Verkaufsportale - Vorsicht bei der Weitergabe der IBAN ?

Und wenn das Zielkonto, auf das die Lastschrift transferiert wurde, nicht mehr existiert?
das ist dann ein Problem der Bank - und zwar nicht Deiner, sondern der des Lastschriftziehenden...

idR werden bei Lastschriftverarbeitungen, gerade bei neueren Kunden und höheren Beträgen, Sicherheiten einbehalten - also Du hast zB 200x 100 EUR, das wären ja schon 20k, davon werden Dir (wenn Du der Geldempfänger bist) aber zeitnah erstmal nur (alles Beispiele!) 5k gutgeschrieben, der Rest später (manchmal auch in mehreren Staffeln, alles eine Frage der Absprache mit Deiner Bank) - wie bei 'gesperrten' Payback-Punkten, falls Du das kennst...


Das muss dann die Bank, die die Lastschrift veranlasst hat, tragen.
ja, ich war zu langsam/ausführlich...
 
Hoffentlich wissen das auch die Banken in Nigeria, Kaiman-Inseln und Asien... ;)
 
Ideal wäre eine Möglichkeit sich eine Nummer generieren lassen zu können die aufs gleiche Konto zeigt. Ist scheinbar aber zu kompliziert für Banken?
 
Du meinst sowas wie Spammail-Accounts? Joa, nette Idee - aber wenn schon die generellen Echtzeit-Überweisungen scheitern... ISt halt alles Neuland :)
 
Überweisung und Herausgabe der IBAN ist auf jeden Fall sicherer als die vermeintlich beworbenen "sicheren Bezahlmethoden"

Wie geschrieben:
Eine Überweisung kann der Absender nicht rückgängig machen. Dafür ist immer das Einverständnis des Empfängers nötig. Sicherer kommt man nicht an sein Geld.

Macht der Absender mit Hilfe der IBAN ein Lastschrift, fälscht also ein Dokument mit Unterschrift, so beobachtet man sein Konto. Stellt sich die Bank nicht vollkommen quer, kann man jeder Lastschrift, egal ob berechtigt oder unberechtigt, rückgängig machen.
Bei Lastschriften muß man noch unterscheiden zwischen Dauerlastlastschrift, wie zB Mietvertrag/Wohnung oder Versicherungen und Einzellastschrift.
Eine Dauerlastschrift kann der Empfänger nur mit entsprechenden Dokument und Unterschrift anlegen.
Eine Einzellastschrift geht auch ohne Unterschrift, wie zB bei Online-Käufen in offiziellen Shops.
Ganz so einfach ist das das nicht zu machen. Die Bank des beauftrage Bank (des Verkäufers) muß der Lastschrift zustimmen, bnei Privatlastschriften muß auch der Kunde zustimmen. Ungefragt lößt eine Bank keine Lastschrift ein, dazu bedarf es schon ordentlicher krimineller Energie seitens des Käufers, was ein Betroffener recht einfach nachweisen kann. Ärger hat man trotzdem, da Banken auch nicht unbedingt sehr kundenfreundlich arbeiten.

Dagegen die Bezahlmethode von KA oder Paypal ist für Verkäufer ein Roulettespiele.
Der Käufer behauptet einfach, es sei nicht angekommen oder defekt, und schon ist man das Geld los. Und das auch noch bei Paypal 6 Monate lang!
Bei KA ganz dreißt; Der Käufer bestätig nicht den Empfang und man wartet 14 Tage auf das Geld...auch bei Sendungsverfolgung.
Hier wird immer ungefragt erst mal für den Käufer entschieden. Die Rennerei und das Risiko hat immer der Verkäufer.
 
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