Notebook_Matthias
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- Registriert
- 26 Feb. 2011
- Beiträge
- 26
Hallo,
vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen, es geht um folgendes:
Habe bei Ebay vor etwa zwei Wochen einen gebrauchten PC (Desktop) verkauft.
Die Beschreibung war wie folgt:
------------------------------------------------------------------------------------------------------
Hallo,
biete einen Fujitsu Siemens Scenic E 600 zum Verkauf an.
(Es handelt sich hierbei um top Industriequalität - kein Chinaschrott, das sieht man schon am Gehäuse)
Daten:
Fujitsu Siemens Scenic E 600
Desktop Rechner (dadurch sehr platzsparend, da man den Monitor gleich drauf stellen kann)
Pentium IV - 3 GHz
512 MB RAM
DVD Laufwerk
Grafik onboard
Sound
4* USB
Netzwerk on Board
- Die Festplatte (IDE) befindet sich aus Datenschutzgründen nicht im Lieferumfang -
Der Rechner ist voll funktionsfähig. Reicht für die meisten Anwendungen völlig aus.
Bei Fragen einfach melden.
Da ich von privat verkaufe, kann ich natürlich keinerlei Rücknahme und Gewährleistung übernehmen.
Ich gebe allerdings eine 5-tägige Übernahmegarantie, d.h. nachdem das Paket an den Höchstbietenden ausgeliefert wurde, gebe ich fünf Tage Garantie, wenn was ist, geht der Rechner an mich zurück und der Höchstbietende erhält den ersteigerten Preis zurück überwiesen.
Ich denke, das ist sehr fair, da ich als Privatmann ja weiter nichts anbieten kann.
-----------------------------------------------------------------------------------------------------
Nun meldet sich heute per Ebay Nachricht der Käufer bei mir und beschwert sich, dass er den Rechner nicht zum laufen bringe, er habe mehrere Festplatten probiert und den ganzen Nachmittag verplembert.................und ob ich Ihm einen defekten Rechner verkauft habe........dann müsse man wohl das Geschäft wieder rückgängig machen.
Die Auslieferung des Rechners ist übrigens vor etwa zwei Wochen erfolgt. Also die 5 Tage sind schon lange rum...die ich sogar noch gegeben hatte so als echter ehrlicher Ebayer.
Habe dem Verkäufer vorhin eine längere Nachricht zurückgesendet, dass ich eine Fehlermeldung brauche, und dass ich alles relevante in Ebay angegeben habe.
Es geht hier übrigens um einen Auktionssumme von sage und schreibe 20,- EUR.
Bitte sagt mir wie ich mich verhalten sollte? Rücknahme einwilligen? Ich habe den Rechner vor Versand nochmals gecheckt und das Teil hat einwandfrei funktioniert...von daher wunderts mich halt ein wenig.
Gruß und danke
Matthias
vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen, es geht um folgendes:
Habe bei Ebay vor etwa zwei Wochen einen gebrauchten PC (Desktop) verkauft.
Die Beschreibung war wie folgt:
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Hallo,
biete einen Fujitsu Siemens Scenic E 600 zum Verkauf an.
(Es handelt sich hierbei um top Industriequalität - kein Chinaschrott, das sieht man schon am Gehäuse)
Daten:
Fujitsu Siemens Scenic E 600
Desktop Rechner (dadurch sehr platzsparend, da man den Monitor gleich drauf stellen kann)
Pentium IV - 3 GHz
512 MB RAM
DVD Laufwerk
Grafik onboard
Sound
4* USB
Netzwerk on Board
- Die Festplatte (IDE) befindet sich aus Datenschutzgründen nicht im Lieferumfang -
Der Rechner ist voll funktionsfähig. Reicht für die meisten Anwendungen völlig aus.
Bei Fragen einfach melden.
Da ich von privat verkaufe, kann ich natürlich keinerlei Rücknahme und Gewährleistung übernehmen.
Ich gebe allerdings eine 5-tägige Übernahmegarantie, d.h. nachdem das Paket an den Höchstbietenden ausgeliefert wurde, gebe ich fünf Tage Garantie, wenn was ist, geht der Rechner an mich zurück und der Höchstbietende erhält den ersteigerten Preis zurück überwiesen.
Ich denke, das ist sehr fair, da ich als Privatmann ja weiter nichts anbieten kann.
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Nun meldet sich heute per Ebay Nachricht der Käufer bei mir und beschwert sich, dass er den Rechner nicht zum laufen bringe, er habe mehrere Festplatten probiert und den ganzen Nachmittag verplembert.................und ob ich Ihm einen defekten Rechner verkauft habe........dann müsse man wohl das Geschäft wieder rückgängig machen.
Die Auslieferung des Rechners ist übrigens vor etwa zwei Wochen erfolgt. Also die 5 Tage sind schon lange rum...die ich sogar noch gegeben hatte so als echter ehrlicher Ebayer.
Habe dem Verkäufer vorhin eine längere Nachricht zurückgesendet, dass ich eine Fehlermeldung brauche, und dass ich alles relevante in Ebay angegeben habe.
Es geht hier übrigens um einen Auktionssumme von sage und schreibe 20,- EUR.
Bitte sagt mir wie ich mich verhalten sollte? Rücknahme einwilligen? Ich habe den Rechner vor Versand nochmals gecheckt und das Teil hat einwandfrei funktioniert...von daher wunderts mich halt ein wenig.
Gruß und danke
Matthias
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