer weiter….bis Gesetze irgendwann gar nicht mehr interessieren.
 
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Ich erinnere mich, dass hardwareversand.de (Tochter von Atelco Computer) das auch immer so gehandhabt hat: https://web.archive.org/web/2014090...z im Falle des Widerrufs,50%,-V. a) Lieferung
Ein paar Dinge kann man ja noch nachvollziehen. Geöffnete/genutzte Software wird nicht erstattet, völlig ok. Ebenso Verbrauchsmaterialien - eine Tintenpatrone, die aus der Vakuumverpackung genommen wurde, kann man natürlich nicht zurückgeben. Aber z.B. bis zu 20% abzuziehen bei Rückgabe eines PCs in Originalverpackung, ohne Gebrauchsspuren, ohne gebrochene Siegel, ohne Inbetriebnahme? Hart...
Ebenso 50-80% vom Kaufpreis abzuziehen, wenn die OVP fehlt ist zwar auf den ersten Blick nachvollziehbar, auf den zweiten aber rechtlich kaum zu halten, denn Händler müssen einen Widerruf auch dann akzeptieren, wenn die Rücksendung ohne OVP erfolgt.
Wie dem auch sei: Es ist nicht der erste Händler, der das probiert. Und vermutlich ist das rechtlich schwer zu halten. Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Die meisten werden es vermutlich einfach hinnehmen. Manch einer stellt sich vielleicht quer, bekommt am Ende sein ganzes Geld, dadurch ändert sich aber für alle anderen auch nichts. Und der Rechtsweg für ein Grundsatzurteil wird erst dann genommen, wenn es in wirklich großem Maßstab stattfindet und z.B. die Verbraucherzentrale dagegen an geht oder so...

Ich habe bei hardwareversand.de damals trotzdem öfter mal bestellt, weil sie verdammt gute Preise hatten. Aber ich habe dort nur Teile bestellt, wo ich 200% sicher war, dass ich die Sachen behalte. Teile, wo ich wirklich checken musste, ob sie am Ende wirklich kompatibel sind, habe ich dann lieber wo anders bestellt. Am Ende hat die "Masche" Hardwareversand auch nicht geholfen, zusammen mit ihrer Mutter ging es 2015 in die Insolvenz und dann wurde liquidiert.
 
UN-Kaufecht kommt aus einer Zeit wo der Fernschreiber das primäre Kommunikationsmittel war und gilt ausschliesslich für B2B....
Hat also wenig mit diesem thread gemein.
 
Ich kann Online-Händler sogar verstehen. Man hört ja von den tollsten Fällen, wo z. B. Kunden sich Kleidung für bestimmte Anlässe bestellen und diese nach dem einmaligen Tragen wieder zurückschicken. Und auch sonst beschweren sich ja Kunden, die „neu“ gekaufte Ware zugeschickt bekommen, wo z. B. die Originalverpackung augenscheinlich schon mal geöffnet war und die da skeptisch sind, ob die Ware wirklich „neu“ ist. Aber Gesetze sind nun mal so, wie sie sind. Und dieses Gesetz macht - wie sicher nicht alle Gesetze - in meinen Augen sogar Sinn, denn ich muss als Kunde die Möglichkeit haben, Ware vor dem Kauf eingehend zu begutachten, im Falle des Online-Handels also bei mir zu Hause, statt im Vor-Ort-Ladengeschäft. Wenn ich als Händler diese Rahmenbedingungen im Online-Handel nicht mitmachen will, dann darf ich halt nur einen Vor-Ort-Laden betreiben. Ich persönlich sehe das so, dass ich als Händler im Online-Handel halt einen relativ zum Vor-Ort-Geschäft vielfach erweiterten, insbesondere ortsunabhängigen, Kundenkreis habe, mir die Vor-Ort-Beratung erspare und „nur“ Sachen eintüten und verschicken muss; als Gegenleistung muss ich halt mit diesen Widerrufs-Retouren leben. Und davon mal abgesehen ist kein Online-Händler verpflichtet, Ware mit Gebrauchsspuren im Rahmen des Widerrufsrechts zurückzunehmen. Das hat dann aber auch nix mit pauschalem 20 Prozent Abzug zu tun, sondern mit 100 Prozent bzw. dem Prozentabzug, der der Wertminderung der Ware durch den Gebrauch entspricht.
 
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Aber gerade bei Kleidung gibt es die sichtbaren Tags welche sich nur mit Zerstörung entfernen lassen und welcher kein Mensch dranlässt wenn er das Kleid für einen Anlass tragen will um es hernach zu retournieren....

EIn Onlinehandel hat signifikant geringere Gestehungskosten und eine völlig andere Kostenstruktur. Jetzt die armen Online Händler bemitleiden welche sich nur Rosinen aus dem Kuchen picken halte ich wirklich für derart daneben.

Es schafft der Marktführer auch mit Gebrauchtwaren noch Umsatz zu generieren.....


Es geht auch nicht um Gebrauchsspuren sondern die wie im Geschäft übliche Begutachtung und Inbetriebnahme zu Demonstrationszwecken ( Ausstellung der Geräte )! Wenn das ein Händler nicht verkraftet dann muss er sich einen anderen Erwerbszweck suchen.
 
EIn Onlinehandel hat signifikant geringere Gestehungskosten und eine völlig andere Kostenstruktur. Jetzt die armen Online Händler bemitleiden welche sich nur Rosinen aus dem Kuchen picken halte ich wirklich für derart daneben.
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Es geht auch nicht um Gebrauchsspuren sondern die wie im Geschäft übliche Begutachtung und Inbetriebnahme zu Demonstrationszwecken ( Ausstellung der Geräte )! Wenn das ein Händler nicht verkraftet dann muss er sich einen anderen Erwerbszweck suchen.
Notebooks und Kleidung sind zwei verschiedene Welten. Händler bekommen zwar auch immer mal gute Angebote von Lenovo für bestimmte Modelle in etwas grösseren Mengen, aber viele Konsumenten wären überrascht, wie hoch der Einkaufspreis eines Händlers für eine Bestellung eines bestimmten Modells teilweise ist. Klamotten verkaufen die Händler mit ganz anderen Margen. Die Geräte, welche ein Kunde im Shop "üblich begutachtet" bekommt er, zum guten Preis, über spezielle Herstellerprogramme. Dafür verpflichtet er sich auch, das Gerät eine Weile auszustellen und nicht gleich wieder zu verkaufen. Der Händler vor Ort öffnet sehr ungern einen versiegelten ThinkPad-Karton, weil ein Kunde das Gerät gerne mal in die Hand nehmen will.
 
Ich wüsste jetzt auch nicht, welcher Shop bei mir im Umkreis von 70 bis 80 km Entfernung noch neue Thinkpads verkauft. Hin und wieder mal Lapstore, aber die werden auch keinen Karton mit Original-Aufkleber nur zum Anfassen öffnen, um dann den Laptop mit Openbox zu verkaufen. Mit reellem Preisnachlass natürlich!
 
Aber gerade bei Kleidung gibt es die sichtbaren Tags welche sich nur mit Zerstörung entfernen lassen und welcher kein Mensch dranlässt wenn er das Kleid für einen Anlass tragen will um es hernach zu retournieren....
Es gibt mittlerweile auch Kleidung, bei der man die Anhänger (Labels, Tags) entfernen kann, ohne sie zu zerstören. Das sind dann Anhänger, wo kein Kunststoff verwendet wurde und die mit einem "Bindfaden" am Kleidungsstück befestigt sind.
 
Genau, denn dieses gibt es b2b direkt mal nicht.
Ich frage deswegen weil Distributoren durchaus Ware zurücknehmen, aber das ist Kulanz und auch nur bei ungeöffneter Ware der Fall.
Übrigens
 
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