WLAN Reichweite ist praktisch NICHT vorhanden

alexxwn

New member
Themenstarter
Registriert
1 Aug. 2007
Beiträge
4
Hallo alle miteinander!

Ich habe nun seit kurzer Zeit einen T40 ( Typ: 2373 - AG2 ). Ich bin soweit auch wirklich sehr zufrieden.

Nur das WLAN macht mir Sorgen. Ich muss den T40 direkt neben meinen WLAN Router stellen, dass ich Empfang habe.
Die Windows eigene Drahtlosverbindung Verwaltung sieht gar kein WLAN Netzwerk und das IBM Thinkpad AC nur eins
mit 40 % und das obwohl der Router direkt daneben steht?????

Geh ich in ein anderes Zimmer mit dem Laptop geht gar nix mehr. Mein Bruder hat mit seinem Siemens Laptop überall
in der Wohnung WLAN Empfang und ich nur direkt neben dem Router. Das gibts doch nicht. Ich denke mal dass ich die
auch die aktuellesten Treiber habe.

Hat jemand von euch ne Idee, an was das liegen könnte??????


Vielen Dank schonmal!!

Grüße
Alex
 
Hi und Willkommen im Forum.

Seit wann und von wem hast Du das Notebook und war der Empfang von Anfang an so schlecht? Hört sich an wie eine Karte ohne Antennen oder Antennen, die nicht an der Karte angeschlossen sind. Zeigt Windows irgendwelche Hardwarefehler bezüglich der WLAN Netzwerkkarte? Was ist es für eine?
 
Hallo,

also ich habe den T40 letzte Woche über Ebay von nem Händler gekauft. Hab da noch 1 Jahr Gewährleistung drauf. Das Notebook befindet sich in einem sehr guten Zustand. Ne der Empfang war noch nie besser. Glaub ich zumindest mal. Kann man das mit dem Anschluss der Antenne an die Karte eigentlich prüfen?

Ach so als WLAN Karte ist laut IBM eine Intel 802.11b Wireless(MPCI) verbaut. Ich hab auch dafür die Treiber drauf und wie gesagt direkt neben dem Router gehts ja auch.

Ich bin für jeden Vorschlag dankbar.

Grüße
Alex
 
Am einfachsten wird es wohl sein den Rechner auf zu schrauben und nachzuschauen ob die Antenne(n) gesteckt ist.
 
Hallo,

ihr hattet recht! Ich hab den T40 mal aufgeschraubt und gesehen, dass die Antennen nicht angeschlossen waren :) Glaubt manns!!


Die haben wohl beim reinigen die Dinger abgezogen und nicht wieder dran gemacht.

WLAN funktioniert jetzt wunderbar !!!!!!!!!!!

VIELEN VIELEN DANK ANS FORUM!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Grüße
Alex
 
Hast Du Dich mal mit dem Händler in Verbindung gesetzt?

Wie hat der Händler das TP angepriesen?

Bewertung schon abgegeben?

Jetzt hast Du Dein TP selber aufgeschraubt. Unter Umständen kann das den Verlust der Gewährleistung nach sich ziehen. Ich hätte erstmal nachgefragt, was der Händler dazu sagt.
 
Unter Umständen kann das den Verlust der Gewährleistung nach sich ziehen.

Das ist eher unwahrscheinlich, das anstecken der WLAN Antennen an die Karte ist ja kein Eingreif, dafür sind die Wartungsluken ja nun mal da! Aber wenn Du ganz sicher gehen willst, kannst Du dem Verkäufer ja eine Nachricht schicken, dass Du die WLAN Stecker angeschlossen hast, die er vergessen hatte und Du es gerne schriftlich hättest, dass die Gewährleistungsansprüche dadurch nicht hinfällig wurden. Auf die Formulierung kommt es an. Selbstvornahme ist im Kaufrecht nunmal nicht drin. Das würde dem Grundsatz des Rechts der zweiten Andienung zu widerlaufen.
 
Ich würde da gar nichts mitteilen. WLAN Karte ist ein FRU Teil, da kann und darf man selber aufschrauben und austauschen. Ich hab von IBM selber schon mal den Palmrest zum Austausch auf Garantie zugeschickt bekommen zum selberwechseln. Das sind exakt die selben Arbeitsschritte die auch fürs Wechseln der WLAN Karte erforderlich sind. Also warum sollte man dem Händler da eine Mitteilung schicken?
 
Also warum sollte man dem Händler da eine Mitteilung schicken?
Weil der Händler nicht IBM ist?

Ich weiss es ehrlich gesagt nicht, wie da die rechtliche Lage genau ist. Ich weiss nur, dass derjenige, der die Garantie leistet, auch die Bedingungen bestimmen kann. Das ist jedenfalls mal Fakt. Und ob es in diesen Bedingungen auch noch FRU-Teile gibt, weiss nur der Händler. Daher habe ich gesagt, das ICH mich mit dem Händler in Verbindung gesetzt hätte.

Bleibt ja jedem selber überlassen, was er tut und was nicht....
 
Hatte das Problem nach Einrichtung meines Wlans gerade eben auch. Habe dann den Router ganz nach oben unter die Decke gehängt und siehe da, das Teil geht ab wie Schmitts Katze!

Stichwort: Interferenzen!

Habe übrigens auch alle meine übrigen "Funkteile" aus dem Weg geräumt.


Grüße, Zitteraal
 
Original von highwaystar
Jetzt hast Du Dein TP selber aufgeschraubt. Unter Umständen kann
das den Verlust der Gewährleistung nach sich ziehen.
Eigentlich nicht. Es gibt sogar ein Gerichtsurteil. Da war im Ausland
die Videokamera defekt. Der Kunde hat aufgeschraubt um zu sehen
ob der Fehler mit wenig Aufwand behoben werden kann und gleich
wieder zu geschraubt.
Der Händler/Hersteller wollte die Garantie deshalb ablehnen.
Das Gericht hat für den Kunden entschieden. Dem Kunden sei es
nicht zuzumuten für einen "kleinen Defekt" die Garantiearbeiten
erst nach dem Urlaub in Deutschland durchführen zu lassen wenn
er sie durch einen kleinen Handgriff sofort hätte reparieren können.

Und bei dem ThinPad war auch der Fehler sehr nahe liegend, dass
nur die Antennen nicht angeschlossen wurden.

Gruß Flexibel
 
Dann kann er ja auch vor Gericht gehen, wenn sein Garantieantrag abgelehnt wurde und hoffentlich ist dann der gleiche Richter da, wie in Deinem Urteil... :D
Es ist so leider bei Garantiesachen... der eine denkt was mit Hintergrund und Verstand... der andere lehnt einen Anspruch ab.. und dann geht es vor Gericht und jemand entscheidet... - das Ergebnis steht dann in den Sternen und niemand kann es voraussehen.. :D
 
Original von skleinehakenkamp
Selbstvornahme ist im Kaufrecht nunmal nicht drin. Das würde dem Grundsatz des Rechts der zweiten Andienung zu widerlaufen.

Ich weiß gar nicht wie ich es am besten ausdrücke. Ich will es mal mild versuchen: Das stimmt nicht!!! Da hat jemand die BGH-Rechtsprechung aber deutlich mißverstanden. Das Thema Selbstvorname im Kaufrecht betrifft allein die Erstattung der Reparaturkosten, die durch eine Selbstvornahme entstehen. Diese kann man nicht ersetzt bekommen.

Auch gibt es in neuerer Zeit Fälle, in denen ein Mangel "selbst" behoben wurde, dann wieder auftrat, und Gewährleistung für genau diesen Mangel erneut vom Verkäufer verlangt wurde.

Dies alles trifft auf den vorliegenden Fall nicht zu. Es ist schon seit langer Zeit geklärt, daß die Gewährleistung nicht völlig erlischt, sobald jemand anders als der Verkäufer an der Sache manipuliert. Beispiel: Wenn Du die Grafikkarte in Deinem PC austauschst, und dann geht später die Festplatte kaputt, muß trotzdem für die Platte Gewähr geleistet werden.

Aber das ergibt sich eigentlich schon aus gesundem Menschenverstand. Viele Grüße!
 
  • ok1.de
  • ok2.de
  • thinkstore24.de
  • Preiswerte-IT - Gebrauchte Lenovo Notebooks kaufen

Werbung

Zurück
Oben