Hier in England Sind tausende Schulen geschlossen, niemand arbeitet hier...(Im Sommer ist es zu warm). Niemand geht vor die Tür...
Gut, dass in Deutschland alles geregelt ist:
quelle:Focus online
Einige Konflikte rund um Verspätungen ließen sich nach Meinung der Expertin vermeiden, wenn die Arbeitnehmer einfach schnellstens den Arbeitgeber informieren würden: "Wer auf der Autobahn festsitzt, sollte sein Handy nehmen und Bescheid sagen. Oft ist damit das Thema schon geklärt."
Anders werden Verspätungen aus persönlichen Gründen beurteilt, sofern den Arbeitnehmer daran kein Verschulden trifft. Dazu zählt zum Beispiel ein Autounfall auf dem Weg zu Arbeit oder eine Krankheit, wegen der der Mitarbeiter noch vor Dienstantritt einen Arzt aufsuchen muss. "Bei vorübergehender, unverschuldeter Verhinderung aus persönlichen Gründen darf der Arbeitgeber weder den Lohn kürzen noch eine Abmahnung oder gar eine Kündigung aussprechen", beruhigt Arbeitsrechtlerin Gahlen.
Verspätung ist nicht gleich Verspätung
Tipp: In manchen Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen sind für Arbeitnehmer günstigere Regelungen bei kurzfristigen Verspätungen etwa aus Wettergründen vorgesehen. Der Arbeitnehmer sollte sich danach erkundigen.
Unabhängig davon kann ein verspäteter Arbeitnehmer wegen seines Verstoßes gegen die Pflichten aus dem Arbeitvertrag abgemahnt werden - was im Wiederholungsfall sogar zu einer verhaltensbedingten Kündigung führen kann. Der Arbeitgeber muss dafür nicht nachweisen, dass der Betriebsablauf gestört wurde. Es reichen die Verspätungen (Bundesarbeitsgericht, 2 AZR 147/00).
Kommt ein Mitarbeiter dennoch zu spät, kann der Arbeitgeber grundsätzlich den Lohn für die verspätete Zeit kürzen (BAG AZR 134/80 und 5 AZR 283/80). Der Arbeitgeber soll laut Urteil nicht mit etwas belastet werden, was er nicht beeinflussen kann. Das gilt allerdings nur dann, wenn die Arbeit nicht nachgeholt werden kann, etwa bei festen Zeiten zum Beispiel im Verkauf. Ansonsten, etwa bei Jobs mit Gleitarbeitszeit, kann der Arbeitnehmer mit ein paar Extrastunden am Abend seinen Lohnanspruch in voller Höhe retten.
Auch Abmahnung und Kündigung sind möglich
"Absehbare Verkehrsbehinderungen im Winter etwa wegen Schneefall oder Glatteis muss der Arbeitnehmer daher bei seinen Fahrzeiten einplanen", sagt Professor Hildegard Gahlen, Essener Fachanwältin für Arbeitsrecht. "Es kann erwartet werden, dass der Arbeitnehmer früher aufsteht oder sich andere Anreisemöglichkeiten sucht."
Arbeitsleistung ist für Juristen eine sogenannte Bringschuld. Das heißt, der Arbeitnehmer muss sie im Betrieb des Arbeitgebers erbringen (oder dort, wohin ihn der Arbeitgeber ausdrücklich geschickt hat). Den Arbeitsplatz pünktlich zu erreichen, ist eine der Pflichten aus dem Arbeitsvertrag. Wenn etwas dazwischenkommt, ist das Sache des Arbeitnehmers - er trägt laut Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts das sogenannte Wegerisiko.
Das Auto springt nicht an, die Straßen sind spiegelglatt, die Staus an jeder Kreuzung scheinen endlos: Der Winter hat Deutschland fest im Griff. Da dauert die Fahrt zur Arbeit manchmal deutlich länger als gewöhnlich - und jeder Chef muss einsehen, wenn es mal ein bisschen später wird. Das zumindest ist die landläufige Meinung vieler Arbeitnehmer. Dass sie damit falschliegen, bemerken viele erst, wenn es zu spät ist.
© colourbox
Auch im Winter mussen Arbeitnehmer rechtzeitig zum Dienst erscheinen
Schneesturm, Glatteis, Minusgrade: Im Winter ist der Weg zur Arbeit ein Abenteuer. Dennoch sollten Arbeitnehmer pünktlich erscheinen - oder sich auf hässliche Konsequenzen einstellen.
Wer Lohn will, sollte pünktlich sein
08.01.2010, Arbeitsrecht
Gut, dass in Deutschland alles geregelt ist:
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Einige Konflikte rund um Verspätungen ließen sich nach Meinung der Expertin vermeiden, wenn die Arbeitnehmer einfach schnellstens den Arbeitgeber informieren würden: "Wer auf der Autobahn festsitzt, sollte sein Handy nehmen und Bescheid sagen. Oft ist damit das Thema schon geklärt."
Anders werden Verspätungen aus persönlichen Gründen beurteilt, sofern den Arbeitnehmer daran kein Verschulden trifft. Dazu zählt zum Beispiel ein Autounfall auf dem Weg zu Arbeit oder eine Krankheit, wegen der der Mitarbeiter noch vor Dienstantritt einen Arzt aufsuchen muss. "Bei vorübergehender, unverschuldeter Verhinderung aus persönlichen Gründen darf der Arbeitgeber weder den Lohn kürzen noch eine Abmahnung oder gar eine Kündigung aussprechen", beruhigt Arbeitsrechtlerin Gahlen.
Verspätung ist nicht gleich Verspätung
Tipp: In manchen Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen sind für Arbeitnehmer günstigere Regelungen bei kurzfristigen Verspätungen etwa aus Wettergründen vorgesehen. Der Arbeitnehmer sollte sich danach erkundigen.
Unabhängig davon kann ein verspäteter Arbeitnehmer wegen seines Verstoßes gegen die Pflichten aus dem Arbeitvertrag abgemahnt werden - was im Wiederholungsfall sogar zu einer verhaltensbedingten Kündigung führen kann. Der Arbeitgeber muss dafür nicht nachweisen, dass der Betriebsablauf gestört wurde. Es reichen die Verspätungen (Bundesarbeitsgericht, 2 AZR 147/00).
Kommt ein Mitarbeiter dennoch zu spät, kann der Arbeitgeber grundsätzlich den Lohn für die verspätete Zeit kürzen (BAG AZR 134/80 und 5 AZR 283/80). Der Arbeitgeber soll laut Urteil nicht mit etwas belastet werden, was er nicht beeinflussen kann. Das gilt allerdings nur dann, wenn die Arbeit nicht nachgeholt werden kann, etwa bei festen Zeiten zum Beispiel im Verkauf. Ansonsten, etwa bei Jobs mit Gleitarbeitszeit, kann der Arbeitnehmer mit ein paar Extrastunden am Abend seinen Lohnanspruch in voller Höhe retten.
Auch Abmahnung und Kündigung sind möglich
"Absehbare Verkehrsbehinderungen im Winter etwa wegen Schneefall oder Glatteis muss der Arbeitnehmer daher bei seinen Fahrzeiten einplanen", sagt Professor Hildegard Gahlen, Essener Fachanwältin für Arbeitsrecht. "Es kann erwartet werden, dass der Arbeitnehmer früher aufsteht oder sich andere Anreisemöglichkeiten sucht."
Arbeitsleistung ist für Juristen eine sogenannte Bringschuld. Das heißt, der Arbeitnehmer muss sie im Betrieb des Arbeitgebers erbringen (oder dort, wohin ihn der Arbeitgeber ausdrücklich geschickt hat). Den Arbeitsplatz pünktlich zu erreichen, ist eine der Pflichten aus dem Arbeitsvertrag. Wenn etwas dazwischenkommt, ist das Sache des Arbeitnehmers - er trägt laut Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts das sogenannte Wegerisiko.
Das Auto springt nicht an, die Straßen sind spiegelglatt, die Staus an jeder Kreuzung scheinen endlos: Der Winter hat Deutschland fest im Griff. Da dauert die Fahrt zur Arbeit manchmal deutlich länger als gewöhnlich - und jeder Chef muss einsehen, wenn es mal ein bisschen später wird. Das zumindest ist die landläufige Meinung vieler Arbeitnehmer. Dass sie damit falschliegen, bemerken viele erst, wenn es zu spät ist.
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Auch im Winter mussen Arbeitnehmer rechtzeitig zum Dienst erscheinen
Schneesturm, Glatteis, Minusgrade: Im Winter ist der Weg zur Arbeit ein Abenteuer. Dennoch sollten Arbeitnehmer pünktlich erscheinen - oder sich auf hässliche Konsequenzen einstellen.
Wer Lohn will, sollte pünktlich sein
08.01.2010, Arbeitsrecht