Hallo!
Ich/wir freuen uns das hier im Forum so positives Feedback kommt !!
Dafür danke ich euch, hätte ich in so großem Umfang nicht erwartet.
Eigentumsnachweis:
Also im Garantiefall sollte immer der Kaufbeleg beigelegt (mitgebracht) werden, somit sollte der Eigentumsnachweis erbracht sein.
Bei Geräten die außerhalb der Garantie sind, ist es nicht von "absoluter Notwendigkeit", da der Zeitwert schon so reduziert ist, das nur noch ehrliche Besitzer diese Notebooks zur Reparatur abgeben. Die unehrlichen "besorgen" sich ein neues und verkaufen das defekte in Auktionen.
Flexing Reparaturen:
Zzt beschränken wir uns nur auf Connectoren, wie z.B. RAM Slot u.ä.