Ärger nach Gebrauchtwagenkauf

PeterWa

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Ich ärgere mich seit ein paar Monaten über den Verkäufer meines neuen Jahres-Wagens. Ich habe das Auto Ende Mai bei der Niederlassung einer deutschlandweit aktiven Firma in Stuttgart gekauft.

Der Wagen selbst, ein Skoda, ist ok. Ich habe ihn ausgesucht, weil ich ein spezielles Transportproblem habe: Ich muss neben dem Rollstuhl und Rollator meiner Frau auch noch das Reisegepäck des anstehenden Urlaubs unterbringen. Dazu brauche ich zwei Gepäcknetze, um das ganze zu stabilisieren. Diese Gepäcknetze waren aktuell nicht vorhanden, der Verkäufer hat im Kaufvertrag die Lieferung mit 2 Gepäcknetzen zugesagt. Die Nachlieferung der beiden Gepäcknetze habe ich in der Übernahmebestätigung handschriftlich ergänzt.

Nun folgte die Nachricht des Verkäufers, dass die Netze aktuell bei Skoda nicht bestellbar seien. Mitte August hat der Verkäufer dann vorgeschlagen, ich solle mir die Netze selbst beschaffen und ihm die Rechnung zusenden. Er wollte die Rechnung auf seine Firma ausgestellt haben, damit die die Mehrwertsteuer zurückfordern kann.
Nachdem ich dies wie gewünscht per Mail und meine Bankverbindung zugeschickt habe, gibt es seit 2 Wochen keine Rückmeldung mehr.

Was soll ich nun tun? Das Geld, das etwa 1% der Autokosten entspricht, zähneknirschend abschreiben? Nachfrist setzen und womit drohen?
Ich hoffe, Ihr habt dazu Meinungen/Vorschläge.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast du die Vorgehensweise schriftlich oder nur mündlich? Wenn es nur mündlich war, kann es Probleme mit der Beweislast geben, wenn du dein Geld haben willst über einen Mahnbescheid.
Ansonsten wie vorher schon vorgeschlagen, schriftlich mit Fristsetzung usw.
 
Gerade letztens ähnlich erlebt: Der Verkäufer eines Gebrauchtwagens erzählte mir, dass er vor kurzem ein Auto mit Anhängerkupplung verkauft hat. Allerdings hat das Auto noch keine. Daher war vereinbart, dass diese nachgerüstet wird. Dann stellte sich heraus, dass VAG diese momentan nicht liefern kann. Am Ende musste deshalb der komplette Kauvertrag rückabgewickelt werden...
Von daher ist die Lösung vom Verkäufer doch ein super Kompromiss. Anstatt einer kompletten Rückabwicklung, die für beide Seiten richtig nervig ist, wurde hier eine Lösung gefunden, mit der beide Seiten leben können.
Jetzt wartest du seit 2 Wochen auf dein Geld. Blöd. Aber noch ist doch nix passiert. Erinnere den Verkäufer freundlich an die noch ausstehende Summe. Wenn nichts passiert oder du jetzt schon den nächsten Schritt gehen willst, dann setzt du ihm eine Frist von 2 Wochen ab Erhalt der Nachricht (dann vielleicht per Brief schicken). Wenn dann nix passiert ist, dann kann man das ganze langsam mal "eskalieren".

Rechtlich hast du eventuell aber nur Anspruch auf Lieferung der Gepäcknetze, nicht auf Erstattung der Kosten. Ein mündlicher Vertrag zählt zwar genau so wie ein schriftlicher, aber das Beweisen ist um so schwerer. Daher würde ich mich da nur auf das Verlassen, was schriftlich vereinbart ist. Aber ganz ehrlich, der Händler wäre doch vermutlich nicht besser dran, wenn er dir jetzt versucht die Netze zu liefern anstatt die Kosten zu erstatten, wie vereinbart. Selbst wenn: Dann hast du halt am Ende 4 Netze und verkaufst 2 wieder.
 
Hast du die Vorgehensweise schriftlich oder nur mündlich? Wenn es nur mündlich war, kann es Probleme mit der Beweislast geben, wenn du dein Geld haben willst über einen Mahnbescheid.
Ansonsten wie vorher schon vorgeschlagen, schriftlich mit Fristsetzung usw.
Das ist alles über Mails geschehen und in einer ellenlangen Mail festgehalten. Also schriftlich, aber ich hoffe, Mail reicht da.
 
Telefon hat die Bude nicht? Oder hab ich was überlesen? Wenn persönliche Vorsprache durch die Entfernung aufwändig ist, würde ich es mal mit dem Fernsprecher versuchen. Wenn das nicht fruchtet, kannst immer noch eskalieren mit schriftlicher Fristsetzung...etc
 
Baseballschläger nicht vergessen! ;)
Ganz blöder Vorschlag! Auch wenn ich jetzt zu Deinem Vorteil davon ausgehe, dass Du das nicht ernst gemeint hast.
Erstens muss man damit umgehen können und zweitens ist das mitbringen zu einer "Nachverhandlung" schnell mal eine Vorsatztat. Außerdem haben Gerichte schon entschieden, dass ein Baseballschläger ein Gegenstand ist, der nach seiner objektiven Beschaffenheit geeignet ist, einem Opfer erhebliche Körperverletzungen zuzufügen, wenn er als Schlagwerkzeug eingesetzt wird. (Sander in MünchKomm, StGB § 250 Rdn. 61; geht zwar im zitierten Bereich um einen Raub, aber die Richter lehnen sich gerne an sowas an.)
Es reichte auch sschon mal das bloße Vorzeigen des Basaballschlägers.
 
Wenn eine KFZ Werkstatt angeschlossen ist dürfte ein mitgebrachtes Teil mit Verbrennungsmotor,
wie zB die gute alte Kettensäge, viel einfacher zu erklären sein.
Deshalb sofort den VK fragen ob er sich mal drum kümmern kann "weil die auch mal von alleine, besonders aber unter Last, ausgeht",
gefolgt von "ich führs mal vor" sowie "hamse grad was da das das ich zersägen kann?"

Angesichts dessen dass profi Straftäter sich oft mit weitaus hahnebüchenen Aussagen vorm Kadi retten
sollte das letztendlich ausreichen um eine Verurteilung zu verhindern.

scnr ;)
 
Leute, ich habe keinen Baseballschläger und bin inzwischen in einem Alter, wo man den auch nicht ernst nehmen würde. Diese Diskussion können wir also beenden.

Die Bude hat Telefon, ist aber schwer zu erreichen. Auch die Bitte um Rückruf wurde nicht erhört. Apropos Bude: das ist eine deutschlandweit tätige Gruppe mit mehreren Niederlassungen in Stuttgart und Umfeld.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn es zu dumm wird und zu lange Zeit: einfach Mahnbescheid. Da muß die Firma reagieren oder zahlen. Man riskiert maximal die Gebühr des Mahnbescheids (wenn gezahlt wird, ohne die Gebühr). Man muß auch vorher nicht mahnen o.ä., erst recht nicht, wenn die Forderung im Grunde bereits bestätigt/anerkannt wurde.
 
Der Mahnbescheid ist allerdings nicht mehr so günstig wie früher der Zahlungsbefehl mit dem Formular aus dem Schreibwarenladen.
Bei bis zu 1000€, wenn man ihn selbst einreicht , kostet es 38€, wenn das ein Anwalt macht, etwas über 100€ Kosten.
Rentiert sich also bei kleinen Forderungen nicht unbedingt.
 
Manchmal geht es aber ums Prinzip. Es gab Zeiten da war ein Handschlag bindend, Heutzutage ist doch lügen und betrügen schon fast Salonfähig.
 
Die Bude hat Telefon, ist aber schwer zu erreichen. Auch die Bitte um Rückruf wurde nicht erhört. Apropos Bude: das ist eine deutschlandweit tätige Gruppe mit mehreren Niederlassungen in Stuttgart und Umfeld.
Sehe da mehrere Möglichkeiten: Schwer zu erreichen heißt für mich nicht dass es gar nicht geht. Also hart bleiben und solang anrufen bis es passt. Alternativ eine andere Niederlassung anrufen und die Unschuld vom Lande markieren, soll heißen "Oh ich wollte da und da anrufen, aber vielleicht können Sie mir ja weiterhelfen". Letzte Stufe zünden: Zentrale anrufen.
Ja da geht einiges an Zeit und Nerven drauf, aber wenn es am Ende des Tages dann klappt. "Schwierige Gespräche" hab ich immer vormittags geführt oder kurz nach der Frühstückspause.
Weiter viel Erfolg.
 
Jepp, schlimme Zeiten wenn für die vereinbarte Zahlung
in Zeit und Mühe(= $) oder 38,,- für den Mahnbescheid investiert werden muss.
 
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