eBay-Käufer zahlt nicht - welche Frist setzen?

iYassin

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Ich habe momentan leider ein Problem mit einem Käufer (>2000 Bewertungen, 100%) auf eBay. Er hat am vorletzten Sonntag (also vor 10 Tagen) einen Artikel für 1€ von mir ersteigert und die Kaufabwicklung am Montag abgeschlossen (aber nicht als bezahlt markiert). Am Donnerstagmorgen war immer noch kein Geld angekommen, also habe ich mal nachgefragt, ob er schon überwiesen hat - aber keine Antwort bekommen. Da mir dieses sture Ignorieren dann auf die Nerven ging, habe ich am Freitagabend einen Fall eröffnet und ihm mitgeteilt, dass ich eine Antwort und eine Bezahlung bis zum 09.08. erwarte, da ich ansonsten vom Kauf zurücktreten würde. Dann kam, wie erwartet, innerhalb von zehn Minuten eine Antwort - er hätte angeblich schon bezahlt, aber es würde erst am Montag gebucht werden. Das habe ich ihm dann auch geglaubt und gewartet.

Bis jetzt ist aber immer noch kein Geld eingetroffen. Ich würde ihm daher nun gerne eine endgültige Frist setzen, nach der ich vom Kauf zurücktreten kann. Ich nehme mal an, das ist legal möglich, oder? Was für eine Frist haltet Ihr für angemessen?

Vielen Dank für eure Hilfe!
 
... vielleicht ist er einfach im Urlaub ?

ATh.
 
... vielleicht ist er einfach im Urlaub ?
Aber wenn ich in Urlaub fahre, kaufe ich nicht am Vorabend noch Sachen auf eBay und bezahle dann eineinhalb Wochen lang nicht, ohne dem Verkäufer irgendetwas zu sagen...
 
Aber warum sollte er dann behaupten, schon überwiesen zu haben? Auch zwischendurch? Klingt nicht nach Urlaub...

Leider kann man Käufer ja nicht mehr negativ bewerten, um Rachebewertungen zu verhindern (tatsächlich ist die einzige negative Bewertung, die ich in >15 Jahren eBay bekommen habe, solch eine Rachebewertung). Aber Fall eröffnen war schon mal der richtige Weg. Ich hätte da vielleicht noch mit gewartet, aber jetzt hat sich ja gezeigt, dass Fall eröffnen richtig war.
Als Frist würde ich aber etwas nicht sehr kurzfristiges setzen. Falls tatsächlich irgendwas schief gegangen ist. 14 Tage würde ich aus dem Bauch heraus für angemessen halten. Danach den Fall bei eBay eskalieren und dann wird der Kauf seitens denen storniert. Bis dahin darfst du nichts tun. Rechtlich habt ihr noch einen Kaufvertrag. Wenn du jetzt anfängst, den Artikel trotzdem schon mal weiter zu verkaufen, bist du plötzlich der, der ein großes Problem hat, wenn der Käufer doch noch zahlt.
 
Man kann auch erkranken, Unfall erleiden... und wenn man derart positive Bewertungen hat, sollte man erst einmal davon ausgehen, dass ein triftiger grund vorliegt, nicht zu bezahlen.

Dir tut es ja nicht weh, noch etwas zu warten. Im Zweifel wird ebay Dir sagen können, welche Zeit angemessen ist.
 
Bezahlung per PayPal? Mir ist ein Fall bekannt, wo der Käufer aus versehen an eine falsche PayPal-Adresse bezahlt hat. Bis das Kuddelmuddel (Dudenauflage 28??) geklärt war, war ein Monat rum, bei funktionierender Kommunikation. Nun stell dir vor er behalt falsch und ist dann im Urlaub ....


Grüße Thomas
 
Bezahlung per PayPal?


Grüße Thomas

Mit Paypal ist das innerhalb von Sekunden druff und man muß nicht bis "Montag" warten, bis es gebucht ist.
Gehe also von einer Überweisung aus.
Die Frist wird beim Fall eröffnen doch sowieso von ebay gesetzt oder?
Und den ganzen Streß wegen einem Euro??? :confused:

Wenn der die ebay Frisat verstreichen läßt und du nicht vermerkst, das der Artikel bezahlt ist, macht ebay glaube ich, sowieso den Kauf rückgängig..

Gruß
Manni
 
Was machst du da so lange rum? Der Käufer hat m.W. 4 Tage Zeit, zu bezahlen und das wird ihm in der Kaufbestätigung von eBay auch hinreichend mitgeteilt. Zahlt er nicht, eröffnest du einen Fall. Zahlt er auch in der Frist nicht (Ich glaube es sind 7 Tage nach Fallöffnung), schließt du den Fall, du erhälst deine Provision zurück und der Käufer einen Vermerk. Also bitte, warum unnötig so lange seinem Geld hinterherrennen?
 
Aber warum sollte er dann behaupten, schon überwiesen zu haben? Auch zwischendurch? Klingt nicht nach Urlaub...
Genau, das dachte ich mir nämlich aus.

Als Frist würde ich aber etwas nicht sehr kurzfristiges setzen. Falls tatsächlich irgendwas schief gegangen ist. 14 Tage würde ich aus dem Bauch heraus für angemessen halten. Danach den Fall bei eBay eskalieren und dann wird der Kauf seitens denen storniert. Bis dahin darfst du nichts tun. Rechtlich habt ihr noch einen Kaufvertrag. Wenn du jetzt anfängst, den Artikel trotzdem schon mal weiter zu verkaufen, bist du plötzlich der, der ein großes Problem hat, wenn der Käufer doch noch zahlt.
OK, so etwas in der Richtung hatte ich nämlich vermutet. Die Stornierung durch eBay ist also im Prinzip die Aufhebung des Kaufvertrags?

Man kann auch erkranken, Unfall erleiden... und wenn man derart positive Bewertungen hat, sollte man erst einmal davon ausgehen, dass ein triftiger grund vorliegt, nicht zu bezahlen.
Klar, den Fall hätte ich eventuell später eröffnen können... aber andererseits, wenn er innerhalb von Minuten auf die offizielle eBay-Mail wegen des Falls antwortet, habe ich irgendwie das Gefühl, dass es eben doch keinen triftigen Grund gibt. In seiner Antwort stand auch kein Wort von wegen "tut mir leid, viel um die Ohren/keine Zeit/komme erst in einer Woche dazu" drin.

Bezahlung per PayPal? Mir ist ein Fall bekannt, wo der Käufer aus versehen an eine falsche PayPal-Adresse bezahlt hat. Bis das Kuddelmuddel (Dudenauflage 28??) geklärt war, war ein Monat rum, bei funktionierender Kommunikation. Nun stell dir vor er behalt falsch und ist dann im Urlaub ....
Nee, Überweisung.

Und den ganzen Streß wegen einem Euro??? :confused:

Wenn der die ebay Frisat verstreichen läßt und du nicht vermerkst, das der Artikel bezahlt ist, macht ebay glaube ich, sowieso den Kauf rückgängig..
Nee, mir gehts nicht um den Euro - ich würde einfach nur gerne das Ding entweder an ihn loswerden oder ihm rechtzeitig eine Frist setzen, dass ich eben vom Kauf zurücktreten, das Ding wieder verkaufen kann und den Euro Verkaufsprovision (war im Rahmen der 1€-Provision-Aktion) zurückbekomme. Wenn ich die eBay-Frist (etwas mehr als ein Monat) verstreichen lasse und nichts tue, schließen die den Fall und nehmen an, dass er bezahlt hat.

Was machst du da so lange rum? Der Käufer hat m.W. 4 Tage Zeit, zu bezahlen und das wird ihm in der Kaufbestätigung von eBay auch hinreichend mitgeteilt. Zahlt er nicht, eröffnest du einen Fall. Zahlt er auch in der Frist nicht (Ich glaube es sind 7 Tage nach Fallöffnung), schließt du den Fall, du erhälst deine Provision zurück und der Käufer einen Vermerk. Also bitte, warum unnötig so lange seinem Geld hinterherrennen?
Also, nach dem Fall-Eröffnen hat er 4 Tage Zeit, bis ich den Fall theoretisch schließen kann und die Provision zurück bekomme. Aber eBay sagt auf der Website:

Tipp: Um sich sicher von dem Vertrag zu lösen, sollten Sie gegenüber Ihrem Käufer schriftlich per E-Mail oder Brief den Rücktritt vom Vertrag erklären.

Daher bin ich mir nun nicht sicher, ob 4 Tage eben eine angemessene Frist sind, dass er dann nicht nachher ankommen kann und sagen kann, mein Rücktritt wäre nichtig, weil zu früh.
 
Zuletzt bearbeitet:
10 Tage sind nun wirklich lang genug, schließe den Fall und vermerke es als unbezahlten Artikel, und gut ist. Der Verkäufer hat nach Abschluss die Bringschuld und muss dir das Geld umgehend überweisen. Tut er das nicht hat man als VK das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten. Auf irgendwelche Fristen zu setzen würde ich unterlassen, du als VK bist wirklich der letzte der seinem Geld hinterherrennen muss. Wenn das Geld bis heute nicht da ist kann man auch davon ausgehen dass er kein wirkliches Interesse mehr hat und auch nichts mehr kommt.
 
Genau kann dir das nur ein Jurist sagen. Meines Wissens liegen aber angemessene Fristen in solchen Fällen bei 1-2 Wochen.
 
Ich warte knapp 14 Tage. Nach 10 Tagen gibt es Verwarnung wegen nicht bezahlten Artikel, nach 4 Tagen wird das Ding geschlossen.
Einfach nicht zu zahlen ist bei ebay inzwischen wohl normal. Ich habe schon diverse Sachen 3 bis 4 mal verkauft. Von ca 10 Angeboten wird eins nicht bezahlt. Die Käufer haben ja nix zu befürchten...dank ebay. Als Verkäufer ist man nur noch der Depp.
So lange es nicht um hochpreisige Sachen geht, kann man sich den Rücktritt auch sparen...soll er doch wegen einen Euro klagen.
 
Er klagt ja nicht wegen 1 EURO sondern klagt auf Lieferung für den 1 EURO. Wenn Du die Sache nicht mehr hast, Dein Rücktritt nicht ordnungsgemäß erfolgt, wirst Du möglicherweise verurteilt die Sache entweder zu beschaffen oder falls er sie selbst beschafft hat, die Kosten dafür zu erstatten, dazu noch Anwalt und Gericht. Am Ende bist Du dann vielleicht mehrere 100 oder 1000 EUR los. Natürlich wenn er nicht klagt ist das egal.
 
Worüber macht ihr euch den Sorgen... wenn der Käufer nicht zahlt dann ist das sehr wohl sein eigenes Problem. Da wird sich niemand die Mühe machen die Sache einzuklagen, das ist doch nur Panikmache.
 
Das Problem ist, dass man sich erst nach einer gewissen Frist sicher sein kann, dass der Käufer nicht zahlt. Von daher: Fall eröffnen, abwarten, wenn die Ebay-Frist abgelaufen ist, kann man sicher sein, da der Kaufvertrage mit Bezug zu den Ebay AGBs geschlossen hat, die auch der Käufer akzeptiert hat.

Grüße Thomas
 
Fall eröffnen, abwarten, wenn die Ebay-Frist abgelaufen ist, kann man sicher sein, da der Kaufvertrage mit Bezug zu den Ebay AGBs geschlossen hat, die auch der Käufer akzeptiert hat.
Soweit ist klar.
Wenn man ganz sicher gehen will, noch eine Mail hinter her, wie ebay selbst empfiehlt: "Um sich sicher von dem Vertrag zu lösen, sollten Sie gegenüber Ihrem Käufer schriftlich per E-Mail oder Brief den Rücktritt vom Vertrag erklären."

das ist doch nur Panikmache
3/4 des Internets sind genau das:thumbsup:
Wegen 1EUR macht kein Anwalt die Finger krumm, wenn man die Rücktrittserklärung vergisst/weglässt. Bis sich damit ein Gericht beschäftigt, ist das verjährt.
Anders herum ist es für den Käufer das gleiche Risiko: Auch der Verkäufer kann bei nicht Bezahlung klagen, wenn er es denn möchte.
 
Wegen 1EUR macht kein Anwalt die Finger krumm, wenn man die Rücktrittserklärung vergisst/weglässt. Bis sich damit ein Gericht beschäftigt, ist das verjährt.
Anders herum ist es für den Käufer das gleiche Risiko: Auch der Verkäufer kann bei nicht Bezahlung klagen, wenn er es denn möchte.
Wie gesagt, es geht dabei nicht um 1 EUR, sondern um die Lieferung der Sache oder Zahlung von Schadensersatz, der in dem Fall dem Wiederbeschaffungspreis entsprechen wird. Für Autos ist das schon x-mal durchexerziert worden und wohl auch vom BGH bestätigt. Link zu Heise Artikel. Ja, es ist eine abgebrochene Auktion, da ist die Lage leicht anders aber OHNE wirksamen Rücktritt läßt sich bestimmt ein analoges Urteil auch für Nicht-Zahler, die aber dann natürlich angeblich willig waren, erwirken.

EDIT: Link zu einem anderen Fall, nicht Auto-bezogen: Link zu WBS Law
 
Zuletzt bearbeitet:
Lieber Herr Anwalt,

Was haben diese beiden Fälle, bei denen es sich nicht um nicht bezahlte Artikel handelt, jetzt nun mit dem Thema hier zu tun?
 
Ganz einfach:
Wenn kein ordentlicher Rücktritt seitens des Verkäufers stattgefunden hat, kann der "Käufer" immer noch (verspätet) bezahlen und anschließend erfolgreich auf die Herausgabe der Sache klagen.
 
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