Bei Rückgabe der Ware, behalt der Händler 20 % des Aufpreises ein.

Dabaqolof

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Moin,

soeben habe ich zufällig auf einen Online-Shop für PC-Hardware gestoßen und das hat mir darüber sehr verwundert, da ich so was noch nie gesehen oder erlebt habe:

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Zwar weist der Händler explizit darauf hin, dass man nur dann bei den kaufen sollte, wenn man damit einverstanden ist.

Wie sieht es trotzdem mit dem gesetzlich geregelte, 14 tägige Rückgaberecht, aus?
Und wenn jeder Händler so eine und eigene Hausregeln aufstellen würde, welche Wert hätte diese Rückgaberecht?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wende Dich an die Verbraucherzentrale vor Ort.
Google-Suche nach "fernabsatzgesetz rückerstattung" könnte Dir erste Erklärungen liefern.
 
Mit Google habe ich schon gemacht und sogar mehrere Artikeln durchgelesen, wo über Rückgaberecht behandelt werden. Aber so ein Fall bzw. Praktik wie diese Händler, hab ich bis jetzt nicht finden können. Und fast eine Vierteljahrhundert, die ich regelmäßig über Internet kaufe, habe ich so was noch nie gesehen oder gehört.
 
Ich denke rein rechtlich wird das nicht haltbar sein.
Allerdings würde ich dort direkt mal nicht kaufen.

Verstehen kann ich (der ich auch Händler bin, allerdings rein stationär) das Gebaren schon, er wird seine Erfahrungen haben.
Wer kauft schon ein Gerät "open Box" noch gerne zum Vollpreis?

Ob er das dann immer zu 100% so durchzieht ist eine andere Frage.
 
Mit Google habe ich schon gemacht und sogar mehrere Artikeln durchgelesen, wo über Rückgaberecht behandelt werden. Aber so ein Fall bzw. Praktik wie diese Händler, hab ich bis jetzt nicht finden können. Und fast eine Vierteljahrhundert, die ich regelmäßig über Internet kaufe, habe ich so was noch nie gesehen oder gehört.

Stichwort "Wertersatz", pauschaler Abzug ist unzulässig
 
Keine Rechtsberatung:
Mir ist es auch nicht untergekommen. Ich vermute, dass der Händler sich da in eine Zone zum Nachteil der Käufer bewegt, indem er versucht, das Gesetz zu umgehen. Abzüge bei Kaufpreiserstattung sind auch nur in bestimmten Fällen möglich.
 
Ich persönlich denke, wenn so ein Praxis funktionieren würde, würde dann viele Händlern Tür und Tor öffnen, in dem eine oder andere Waren mit falschen Angaben liefern und solange der Kunde dann zurückgeben möchte, ein Teil des Kaufpreises, die sie dann selbst festlegen können, zurückhalten.
 
Ich persönlich denke, wenn so ein Praxis funktionieren würde, würde dann viele Händlern Tür und Tor öffnen, in dem eine oder andere Waren mit falschen Angaben liefern und solange der Kunde dann zurückgeben möchte, ein Teil des Kaufpreises, die sie dann selbst festlegen können, zurückhalten.
Das wäre dann aber schon eher Betrug.
Und spätestens dann kam kein wirksamer Kaufvertrag zustande.
Obacht: Auch von mir ist das nun KEINE Rechtsberatung!
 
Ich sehe das Gebaren auch rechtlich eher kritisch. Ich denke der Händler spekuliert darauf, das viele im Falle einer Rückgabe zu faul sind auf ihr Recht zu bestehen, oder es halt hinnehmen da sie es nicht besser wissen.
Vom Prinzip kann ich den Händler aber verstehen. Ich kenne da Beispiele das sich Leute zB Werkzeug bestellen, übers Wochenende die Arbeit erledigen und das Werkzeug dann zurückzuschicken. Als Händler hat man da schlechte Karten.
Dieses Gebaren wird also vom Verbraucher provoziert.
 
Aber wenn er verkauft muss er sich an geltendes Recht halten. Das Fernabsatzgesetz sagt nunmal, dass man 14 Tage Zeit hat einen Artikel seiner Bestimmung nach zu testen. So wie ich das im Laden mit ausgestellten Geräten auch tun würde.
 
Vertragsfreiheit. Ein Händler muß, was offenbar viele nicht verstehen, überhaupt nicht an einen Kunden etwas verkaufen. Er kann einfach sagen: Du nicht.
Mag sein, aber der vorliegende Sachverhalt ist ganz anders:
Verkäufer bietet Waren für ALLE und ohne Ausnahme. Nur wenn ein Kunde dann seine Rückgaberecht in Anspruch nimmt, bekommt nicht komplette Kaufpreis erstattet, sondern nur 80% und 20% bleiben beim Verkäufer zurück.
 
Verkäufer bietet Waren für ALLE und ohne Ausnahme. Nur wenn ein Kunde dann seine Rückgaberecht in Anspruch nimmt, bekommt nicht komplette Kaufpreis erstattet, sondern nur 80% und 20% bleiben beim Verkäufer zurück.
Richtig. Der Händler kann z.B. sich hinstellen uns sagen: Nach einer Rückgabe verkaufe ich nichts mehr an dich. Das ist legitim. Aber sich die Gesetze so machen, wie er Bock hat - das geht halt auch nicht.
 
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