Hallo,
ich habe mir vor kurzem eine Heissluftstation gekauft und bin im Handbuch über folgenden Satz gestolpert:
So etwas lese ich zum ersten Mal bei einem elektrischen Gerät. Der einzige Stromkreis mit FI-Schalter in meiner Wohnung befindet sich im Bad (sanierter Altbau).
Die angegebenen Normen sind:
Ist eine solche Einschränkung bei einem Gerät mit CE-Zeichen zulässig? Müsste ich jetzt wirklich ins Bad ausweichen, damit im Fehlerfall die Produkthaftung durch den Hersteller greift?
Gruss,
jal2
ich habe mir vor kurzem eine Heissluftstation gekauft und bin im Handbuch über folgenden Satz gestolpert:
Die Benutzung des Gerätes ist nur mit Fehlerstrom-Schutzschalter mit einem auslösenden Nennstrom bis 30mA (nach VDE 0100 Teil 702 und 738) zulässig.
So etwas lese ich zum ersten Mal bei einem elektrischen Gerät. Der einzige Stromkreis mit FI-Schalter in meiner Wohnung befindet sich im Bad (sanierter Altbau).
Die angegebenen Normen sind:
undDIN VDE 0100-702(VDE 0100 Teil 702):2003
Errichten von Niederspannungsanlagen
Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art
Teil 702: Becken von Schwimmbädern und andere Becken
DIN VDE 0100-738 VDE 0100-738:1988-04
Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V
Springbrunnen
Ist eine solche Einschränkung bei einem Gerät mit CE-Zeichen zulässig? Müsste ich jetzt wirklich ins Bad ausweichen, damit im Fehlerfall die Produkthaftung durch den Hersteller greift?
Gruss,
jal2