Ärger mit der Versicherung wegen Schwimmversuchen eines T-60

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Flippo

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28 Feb. 2010
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Moin Leude,

ich habe ein zeimlich großes problem. und zwar geschah es an weihnachten, als mein bruder etwas verdüddelt meinte, mir den inhalt seiner wasserflasche über den kopf zu gießen...was er nicht bemerkte, dass direkt neben mir mein laptop lag. so ergoß sich also der gesamte inhalt der 1,5 l wasserflasche über mich und meinen laptop.
wenige augenblicke später ging der laptop aus und blieb für alle zeiten dunkel.
da ein solches ereignis klar unter die rubrik versicherungsschaden fällt, dachten mein bruder und ich uns auch nicht wirklich viel dabei, als wir den schaden meldeten und den laptop zu einem von der versicherung beauftragten gutachter schickten!
zwei wochen später erhielt ich den laptop zurück mit einem brief von der versicherung, die sich weigerte, den schaden zu übernehmen, da der geschilderte hergang nicht mit dem schadensbild übereinstimmen würde. weiterhin erhielt mein bruder noch ein schreiben mit der aufforderung die gutachterkosten in höhe von knapp 300 € zu tragen. ihm wie auch mir wurde intern der verweis "ominöser schadensfall" in die akte geschrieben.
da ich in dieser versicherung beziehungen habe, erhielt ich einsicht in das gutachten. dort schrieb der gutachter, dass er einen schaden am mainboard festgestellt habe, der aber nicht auf den einfluss von wasser zurückzuführen sei. weiterhin habe er im inneren des laptops keine spuren von wasser entdecken können.

so weit die vorgeschichte. wir haben natürlich einspruch eingelegt und weigern uns die gutachterkosten zu zahlen!
1. der laptop hat definitiv ne volle husche wasser abgekriegt und
2. hätte ich gewußt, dass die gutachterkosten bei uns hängen bleiben, hätte ich mir gleich nen eigenen gutachter aussuchen können.

nun, ich weiß, dass jedes thinkpad so eine pfanne unter der tastatur hat, die das wasser wieder aus dem laptop leitet. nun weiß ich nicht, wie viel wasser diese pfanne aufnehmen kann.
wenn jetzt tatsächlich wasser in das innere des laptops geraten ist, wie kann man das dann erkennen? ein freund meinte nach einer gewissen zeit findet man oxidationsspuren...aber wo und wie lange dauert das?

ich wäre dankbar für jeden tipp, der im kampf gegen die versicherung nützlich sein kann. denn es widerstrebt mir unglaublich doll mich diesen idioten zu beugen!

vielen dank schon mal für eure hilfe!
 
hallo

@techno
wozu hat man denn eine versicherung....um für den fall der fälle auf der sicheren seite zu sein. du bezahlst ja schließlich auch für eine etwaige leistung!!! bei vorsätzlich herbeigeführten schäden bezahlt sie ja ohnehin nicht (leistungsfrei) und solange der bruder das wasser nicht direkt über das notebook geschüttet hat, sehe ich das nicht als absicht sondern als fahrlässig (egal jetzt welche art davon), da es ja quasi nur ein "nebenprodukt" der eigentlichen aktion gewesen sein soll... das ist aber meine, ohne genauere sachkenntnis, geäußerte meinung. deiner meinung nach dürfte auch eine kfzvollkasko viele schäden nicht bezahlen.
was mir aber nicht einleuchtet: warum sollte er den gutachter, den die versicherung beauftragt, hat bezahlen....jedoch nicht vergessen das "kleingedruckte" im vertrag zu lesen, da steht so manches drinnen.
wo ich dir aber absolut recht geben muß, ist das nachträgliche "verändern" des notebooks, das sollte mann auf jedenfall sein lassen...

also merken: aufpassen, wenn was passiert dokumentieren und sich vorab über das prozedere informieren.
sicher beraten kann dich jetzt nur ein anwalt, dessen honorar wahrscheinlich höher ausfallen würde als der streitwert....es sei denn du bist rechtsschutzversichert :thumbsup:
aber da gibt es ja auch noch einen konsumentenschutz (in aut event. eine vergleichbare stelle in de) da auch einmal nachfragen.

gruß willi
 
Wasser über jemanden (absichtlich/im Wohnzimmer) zu schütten und dann zu glauben, dass die Sache ein Unfall sei, bei dem eine Versicherung in Leistung treten muss...

...- alles klar! Mir fehlen die Worte (besser gesagt die richtigen Worte ohne eine Verwahrnung zu bekommen....)
 
@ Techno

Ich denke Du verstehst den Sachverhalt nicht ganz.
Die besagte Versicherung würde den Wasserschaden ja zahlen, aber sie weigert sich, "da der geschilderte hergang nicht mit dem schadensbild übereinstimmen würde".
 
[quote='motte50',index.php?page=Thread&postID=792927#post792927]deiner meinung nach dürfte auch eine kfzvollkasko viele schäden nicht bezahlen[/quote]Er hat ja keine Personen-Vollkasko, sondern Personen-Haftpflicht-Versicherung. Dadurch hinkt dieses Beispiel, denn eine KFZ-Haftplflicht-Versicherung zahlt auch nur das Nötigste.
Wenn ich als Geisterfahrer auf der Autobahn unterwegs bin und bringe auf die Art ein paar Leute ins Krankenhaus, dann wird den Schaden an den Leuten meine Haftpflichtversicherung wohl decken. Wer sonst? Schäden in der Höhe wären sonst nur von den allerwenigsten bezahlbar.
Und ich glaube so ist es auch in diesem Fall. Die Haftpflicht müsste für den Unfug seines Bruders aufkommen, auch wenn es ne verdammt miese Idee war.
Allerdings hab ich auch keine Ahnung von sowas. Gibt es nicht irgendwo Rechts-Foren?
 
Rechtsthemen sind immer ne heiße sache hier.

@techno Full ACK

Und kein Wunder, dass die Versicherungen immer kritischer werden, bei dem Schei*, den die alles bezahlen "sollen". Ich vermute, dass war die Nachricht der Versicherung, "durch die Bume", dass die Sache aussichtslos ist.

Weiterhin ist der Restwert des NBs ja nun auch nicht immens, den RA (bzgl des nicht geringen Risikos) gar nicht wert.

Mehr ist die Sache übrigens im Moment nicht Wert, der TE hat sich nicht weiter geäußert und das gehört auch eher in "Was sonst nicht passt". Treffender wäre tatsächlich gewesen "Mein Bruder hat ein Problem."

Du hast dich ja in die Versicherung deines Burder gewandt? Hat er eine? Mit 18+ macht man solche "Späße" ja eigentlich nicht, bzw. ist sich über Konsequenzen im klaren (und regelt das!).

"Ominös" ist schon der richtige, harmlose Ausdruck für sowas!
 
Ich kann Technos Argumentation nicht folgen.

Es ist einfach so.
die Privathaftplichtversicherung zahlt Schäden die ich dritten zugefügt habe und
wo ich auch gesetzlich zum Schadensersatz verpflichtet wäre.

Doofheit, Fahrlässigkeit, grobe Farhrkässigkeit spielen hier keinerlei Rolle.
Nur Vorsatz, also nicht das vorsätzliche Auskippen von Wasser sondern das auskippen
von Wasser mit dem Ziel den Laptop zu zerstören wären unversichert.

Und das ist auch gut so.
Wenn mir ein Depp was zerstört, vlt. sogar meine Gesundheit, dann bin ich auch froh wenn
dessen haftpflichtverishcerung die Unterscheidung nicht triftt.
 
[quote='horizont77',index.php?page=Thread&postID=792995#post792995]@ Techno

Ich denke Du verstehst den Sachverhalt nicht ganz.
Die besagte Versicherung würde den Wasserschaden ja zahlen, aber sie weigert sich, "da der geschilderte hergang nicht mit dem schadensbild übereinstimmen würde".[/quote]

aha- ich bin also der, der die Sache nicht versteht...

Macht auch nichts...- lass den Bruder mal bezahlen, Hauptsache der versteht es..- ich brauch das sowieso nicht und hätte auch nie so etwas der Versicherung gemeldet...- Da Du aber alles verstehst, bezahlst Du ja auch neben einem kputten T60 noch mal extra €300 drauf...- scheint in der Familie zu liegen, dass Ihr große Denker seid....

Wie auch immer...- die Sache ist ja jetzt wohl sowieso erledigt und beendet und die Diskussion darüber wohl auch...- oder denkst Du es wäre eine gute Idee einen Anwalt zu beauftragen und vor Gericht zu ziehen!? - Wünsche Dir jedenfalls viel Glück, denn das brauchst Du - Pech hast Du ja genug bereits gehabt...
 
moin,

ich grunde genommen stimme ich tecno zu.

obs nun als fahrlässig angesehen wird, oder nicht, wird dann die versicherung oder ggf. das gericht klären.

mal angenommen, das ganze hat tatsächlich so stattgefunden, würd ich mir als geschädigter (und nicht als der schadensverursacher) einen anwalt nehmen, und den schaden einklagen.

diese kosten muss die versicherung , so sie vor gericht unterliegt, ebenfalls übernehmen.

insofern wundert es mich, dass die versicherung diese bagatelle nicht sofort geregelt hat. allerdings schauen die bei leuten, die öfter mal schäden haben, natürlich ganz genau hin. das ist auch interesse aller anderen versicherten. ebenso, dass leute, die so einen unsinn machen, dann halt keine versicherung mehr bekommen.... ;)


gruß
 
Bei der Darstellung würde ich als Versicherer auch nicht zahlen. Und da hier einiges in den Tips in Richtung "Versicherungsbetrug" geht, sollte der Thread geschlossen werden.

ATh.
 
am wenigsten verständlich ist ja wohl die Argumentation des Gutachters, der saugt sich diese Diskrepanz im Schadenbild ja wohl kaum aus den Fingern...
 
Der Thread wird auch jetzt geschlossen, wenn ich auch die Aufforderung zum Versicherungsbetrug nicht direkt erkennen oder nachvollziehen kann.

Aaaaaaber, einerseits werden hier von gewissen Personen wieder mal Spitzen verteilt, die ich von ihnen nicht mehr lesen wollte (was diese Personen auch sehr gut wissen!), andererseits hat sich der TS selbst schon lange nicht mehr geäußert.

Also zu den Thread.

hajowito
 
vielen dank an den communityleiter, dass ich noch mal die möglichkeit kriege mich hier zu äußern.

mit interesse und teilweise großer belustigung habe ich die diskussion verfolgt, die ich hier losgetreten habe. erstmal ein dankeschön, an die ganzen sachdienlichen hinweise. ihr habt mich auf möglichkeiten gebracht, auf die ich sonst gar nicht gekommen wär. danke, es hat mir aus technischer sicht sehr geholfen.

weiterhin auch danke an die nicht sachdienlichen hinweise. immerhin hab ich auch in einem ibm-forum danach gefragt, wie meine rechtliche grundlage so aussieht... :rolleyes: :D

es mag ja sein, dass hier viele computerexperten am werke sind - aus diesem glauben raus habe ich mein anliegen hier auch geschildert - aber rechtsexperten werden hier einige nicht mehr.
wie kann man denn denke, ich wende mich mit einem solchen anliegen an eine öffentliche community, mit dem vorsatz meine versicherung zu bescheissen?
da ich mich mit solchen rechtlichen sachen unegfähr so gut auskenne, wie ihr mit thinkpads, möchte ich natürlich zur aufklärung der rechtslage beitragen.
mein bruder hat mir vorsätzlich wasser über den kopf geschüttet. durch sein fahrlässiges handeln ist dabei eine sache zu schaden gekommen. diese beiden wörter machen in der rechtssprechung einen großen unterschied aus und die haftpflicht schließt lediglich schäden aus, die mit vorsatz entstanden sind.
nur zum verständnis: wär ich aus zucker, dann hätte mein bruder mit dem vorsatz gehandelt mich zu beschädigen und die versicherung hätte nicht gezahlt, sofern ihm nachgewiesen hätte werden können, dass er zu dem zeitpunkt, als er mir das wasser über den kopf gegossen hat, gewußt hätte, dass ich aus zucker bin. der laptop neben mir wäre immer noch fahrlässig beschädigt worden.
im grunde ist es völlig egal, ob mein bruder mir jetzt wasser über den kopf gegossen hat oder nicht. hätte ich einfach geschrieben, er hat versehentlich wasser über meinen laptop geschüttet, hätten sich hier wohl auch einige hobby-juristen über das wort "versehntlich" mukiert.

weiterhin ist es so, dass es momentan eine masche der versicherungen ist, schadensfälle abzulehnen und die gutachterkosten dem versicherungsnehmer in rechnung zu stellen. dafür gibt es aber keine rechtsgrundlage(lt. verbraucherzentrale). egal ob der schaden nun dadurch entstanden ist oder nicht. sollte hier jm. ähnliches passieren, dann möge er sich an die verbraucherzentrale wenden, denen ist sowas schon öfter vorgekommen und die können einem helfen.

gut finde ich auch, die persönlichen angriffe von mitgliedern, deren gehirne genauso dumpf und eintönig zu arbeiten scheinen, wie die musikrichtung auf der ihre name basieren.
von großen denkern, zirkusartisten, kindern, lügnern etc. wird hier gesprochen...ja,es stimmt, wir sind eine große artistenfamilie voller denker und unsere kinder sind notorische lügner! vielen dank, dass ihr mir die augen geöffnet habt!
ein hoch auf die anonymität des internets, ich möchte mal gerne wissen, wie viele von euch den arsch in der hose gehabt hätten, mir solche anschuldigungen im richtigen leben um die ohren zu verwerfen.

nichts desto trotz war diese diskussion weitesgehend hilfreich.

so wie es momentan aussieht, brauchen wir die gutachterkosten nicht zu zahlen. ob der schaden am laptop nun durch wasser hervorgerufen wurde oder nicht, lassen wir grade anderweitig prüfen und werden notfalls damit vor gericht ziehen.

vielen dank für alle konstruktiven beiträge.

in diesem sinne
 
gut finde ich auch, die persönlichen angriffe von mitgliedern, deren gehirne genauso dumpf und eintönig zu arbeiten scheinen, wie die musikrichtung auf der ihre name basieren.
wobei Angriffe mit einem Gegenangriff zu kritisieren natürlich der richtige Weg ist...
 
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