Wenn man sich den Link vom Verbraucherschutz in #5 durchliest, steht das eigentlich klar drin.
Ein pauschaler Abzug zum Wert ist nicht zulässig, sprich man kann den vollen Betrag wahrscheinlich ohne Probleme einklagen.
Was der Händerl allerdings kann:
Er prüft die Rücksendung, erklärt, dass es zu eine Produktverschlechterung gekommen ist und zieht einen Betrag ab. Über die Höhe des Betrages kann dann vor Gericht gestritten werden.
So lese und interpretiere ich den Artikel. Keine Rechtberatung und/oder -gültigkeit.
Ein pauschaler Abzug zum Wert ist nicht zulässig, sprich man kann den vollen Betrag wahrscheinlich ohne Probleme einklagen.
Was der Händerl allerdings kann:
Er prüft die Rücksendung, erklärt, dass es zu eine Produktverschlechterung gekommen ist und zieht einen Betrag ab. Über die Höhe des Betrages kann dann vor Gericht gestritten werden.
So lese und interpretiere ich den Artikel. Keine Rechtberatung und/oder -gültigkeit.





