Wie lange aufbewahren?

PPrecht

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20 Juli 2008
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1.263
Hallo,

mal eine Frage:

Ein Elektronikgerät wurde innerhalb der Garantie ausgetuscht. Entgegen der Aussagen des Herstellers wurde bei der Lieferung des Ersatzartikels das "Original" nicht abgeholt. Jetzt liegt das "Original" seit drei Wochen bei mir rum.

Ab wann hat der Hersteller kein Recht mehr, das Teil bei mir einzufordern??? Am besten mit Hinweis, welcher Gesetzestext hier zutrifft.

Gruß

Peter
 
Warum fragst Du nicht nach wann es denn nun abgeholt wird?
 
Weil er es behalten will...
confused.png
 
Nachfragen - möglicherweise kommt ansonsten in Bälde eine Rechnung für das "Neugerät".


.
 
..nein ich will es nicht behalten, aber da der Herstellersupport mir erstmal erzählen wollte, der Fehler ist so gewollt, mich dann nach der Zusage eines Kompletttausches zwei Monate lang immer wieder aufs Neue vertröstet hat :cursing: und hinterher weder der technische Support noch der kaufmännische Bereich wusste was eigentlich los ist, habe ich jetzt auch auf "stur" geschaltet.

Können Sie ja gerne abholen, aber ich will mal wissen, wann Sie es merken. ;) Soviel Platz nimmt das Teil im Keller nicht ein...

Neue Rechnung können Sie ja gerne schicken, aber der Vollzug dürfte schwierig werden, da mit Kreditkarte bezahlt, können Sie ja gerne versuchen, das erneut zu belasten. Habe durch einen Kartentausch eine komplett andere Kartennummer. Eher sollten Sie irgendwann merken, daß das Gerät nicht abgeholt wurde und einen neuen Termin vereinbaren.

Gruß



Peter
 
Ich würden denen einen Brief per Einwurfeinschreiben (2,15 €) schreiben. Und eine Frist von 4 Wochen setzen.

"Sollten Sie dass Gerät nicht bis zum xx.05.2009 bei mir abgeholt haben so werde ich es entsorgen/verschrotten."

Mit freundlichen Grüßen
...

Gruß Flexibel
 
also bei den Thinkpad-Tastaturen ist es so, daß man die "alte" zurückchicken kann, aber nicht muß
habe die schon öfters bei unseren Geräten innerhalb der Garantie tauschen lassen, die alte Tastatur hat nie jemand abgeholt
 
Eine Rechnung kann man auch ohne gültige Kreditkartennummer bekommen, Deine Adresse werden sie ja haben. Wenn Du die Rechnung dann nicht bezahlst, kommt das Inkassobüro, und Deinem Schufa-Profil kommt das sicher auch nicht zugute. Du hast also so oder so nur Nachteile aus Deiner "Sturheit" und den Hersteller juckt es nicht die Bohne, der sitzt am längeren Hebel.
Aber das ist Deine Sache.
 
Ich würd die Füße stillhalten...
Da wird vermutlich nichts mehr kommen. Das Gerät wurde ja getauscht aufgrund eines Defekts.
Ich habe selbes bereits mit einigen Geräten erlebt. Vom Router bis zum Elektrorasierer.
Solche Geräte sind heute Einwegwaren, Wegwerfartikel... Die werden im Reklamationsfall sowieso nicht rapariert, das wäre den Aufwand nicht wert.

Um was für ein Gerät handelt es sich denn? Und welchen Wert hat das Gerät in etwa?
 
[quote='T42p',index.php?page=Thread&postID=571360#post571360]Eine Rechnung kann man auch ohne gültige Kreditkartennummer bekommen, ...... Wenn Du die Rechnung dann nicht bezahlst, kommt das Inkassobüro, und Deinem Schufa-Profil kommt das sicher auch nicht zugute. Du hast also so oder so nur Nachteile aus Deiner "Sturheit" und den Hersteller juckt es nicht die Bohne, der sitzt am längeren Hebel. .... [/quote]

Ich schrieb, dass sie gerne versuchen können, meine Kreditkarte zu belasten. Dies dürften sie ohne meine Zustimmung nicht veranlassen. Wenn eine Rechnung kommt, erhalten sie von mir den freundlichen Hinweis, wann sie das Teil abholen können. Also sehe ich (ausser dem genutzten Platz) kein Problem.

Sollte also kein Grund sein, für eine SCHUFA-Meldung geben. Schliesslich haben die ja die vereinbarte Abholung nicht veranlasst.

Damit sehe ich durch meine "Sturheit" keinen Nachteil für mich.



Peter

PS: Arbeite selbst in der Bank, daher gewisse Grundkenntnisse in Sachen Schufa und Kreditkarte vorhanden....
 
[quote='PPrecht',index.php?page=Thread&postID=571438#post571438]Ich schrieb, dass sie gerne versuchen können, meine Kreditkarte zu belasten. Dies dürften sie ohne meine Zustimmung nicht veranlassen. Wenn eine Rechnung kommt, erhalten sie von mir den freundlichen Hinweis, wann sie das Teil abholen können. Also sehe ich (ausser dem genutzten Platz) kein Problem. [/quote]

Die Annahme, dass man auf Dein Schreiben schon angemessen reagieren wird, halte ich in der heutigen Zeit für etwas naiv. Die Fälle bei "Vorsicht Kunde" in der c't sprechen da Bände. Aus solchen Fällen wird schnell eine unendliche Geschichte. Wenn die Mühlen erst einmal mahlen sind sie kaum aufzuhalten. Aber wie gesagt, musst Du wissen.

Sollte also kein Grund sein, für eine SCHUFA-Meldung geben. Schliesslich haben die ja die vereinbarte Abholung nicht veranlasst.

Wie so etwas geht heutzutage meist vollautomatisch.

PS: Arbeite selbst in der Bank, daher gewisse Grundkenntnisse in Sachen Schufa und Kreditkarte vorhanden....

Dann solltest Du es eigentlich besser wissen. Schon mal überprüft was die Schufa über Dich gespeichert hat? Könnte mal sehr aufschlussreich und ggf. überraschend sein.
 
[quote='McFlori',index.php?page=Thread&postID=571359#post571359]also bei den Thinkpad-Tastaturen ist es so, daß man die "alte" zurückchicken kann, aber nicht muß
habe die schon öfters bei unseren Geräten innerhalb der Garantie tauschen lassen, die alte Tastatur hat nie jemand abgeholt[/quote]
Lenovo gibt schon an, ob das Schadteil zurückgesendet werden soll oder nicht.


.
 
genau, auch ich würde die anschreiben! günstiger als ein einschreiben ist ein fax mit sendebericht oder eine email, soweit deren emailadresse im brielkopf erwähnt wird.
 
[quote='T42p',index.php?page=Thread&postID=571839#post571839]Schon mal überprüft was die Schufa über Dich gespeichert hat? Könnte mal sehr aufschlussreich und ggf. überraschend sein.[/quote]
Dann bin ich ja mal gespannt, was da so zu sehen ist. Ich für meinen Teil prüfe meine Schufa regelmäßig und hatte noch keine "überraschenden" oder "Aufschlussreichen" Einträge.

Auf welche (eigenen?) Erfahrungen berufst Du Dich?

Gruß

Peter
 
So, wie versprochen folgt nun meine Antwort.
Ich kann jederzeit die Daten einsehen die die Schufa über mich gespeichert hat (waren so weit bekannt).
Ich kann aber auch einsehen wer Auskünfte eingeholt hat, und da war das Ergebnis dann doch sehr interessant.

Das Spannendste war aber mein Basisscore. Zudem habe ich jederzeit Einsicht in meine Daten und kann unrechtmäßige Einträge sofort anfechten. Diese Form der Kontrolle ist meiner Ansicht nach in der heutigen Zeit leider nötig.

"Der Basisscore gibt die Wahrscheinlichkeit an, mit der ein Kunde einen Kredit termingerecht zurückzahlen bzw. seine Rechnungen vertragsgemäß begleichen wird.
Diese Prognose wird anhand moderner mathematisch-statistischer Verfahren erstellt und basiert auf den zu Ihrer Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten."
 
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