Ärger mit der Versicherung wegen Schwimmversuchen eines T-60

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Flippo

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28 Feb. 2010
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Moin Leude,

ich habe ein zeimlich großes problem. und zwar geschah es an weihnachten, als mein bruder etwas verdüddelt meinte, mir den inhalt seiner wasserflasche über den kopf zu gießen...was er nicht bemerkte, dass direkt neben mir mein laptop lag. so ergoß sich also der gesamte inhalt der 1,5 l wasserflasche über mich und meinen laptop.
wenige augenblicke später ging der laptop aus und blieb für alle zeiten dunkel.
da ein solches ereignis klar unter die rubrik versicherungsschaden fällt, dachten mein bruder und ich uns auch nicht wirklich viel dabei, als wir den schaden meldeten und den laptop zu einem von der versicherung beauftragten gutachter schickten!
zwei wochen später erhielt ich den laptop zurück mit einem brief von der versicherung, die sich weigerte, den schaden zu übernehmen, da der geschilderte hergang nicht mit dem schadensbild übereinstimmen würde. weiterhin erhielt mein bruder noch ein schreiben mit der aufforderung die gutachterkosten in höhe von knapp 300 € zu tragen. ihm wie auch mir wurde intern der verweis "ominöser schadensfall" in die akte geschrieben.
da ich in dieser versicherung beziehungen habe, erhielt ich einsicht in das gutachten. dort schrieb der gutachter, dass er einen schaden am mainboard festgestellt habe, der aber nicht auf den einfluss von wasser zurückzuführen sei. weiterhin habe er im inneren des laptops keine spuren von wasser entdecken können.

so weit die vorgeschichte. wir haben natürlich einspruch eingelegt und weigern uns die gutachterkosten zu zahlen!
1. der laptop hat definitiv ne volle husche wasser abgekriegt und
2. hätte ich gewußt, dass die gutachterkosten bei uns hängen bleiben, hätte ich mir gleich nen eigenen gutachter aussuchen können.

nun, ich weiß, dass jedes thinkpad so eine pfanne unter der tastatur hat, die das wasser wieder aus dem laptop leitet. nun weiß ich nicht, wie viel wasser diese pfanne aufnehmen kann.
wenn jetzt tatsächlich wasser in das innere des laptops geraten ist, wie kann man das dann erkennen? ein freund meinte nach einer gewissen zeit findet man oxidationsspuren...aber wo und wie lange dauert das?

ich wäre dankbar für jeden tipp, der im kampf gegen die versicherung nützlich sein kann. denn es widerstrebt mir unglaublich doll mich diesen idioten zu beugen!

vielen dank schon mal für eure hilfe!
 
HI, wenn du so gute Beziehungen hast, dann versuche es über eine Kulanzregelung.

Wer einen Gutachter beauftragt, der darf diesen auch bezahlen, ob und in wieweit die Versicherung diesen später übernimmt sei da hingestellt.

Ich will hoffen, du hast Fotos von dem Notebook direkt nach dem Schaden gemacht.

Ansonsten Rechtsanwalt aufsuchen und sich beraten lassen.

Nobby
 
Hallo,
der Abfluss des T60 ist für so große Wassermengen wirklich nicht gemacht und gedacht.

War das TP geöffnet, als es Kontakt mit dem feuchten Element hatte ? In diesem Falle müstte das Mainboard ja im Wasser geschwommen haben, was deutliche Spuren hinterlässt.
Hat das Display was abekommen ? Wasserflecken auf den Folien des Displays verschwinden in der Regel nie vollständig.

Interessanter Link: -> Grundsatzdiskussion und Lösungssuche: Was tun, wenn das Thinkpad "Baden" gegangen ist? (erste Schritte)

BTW: Willkommen im Forum !!
 
da hilft nur ein Gegengutachten und ein Rechtsanwalt.

In diesem Fall wird die Versicherung absolut auf stur stellen.
 
naja ich muss ganz erhlich sagen, die vericherung hat ja eingetlich nichts falsch gemacht, ich hätte als versicherung genauso gehandelt. wenn ein gutachter doch sagt, das da kein wasser reingelaufen ist. ich sehe das übel eher bei dem schlechtachter ;)
 
Wenn du das Gutachten gesehen hast, hast du ja auch den Namen des Gutachters. Ist der öffentlich bestellt und vereidigt oder ein "freier/selbsternannter" Gutachter? Ist er Mitglied in irgendeinem Verband?

Wenns ein freier Gutachter ist, besteht theoretisch die Möglichtkeit ... er wurde ja immerhin vom Versicherungsunternehmen beauftragt... ;)
 
Das sind in der Regel ingenieurbüros , die im großen Stil für die Versicherer die Gutachten fertigen.

Tendenziell immer mit dem Auftrag die Abweichung von der Vorgangsschilderung zu finden.
 
Ob man bei dem Mainboard noch was ausrichten kann.
Spuren von Kurzschlüssen, etc. müsste man doch wirklich sehen können... !

Vielleicht nochmal mit Isoprpoanol reinigen ?
 
Moin,

ich denke, dass Du Dich selbst überführt hast?
-> Wasser ausversehen über etwas schütten, könnte ggf die Versicherung des Verursachers regulieren
-> Wasser mit Absicht auf jemanden schütten, ist vorsätzlich und wenn es zu Beschädigungen kommt grob fahrlässig, oder?

Wasserspuren sollte eigentlich eindeutig zu identifizieren sein. Viele Hersteller nutzen dafür auch Indikatorpads, die sich bei Flüssigkeitskontakt verfärben.

Wie konnte der Gutachter das feststellen? Dazu müßte er das Gerät aufgeschraubt haben...
Viel bessere Frage: War es Dein Notebook oder gab es vielleicht eine Verwechslung? Steht in dem Gutachten die Seriennummer Deines Notebooks?

Manchmal hat man Pech, das Wasser verdunstet aber die Wassermarken hätte der Gutachter bei genauer Betrachtung finden müssen. Sehr ominös?!
Außerdem reicht ja ein Tropfen Wasser um Elektronik zu Toast werden zu lassen.
Nee, es gibt auch Fälle, da oxidiert nix. Wie auch, wenn es nur ein Tropfen Wasser war.

Cu
Snowy
 
schraub das teil doch mal selbst auf und schau noch den wassermarken, oder geh in einen lenovoshop, die können dir hundert% sagen, ob das teil nen wasserschaden hat. ich glaub das wär mein erster weg, zu nem lenovo reperaturshop.
 
[quote='Snowy',index.php?page=Thread&postID=791573#post791573]Moin,

ich denke, dass Du Dich selbst überführt hast?
-> Wasser ausversehen über etwas schütten, könnte ggf die Versicherung des Verursachers regulieren
-> Wasser mit Absicht auf jemanden schütten, ist vorsätzlich und wenn es zu Beschädigungen kommt grob fahrlässig, oder?
.............
Snowy[/quote]

*grins*
grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz in einem.

In der Haftpflichtversicherung kann Vorsatz nur unterstellt werden wenn der Vorsatz darauf beruhte einen Schaden hervorzurufen.

Ich kann über ein Auto laufen, die Beulen zahlt die Privathaftpflicht , es sei denn sie kann mir nachweisen, dass ich
vorsätzlich eine beule hereingetreten habe, oder es hätte genau wissen können dass das passiert und billigend in kauf genommen hab.
 
ich meine in den lenovo oder alte IBM videos (kann man bei youXxx) finden ist von 60ml (doku) die rede.
www.youtXXX.com/watch?v=Tfo2ysA7V5Q
www.youtXXX.com/watch?v=czCXonIIfoY
zeigen aber das dort mehr reingeht :-)

ich hatte mal ein altes NB das einen solchen wasserschaden hatte, das hat es in einer aehnliches situation bekommen.
aufdrehen einer sehr stark geschuettelten wasserflasche.
da sind leider tropfen hinter das display gelaufen, was einen schatten an den raendern produziert hat. sonst hat alles weiterhin funktioniert.

ich kenne aber auch jemanden, welche schon 2 notebooks auf dem gewissen hat.
ice-tea und o-saft heissen die boesewichter, es waren beides keine TP, aber bei o-saft MIT fruchtfleisch wuerde ich auch vorsichtig sein.
da fand die versicherung das auch ungewoehnlich, hat aber gezahlt. allerdings den von ihnen berechneten restwert :-(
 
Das ist schon sehr ärgerlich, aber ich denke mit einem Gegengutachten wirst du das schon wippen... Die Versicherungsgutachter sehen nie/fast nie etwas, denn die Versicherung bezahlt sie... Wenn sie zu oft was negatives für die Versicherung finden, werden sie halt ausgetascht... Klar ist das (bewusst) übertrieben, aber die Richtung ist sicher wahr...

@IBON Wenn du etwas verlinkst, dann verlinke bitte so, dass ich den Link nicht noch umschreiben muss.. Extern verlinken ist erlaubt!!!!!
 
Und was wenn es wirklich kein Wasserschaden ist sondern nur ein blöder Zufall und das Mainboard kaputt gegangen ist? Schick das Gerät doch zur Reparatur an Lenovo falls Du noch Garantie hast. Wenn die ablehnen mit der Begründung "Wasserschaden" hast Du Dein Gegengutachten ;)
 
[quote='T42p',index.php?page=Thread&postID=792616#post792616]Und was wenn es wirklich kein Wasserschaden ist sondern nur ein blöder Zufall und das Mainboard kaputt gegangen ist? Schick das Gerät doch zur Reparatur an Lenovo falls Du noch Garantie hast. Wenn die ablehnen mit der Begründung "Wasserschaden" hast Du Dein Gegengutachten ;)[/quote]gute idee^^
 
[quote='T42p',index.php?page=Thread&postID=792616#post792616]Und was wenn es wirklich kein Wasserschaden ist sondern nur ein blöder Zufall und das Mainboard kaputt gegangen ist? Schick das Gerät doch zur Reparatur an Lenovo falls Du noch Garantie hast. Wenn die ablehnen mit der Begründung "Wasserschaden" hast Du Dein Gegengutachten ;)[/quote]

und Kosten in Hoehe von xyz fuer den Kostenvoranschlag... 8)

denn bei Wasserschaden nix Reparatur auf Garantie.... sondern selber zahlen..

Board ca. 800 Euro ueber Lenovo direkt..

und bevor die den defekten Laptop zuruecksenden, wollen die Kohle sehen..

Gruss Bimbo-01
 
Im Vergleich zu den Kosten eines Gegengutachtens sind das Peanuts.
 
moin,

tztztz....

das einzige für die versicherung bindende gutachten ist eines, das von einem vom gericht bestellten gutachter stammt.

also nehme man sich einen anwalt, und fordere schadenersatz vom verursacher des schadens (hier wohl der bruder?).
der (und nicht "wir" ) kann sich dann mit seiner versicherung auseinandersetzen, bzw. die versicherung auf übernahme des schadenersatzes verklagen.

spätestens vor gericht wird dann ein gutachter vom gericht bestellt, aufgrund dessen begutachtung dann das gericht sein urteil finden wird.

selbstverständlich wird jemand,der so seltsam veranlagt ist, jemandem anderem wasserflaschen über dem kopf zu entleeren, danach schwierigkeiten haben, eine neue versicherung zu finden.... aber das dürfte schon jetzt eingetreten sein.

ausserdem finde ich es ziemlich seltsam, dass jemand , der angeblich beziehungen zu einer versicherung hat, von dieser "beziehung" nicht die offenbar hier notwendige beratung erfahren durfte.

gruß
 
Handelt es sich vielleicht bei der Versicherung um die Allianz?
Das haben die bei mir mit auch schon versucht.
Es ging dort um Meine Brille die meine Nachbarin vom Tisch gewischt hatte. ...das Schadensbild blablabla....gib Geld für Gutachter her.....
Habe mich darauf hin genauso stur gestellt wie die und nach 3 Aufforderungen war Ruhe. Es ist schon schlimm genung wenn die unfähige Gutachter haben die zu "betriebsgünstigen" Gutachten kommen und sich weigern. Ich habe den Gutachter nicht bestellt, ich bezahle da auch nichts und mit dem Verein will ich auch nichts zu tun haben. Lag der Betriebsgewinn nicht so um die 3-4 Milliarden im Krisenjahr?
 
Warum sollte die Versicherung (bzw alle Mitglieder dieser) dafür aufkommen wenn Dein Spassvogel von Bruder einen Scherz vermasselt hat... - oder anders ausgedrückt - wer ein neues Notebook möchte kann sich bei Euch beiden melden, dann wird die Zirkus-Vorlage gerne wiederholt...

Etwas "gesunder Menschenverstand" hilft oft weiter und ich sehe da überhaupt keine Möglichkeit da irgendwas "von der Versicherung zu holen"...-von Deinem Bruder wohl! (es sei denn, er ist geistig behindert, dann lass ihn zu Frieden, dann kann er nichts dafür ) Der sollte Dir das Notebook ohne Gegenfrage oder Argumente umgehend bezahlen...- - nicht aber die Gemeinschaft der Versicherungsnehmer...- warum auch?!

Unterlass aber unter allen Umständen weitere Geistesblitze wie das Nachbessern der Sichtbarkeit von Wasserspuren etc. - dann käme dann noch Versicherungsbetrug zu dieser Rechnung dazu...

Vergesse alles! - lass Dir das Geld vom Bruder geben - der ist schließlich verantwortlich für den Schaden...

Ps Thread-Überschrift ist falsch...- Du hast keinen "Ärger mit der Versicherung" ... warum auch?
 
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