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Du willst mir aber jetzt nicht wirklich erzählen, dass die ÖR-Sender keine Möglichkeit haben, an die Rechte für die Online-Ausstrahlung ranzukommen, oder? Genau das glaube ich nämlich nicht.
Klingt komisch, ist aber so. Ich vermute, gegen entsprechende Beträge könnten sie schon, aber dann kommt wieder das Thema "sachgerechte Verwendung der Beiträge" ins Spiel. Die Rechteinhaber wollen halt erheblich mehr Geld dafür, dass ein Film nicht nur im TV, sondern auch in der Mediathek gezeigt werden darf - und um die Kosten nicht in schwindelerregende Höhen zu treiben, machen die ÖR das halt nicht für jedes Zweitligaspiel, sondern nur für ein paar Spiele von der WM (um mal beim Fußball-Beispiel zu bleiben)
Trotzdem: Du hast durch die Bezahlung des Rundfunkbeitrages nicht das Recht erwoben, die Inhalte auf jedem denkbaren Gerät zu konsumieren. Überspitzt gesagt könntest du ja sonst auch noch deinen Internetzugang kündigen und die ÖR auffordern, dir alle Inhalte auf DVD nach Hause zu liefern.