Besteht bei selbst konfigurierten ThinkPads ein Widerrufsrecht?

nicl

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Selbst konfiguriert, d. h. über die Lenovo-Webseite wurden Änderungen vorgenommen, beispielsweise: CPU, RAM, Display.
 
Sehr schwierig - grundsätzlich hast du immer ein Widerrufsrecht, allerdings kann dieses bei speziell für dich angefertigten Waren eingeschränkt sein. Gerichtlich wurde mal entschieden das einfach rückbaubare Teile (wie gesteckter RAM oder Festplatten) davon nicht betroffen sind und daher keine Einschränkung rechtfertigen.
Anders sieht es bei der CPU aus - diese ist nicht gesockelt sondern verlötet, der "Rückbau" würde also einen kompletten Mainboardtausch bedeuten. Ich denke das ist ein hinreichender Grund um von einer speziell angefertigten Ware zu sprechen und den Widerruf daher abzulehnen.

Wenn Lenovo sich hier quer stellt fürchte ich das sie im Recht sind und du nicht viel machen kannst. Genaueres kann dir aber nur ein Anwalt sagen wenn du denkst das sich die investierte Zeit und Geld lohnt.

PS: Die Mängelbehebung ist davon komplett unbetroffen - solltest du also solche haben kannst du es zwar nicht zurückgeben, diese aber beheben lassen.
 
Warum möchtest du überhaupt einen Widerruf machen?
 
Sehr schwierig - grundsätzlich hast du immer ein Widerrufsrecht, allerdings kann dieses bei speziell für dich angefertigten Waren eingeschränkt sein. Gerichtlich wurde mal entschieden das einfach rückbaubare Teile (wie gesteckter RAM oder Festplatten) davon nicht betroffen sind und daher keine Einschränkung rechtfertigen.
Anders sieht es bei der CPU aus - diese ist nicht gesockelt sondern verlötet, der "Rückbau" würde also einen kompletten Mainboardtausch bedeuten. Ich denke das ist ein hinreichender Grund um von einer speziell angefertigten Ware zu sprechen und den Widerruf daher abzulehnen.

Wenn Lenovo sich hier quer stellt fürchte ich das sie im Recht sind und du nicht viel machen kannst. Genaueres kann dir aber nur ein Anwalt sagen wenn du denkst das sich die investierte Zeit und Geld lohnt.

PS: Die Mängelbehebung ist davon komplett unbetroffen - solltest du also solche haben kannst du es zwar nicht zurückgeben, diese aber beheben lassen.
Ich habe schon mal einen selbst konfigurierten Laptop bei Lenovo bestellt und dann auch direkt stornieren lassen. Das ging problemlos. Allerdings ist heute Freitag und momentan kann ich nicht bei Lenovo anrufen. Eine Stornierungsanfrage hab ich schon mal eingereicht und dann rufe ich mal am Montag früh dort an. Auf der Seite stand "Versand innerhalb 6-9 Tagen", also müsste das ja alles klappen, wenn ich Montag anrufe, oder?
 
Natürlich, warum nicht? Es greift wie bei jedem anderen bestellten Produkt das Fernabsatzgesetz. Nur weil Du eine Produktvariation gekauft hast, heißt das nicht, dass Du nicht von diesem Recht Gebrauch machen kannst. Soweit ich weiß ist das einzig bei Hygieneartikel der Fall, da man die schwer weiterverkaufen kann. Aber selbst konfigurierte Laptops sind ja auch nichts anderes wie Produktvariationen meiner Meinung nach.
 
Ich habe schon mal einen selbst konfigurierten Laptop bei Lenovo bestellt und dann auch direkt stornieren lassen.
Vielleicht solltest Du Dir wirklich ein neues Hobby suchen, vor allem weil es gut sein kann, daß Du eine Weile auf Dein Geld warten musst ;-)
Soweit ich weiß ist das einzig bei Hygieneartikel der Fall, da man die schwer weiterverkaufen kann. Aber selbst konfigurierte Laptops sind ja auch nichts anderes wie Produktvariationen meiner Meinung nach.

qwali in Beitrag #2 hat eigentlich schon alles dazu gesagt.

Ähnliches gilt auch, wenn Du Dir Deinen Namen ins Produkt lasern lässt oder so.
Wie sehr das in Deinem Fall personalisiert ist, ist durchaus eine offene Frage.


Aber wenn sie mit der Fertigung noch nicht begonnen haben, ist das natürlich kein Problem.
 
Der Shop bietet doch die Möglichkeit ein Gerät zu konfigurieren. Du hast also nur die Möglichkeiten genutzt und nichts individuelles, was nur für dich persönlich und niemanden anderen zu gebrauchen ist, bestellt. Daher kannst du natürlich vom Rücktrittsrecht gebrauch machen. Wenn das nicht ginge, würde das ja quasi auf alle über den Shop gekauften Rechner zutreffen, die über diese Art zusammengestellt und bestellt werden.

Grüße Thomas
 
Anders sieht es bei der CPU aus - diese ist nicht gesockelt sondern verlötet, der "Rückbau" würde also einen kompletten Mainboardtausch bedeuten.
die Mutterbretter ;) werden schon mit den fest montierten CPUs zusammen aus dem Reich der Mitte geliefert. Auch Speicher, wenn er denn gelötet geliefert wird, ist schon fertig konfektioniert. Da wird heutzutage nichts mehr hinterher in einem stillem Kämmerchen drauf gedengelt. Das gab es früher einmal. Mögliche Konfigurationen sind schon fix und fettich 😎 Hach, das waren noch Zeiten, als ich bei meinem SL510 den Prozessor austauschen konnte.
 
Eigentlich wollte ich nur dazu aufrufen einfach mal die Wiederrufbelehrung von Lenovo durchzulesen.
Allerdings ist der Auftritt des Lenovo-Shops diesbezüglich meiner Meinung nach nicht rechtssicher.
Normalerweise müssen aller rechtlich relevanten Hinweise für den Nutzer einfach auffindbar und aufrufbar sein.
Das ist aber nur bei den AGB ganz am Ende der Seite der Fall.
Dazugehören würden aber z.B. auch:
- Widerrufbelehrung
- Entsorgungshinweise für Altgeräte und Batterien

Legt man sich einen Artikel zum Test in den Warenkorb und wählt Gastbestellung, wird dann zwar in der Übersicht ein Link zur Widerrufsbelehrung angeboten, der ist aber tot:

1698482716272.png
Aber um es kurz zu machen:
Selbstverständlich kannst du deinen Laptop, den du über den Konfigurator gekauft hast, im Rahmen des Widerrufsrechts zurückschicken.
 
... echt interessanter Thread, es gibt wirklich viel Halbwissen, was wir hier alle entweder als
- Meinung
- Vermutung/Spekulation
- "Glaube" (also eigentlich wieder Vermutung)
- abgeschwächtes bzw. eingeschränktes Halbwissen
reinkippen. :)

Ich reihe mich bei dem Spekulieren gerne ein:
Ich vermute, falls bereits beim Verkaufsprozess klar ersichtlich wird, dass für das bestellte Produktmodell durch den Kunden für diese extra ein Fertigungsprozess in seiner Gänze gestartet, dann könnte dies eine Ausnahme gemäß § 312g Abs. 2 S. 1 sein. Ansonsten nicht.

In der Regel bekommt man die zusammen mit der Bestellbestätigung auch per E-Mail.
Ich dachte ehrlich immer, dass Kunde über den Widerruf *vor* Vertragsabschluss belehrt werden muss.
(Oder konstituiert die Bestellbestätigung nicht den Vertragsabschluss?)
 
Ich habe zwar keine Ahnung wann eine individualisierte Bestellung rechtlich gesehen anfängt, aber ich habe schon solche konfigurierten Laptops problemlos bei Lenovo zurückgegeben.
 
Besteht bei selbst konfigurierten ThinkPads ein Widerrufsrecht?
Die klare Antwort ist Ja !

Für ein selbst zusammengestelltes Thinkpad muss keines der verbauten Teile extra ausschliesslich für den Besteller hergestellt werden.

Da gibt es schon einen Haufen Urteile zu: Siehe z.B. hier oder hier.
Bin kein Anwalt, aber die Rechtslage ist eindeutig und unstrittig.

Ich selber verkaufe auch immer wieder wieder Lenovo Notebooks die Kundenrückläufer von selbst konfigurierten Shopbestellungen sind und Lenovo zur Weiterverwertung in andere Händlerkanäle verkauft.
 
Ich dachte ehrlich immer, dass Kunde über den Widerruf *vor* Vertragsabschluss belehrt werden muss.
(Oder konstituiert die Bestellbestätigung nicht den Vertragsabschluss?)
Also Handelsexperte oder gar Jurist mit diesem Fachgebiet bin ich nicht. Klar ist, dass es einen Hinweis geben muss, aber wann der zu erfolgen hat, weiß ich nicht genau. Nach meinem Rechtsverständnis, was nichts heißen muss, müsste die Aufklärung bei Vertragsabschluss eigentlich ausreichend sein.

Grüße Thomas
 
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