Der Kunde ist Scheichagentandi' schrieb:der Kunde ist König
Was für ein klasse Auftrag. Blöd nur, dass Ramadan ist. Kann sein, dass du da nichts zu essen + trinken kriegst tagsüber. Dann hilft dir die Fatwa:
Die Erfüllung des Arbeitsvertrags hat Vorrang vor der religiösen Vorschrift des Fastens. Das besagt die so genannte Fatwa, das Rechtsgutachten der Kairoer Al-Azhar-Universität