Wlan mitbenutzen - wie steht es um die Anonymität?

Aviator

Meisterhoppler
Themenstarter
Registriert
20 Juni 2007
Beiträge
5.242
Hi Leute,

ich hab in meiner momentanen Bleibe kein Internet (keine Kabel verlegt, kein Vertrag, garnix). Jetzt hab ich spaßeshalber mal Acces connections laufen lassen und hab gleich n paar Wlan Netze gefunden.

Jetziger Plan:

Benutzer des stärksten Wlans ausfindig machen und ihn fragen ob ich gegen eine Kostenbeteiligung sein Wlan mitnutzen dürfte.


Offene Fragen:

Was genau sagen die 41 % Übertragungsrate aus? Bestimmen die irgendwie die Geschwindigkeit der Verbindung?
Wie sicher bzw. anonym wäre ich in einem fremden Netz? Nicht, dass ich irgendwelche sitten- bzw. gesetzwidrigen Dinge vorhabe, s geht mir einfach nur um meine Privatspähre.
Ist das mit einer Signalstärke von maximal 41 % überhaupt sinnvoll?
Wie hoch sollte die von mir vozuschlagende Kostenbeteiligung sein?
Wie legal ist die ganze Sache eigentlich?

Kurzum: Ich bitte um fachkundige Meinungen, da ich außer dieser fixen Idee absolut keine Ahnung habe.

pS: Ich hab kein Internet mometan, kann also frühestens morgen wieder reinschauen

FG

Aviator
 
Selbst wenn, würde ich das Wlan dringend schützen, ansonsten kann nicht nur er deine Daten abfangen sondern praktisch jeder.
 
naja, das Wlan ist ja passwortgeschützt.
 
1. Das kann man so pauschal nicht beantworten, 41% kann noch ok sein, aber auch mist.
2. Der Betreiber des WLANs kann, wenn er will, alles sehen was du machst. Abhilfe wuerde nur die Verwendung von SSL Verschluesselung soweit moeglich (https, imaps usw) oder besser noch eines VPNs zu einer "vertrauenswuerdigen" Stelle schaffen.
3. siehe 1.
4. Das kommt auf deine und auch seine Nutzung des Zuganges an. Wenn du ihm in seiner Hauptnutzungszeit die Leitung z.B. mit Downloads zuziehst dann wird er nicht amuesiert sein z.B.
5. Das haengt von seinem Tarif ab. Viele der ueblichen DSL Tarife untersagen die Nutzung des Anschlusses durch dritte explizit.

Ich wuerde es als privater Anschlussinhaber nicht machen. Wenn der Mitnutzer Unfug treibt, egal ob Urheberrechtskrams, Persoenlichkeitsrecht, whatever, dann steht die Polizei bei mir vor der Tuer. Und darauf wuerde ich mich im Zweifelsfall nicht einlassen wollen.
 
Achso, okay. Das klang so nach offenem Wlan ;)

Wegen der Bandbreite schwer zu sagen. Kann klappen. kann auch nicht klappen. 41 % sagt ja nur aus, was bei dir ankommt. Wichtig ist, wieviel von dir beim Router ankommt noch.
 
IronEagle' schrieb:
Ich wuerde es als privater Anschlussinhaber nicht machen. Wenn der Mitnutzer Unfug treibt, egal ob Urheberrechtskrams, Persoenlichkeitsrecht, whatever, dann steht die Polizei bei mir vor der Tuer. Und darauf wuerde ich mich im Zweifelsfall nicht einlassen wollen.

sehe ich genauso. der anschlussinhaber wird immer als erstes in haftung genommen. "morgens um 6 uhr ist die welt zwar noch in ordnung", aber besuch von der polizei oder staatsanwaltschaft mit einem durchsuchungsbeschluss erfreut keinen.
auch hätte ich angst um meine daten z.b. online-banking würde ich nicht in einem gemeinschaftlich genutzten wlan machen.

ist denn ein dsl-anschluss mittels umts keine möglichkeit bei dir?

gruß in't huus

gatasa
 
Die neuen Firtzboxen können ein getrenntes Gastnetz aufmachen. Vielleicht wäre so etwas zu machen. Gleichwohl - was machst du, wenn die Jungs kommen, wenn der Vermieter via P2P Musik tauscht und sagt "der war's".

Hm ...
 
Klar, im zweifelsfall ist das natuerlich auch "bequem" fuer den Anschlussinhaber -> "Herr Wachtmeister, was ist Filesharing? Vielleicht fragen wir mal meinen Nachbar?"
 
Nein, der Anschlussinhaber steht immer dafür gerade, wenn er nicht explizit beweisen kann, das er nichts damit zu tun hat. (Was natürlich äußerst schwer ist, man denke an kleine Kinder, die wegen Filesharing verklagt wurden respektive ihre Eltern, weil die ja Anschlussinhaber sind)
 
IronEagle' schrieb:
Klar, im zweifelsfall ist das natuerlich auch "bequem" fuer den Anschlussinhaber -> "Herr Wachtmeister, was ist Filesharing? Vielleicht fragen wir mal meinen Nachbar?"
Mal ehrlich, meinst du das ernst? :)
 
gatasa' schrieb:
IronEagle' schrieb:
Ich wuerde es als privater Anschlussinhaber nicht machen. Wenn der Mitnutzer Unfug treibt, egal ob Urheberrechtskrams, Persoenlichkeitsrecht, whatever, dann steht die Polizei bei mir vor der Tuer. Und darauf wuerde ich mich im Zweifelsfall nicht einlassen wollen.

sehe ich genauso. der anschlussinhaber wird immer als erstes in haftung genommen. "morgens um 6 uhr ist die welt zwar noch in ordnung", aber besuch von der polizei oder staatsanwaltschaft mit einem durchsuchungsbeschluss erfreut keinen.
auch hätte ich angst um meine daten z.b. online-banking würde ich nicht in einem gemeinschaftlich genutzten wlan machen.

+1

Du kannst aber trotzdem fragen, ob er sich darauf einlässt. Wenn du um deine Daten Angst hast, dann verwende "Hotspot Shield" (Googlen) oder einen ähnlichen VPN-Tunnel.

Grüße,
Cunni
 
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