XY ungelöst - Schreiben formulieren

herrhansen31

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Moinsen,

tue mich beim Verfassen eines Briefes schwer :pinch:

folgendes Szenario:

Frau X und Herr Y bewohnen eine gemeinsame Wohnung, beide sind im Mietvertrag eingetragen.
Frau X möchte nun ausziehen und ihrer Mieterpflichten (Kaution, Renovierung etc.) entbunden werden, Herr Y will möchte weiter die Wohnung nutzen (kann es sich auch leisten). Herr Y ist mit damit einverstanden und erkennt auch die daraus entstehenden alleinigen Plichten an.

Wie kann man einen Brief/Kündigung kurz und knackig formulieren, den beide unterschreiben.

Danke für eure Hilfe beim Satzbau ^^
 
das ist gar nicht so leicht, rechtliche informationen siehe hier



Name und Anschrift, Tel.-Nr. ,Ort und Datum


Sehr geehrte(r) Frau (Herr) (Damen und Herren)!

Hiermit möchte ich Sie um den Abschluss eines Mietaufhebungsvertrages ersuchen.

Frau X und ich (Herr Y) haben seit dem 31.02..... in Ihrem Hause Ort, Straße, Hausnummer eine Wohnung. Der Mietvertrag trägt das Datum vom 15.01..... . Mieter der o. a. Wohnung sind Frau X und Herr Y.

Auf Grund (bla, bla bla...) möchte Frau X das Mietverhältnis auflösen.

Ich bitte hiermit darum, dem Auflösungsvertrag zu zustimmen.

(Nach Belieben: Mit freundlichen Grüßen, oder ähnliches, kann aber auch weg gelassen werden)


............... ,...................... , ..............................
Frau X Herr Y Vermieter



Wichtig:
Beide Vertragspartner(Frau x und Herr Y auf der einen Seite, Vermieter oder Vertrete auf der anderen) müssen der Vertragsauflösung zustimmen und unterschreiben. Bei Nichtunterschreiben eines der Vertragspartner ist die Vertragsauflösung nichtig.

Weiter Wichtig:
Vertragspartner (Mieter) bleibt trotz Kündigung des Mietvertrages weiter haftbar für Mietschulden und Reparaturen des verbliebenen Vertragspartners (Mieters).



p.s.: keine rechtsberatung, lediglich eigene erfahrungen mitgeteilt (als vermieter).


gruß in't huus

gatasa


p.s.: formatierung klappt hier nicht, bei einem komma einfach ein paar leertasten oder tap

p.p.s: ich hatte in dem artikel gar nicht bis unten gescollt, aber da steht ein schönerer vorschlag. also ganz nach unten scrollen.
 
[quote='gatasa',index.php?page=Thread&postID=716045#post716045]Vertragspartner (Mieter) bleibt trotz Kündigung des Mietvertrages weiter haftbar für Mietschulden und Reparaturen des verbliebenen Vertragspartners (Mieters).[/quote]

moin,

wäre es dann nicht sinnvoller, wenn man den bestehenden mietvertrag komplett kündigt, und der in der wohnung verbleiben wollende mieter macht einen neuen eigenen mietvertrag mit dem vermieter?


gruß
 
[quote='kopernikus',index.php?page=Thread&postID=716075#post716075][quote='gatasa',index.php?page=Thread&postID=716045#post716045]Vertragspartner (Mieter) bleibt trotz Kündigung des Mietvertrages weiter haftbar für Mietschulden und Reparaturen des verbliebenen Vertragspartners (Mieters).[/quote]

moin,

wäre es dann nicht sinnvoller, wenn man den bestehenden mietvertrag komplett kündigt, und der in der wohnung verbleiben wollende mieter macht einen neuen eigenen mietvertrag mit dem vermieter?


gruß[/quote]

wenn der Mietvertrag kompl. gekündigt wird - muss der Vermieter ja nicht zum gleichen Preis vermieten ..er kann Theoretisch eine höhere Miete verlangen
 
ich habe das (für eine wg) als vertragsübernahme abgewickelt. dabei übernimmst du die vertraglichen pflichten von frau x. dabei müssen alle partien (du, frau x und vermieter) zustimmen.

"aufgrund ... ist der Mietvertrag so-und-so anzupassen. Wie telefonisch mit Ihnen besprochen, geben wir Ihnen hiermit die folgende Vertragsübernahme bekannt:

Bisheriger Vertragspartner: ...
Hiermit übergebe ich meinen Vertrag so-und-so mit allen Rechten und Pflichten an den neuen Vertragspartner.

Ort, Datum, Name, Unterschrift

Neuer Vertragspartner: ...
Hiermit übernehme ich den Vertrag so-und-so mit allen Rechten und Pflichten vom bisherigen Vertragspartner.

Ort, Datum, Name, Unterschrift

Wir bitten Sie, die Vertragsübernahme zu bestätigen.
 
Alten kündigen, neuen Abschliessen!

Dann ist auch das Problem der Laufzeit und ggfls Bestandteile aus dem alten Vertrag beseitigt und Du kannst einen Form-Mietvertrag unterschreiben lassen...
 
Da kann man ihn auch einfach mal fragen, ob er das macht ;)
EDIT: Das ging zu dem Einwand, dass der Vermieter nen höheren Preis verlangen kann
 
Frau X muss lediglich dem Vermieter gegenüber die Wohnung schriftlich kündigen und dem Vermieter mitteilen das Herr X, alle aus dem Mietvertrag entstehenden Verpflichtungen übernimmt und den Mietvertrag fortsetzt. Das mit dem Deponat müsst Ihr dann unter euch klären, sofern eins gezahlt wurde.
 
Danke schon mal für die Antworten :rolleyes:

könnte man das evtl. so schreiben?



Sehr geehrter Vermieter,

ich bitte um Änderung unseres Mietvertrages vom 15.12.2007.
Frau X kündigt zum 15.3.2010 und wird ihrer vertraglichen Rechte und Pflichten entbunden.

Gleichzeitig übernehme ich ihre vertraglichen Pflichten zum 15.03.2010 und führe alleinig das Mietverhältnis fort.

Über ihre Zustimmung würde ich mich sehr freuen und verbleibe mit freundlichen Grüßen



..................... ............................. ..............................
Herr Y Frau X Vermieter
 
Wie bereits zuvor von mir beschrieben, würde bei einer Vertragsweiterführung auch die gesetzliche Kündingungsfrist mit übernommen/verlängert... -Zt. Würde dann der"neue" Mietvertrag schon 3 Jahre alt sein und ggfls Renovierungen, oder geduldete Situationen auch übernommen werden. Du musst selber wissen, was Du machst, jedenfalls ist ein Neustart die sauberste Lösung
 
Wie schon gesagt: Neustart ist die sauberste Lösung. Ansonsten frag einfach mal beim Vermieter nach, Wohnungsbaugenossenschaften haben da fast immer Vorformulierte Anschreiben.
 
Neustart hin oder her, der jetzige Vertrag soll einfach weiterlaufen, nur einer daraus entlassen werden soll. Ein kompletter Neuvertrag birgt das Risiko einer Preiserhöhung, da die Whg. in einer begehrten Wohnlage liegt und sogar so vielleicht die Whg. ganz verloren wird, da man sich die Mieter ja aussuchen kann.
 
Keine Chance, der Vermieter kann der Vertragsänderung zustimmen, er muß nicht. Allerdings kann deine Perle auch den Vertrag nicht einseitig kündigen, spricht sich wenn du nicht kündigen willst- Sie alleine kann das auch nicht. :rolleyes:
 
Geht hier nicht um meine Perle ;)

die beiden sind sich einig und keiner stellt dem anderen irgendwelche Ansprüche - sie möchte da halt sauber raus
 
[quote='herrhansen31',index.php?page=Thread&postID=716138#post716138]Neustart hin oder her, der jetzige Vertrag soll einfach weiterlaufen,[/quote]
Ich würde da gar kein Brief schreiben. Fristen braucht Ihr ja nicht einhalten weil einer die Wohnung weiter führen will.

Ich würde den Vermieter anrufen, die Sachlage kurz schildern (ab ... nur noch Mieter xyz, Kaution, Miethöhe wie bisher?) und einen Termin für die Unterzeichnung eines neuen Mietvertrages vereinbaren. Da sollten natürlich beide Mieter zusammen hin gehen.

Allerdings solltest Du dir einen Zettel mit nehmen worauf Du alle wichtigen Stichwörter wie Kaution usw. notierst damit man keinen Punkt übersieht. Die Kaution kann ja beim Vermieter verbleiben. Der bleibende Mieter zahlt den ausscheidenden Mieter sein Kaution-Anteil aus.

Wenn ich aus einem Mietvertrag raus möchte darf dieser Mietvertrag gar nicht mehr existieren. Nur ein neuer Mitvertrag wo nur der neue Mieter drin steht entlastet mich von meinen Pflichten wie die Miete zu bezahlen.

Im alten Mietvertrag würde ich mir den Termin der Aufhebung des Mietvertrages vom Vermieter bestätigen lassen und noch ein paar Jahre auf heben damit ich auch nichts mehr bezahlen muss falls der neue alleinige Mieter Probleme bekommt die Miete weiterhin zu bezahlen.

Es kann aber auch sein, dass der Vermieter den ausscheidenden Mieter als Bürgen behalten möchte. Aber da heutzutage so viele Wohnungen leer stehen wird er es wohl nicht wagen.

Gruß Flexibel
 
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