Wie darf ein Lizenzaufkleber aussehen?

cestilein

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6 Sep. 2009
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Hi,

was muss denn auf einem Microsoft COA-Sticker alles sichtbar sein, damit dieser Gültigkeit hat? Kann man dafür belangt werden, wenn man einen "ungültigen" COA-Sticker, der auf der Unterseite eines Notebooks klebt, mitversendet? Oder muss dieser entfernt oder ausgetauscht werden? Habe hier ein Thinkpad rumliegen, dass ich evtl. weiterverkaufen möchte, daher diese Frage. Der Key ist klar leserlich, nur ist überhaupt nicht zuerkennen, für welches Produkt dieser ist.
Ich versuche, das evtl. noch brauchbar auf ein Foto zu bekommen.

Ich weiß, dass ich hier keine verbindliche Rechtsauskunft bekomme, aber zumindest dürfte doch mal drüber diskutiert werden?
Vielleicht hat auch jemand einen Link zu weiteren Infos darüber?

Grüße
cestilein
 
Kleiner Tipp:
Ich klebe auf die neuen Papierlizenzsticker der miesesten Qualität (ab T/R6*) Tesafilm, damit sie beim Betrieb des Notebooks auf dem Schoß nicht unleserlich werden.
 
Auch ein "verschlissener" COA bleibt m.E. gültig, sofern die Lizenznummer lesbar ist. Lizenz ist Lizenz.....

Dass MS derart billige Aufkleber herstellt, kann doch dem Anwender nicht angelastet werden.
 
Ich auch.
Würde mich interessieren, wie es damit aussieht.

Sehe eigentlich nicht so richtig ein, dass ein legal erworbener Original-Key aufgrund von Verschleiß nicht mehr gültig sein sollte...

Gruß, Jonny
 
Hmmm...

Also ich erinnere mich das es da bei Mickysoft mal ne Möglichkeit gab Defekte Software "Bestandteile" ersetzt zu bekommen, da mußte man halt nen Nachweis über den Erwerb bringen (bei Verlust) bzw. das Defekte gegenstück einsenden.
Müsste man ggf. mal nachfragen obs das noch gibt. (Hieß damals DirectCD Service oder so)

Gruß

Michael
 
Das kenne ich auch, aber für (optische) Datenträger.

Bei Keys wäre mir das neu...
 
gerli09' schrieb:
Auch ein "verschlissener" COA bleibt m.E. gültig, sofern die Lizenznummer lesbar ist. Lizenz ist Lizenz.....
Und auch deshalb, "verschlissener Key" dürfte der Aufkleber nicht ungültig werden. Die Qualität des Aufklebers bestimmt ja MS und nicht der Endanwender. Also kann dem Endanwender diese miese Qualität nicht angelastet werden.

Gegen die Einsendung des nicht mehr lesbaren Key-Aufklebers müsste man von MS einen neuen bekommen. Dafür wäre auch der Händler verantwortlich. Die müssen nur noch sehen ob es ein Original Aufkleber ist und welche Lizenz Klasse es ist.

Gruß Flexibel
 
man bekommt in diesem fall auch eine neue lizenz, nur keinen neuen kleber. den gibt es nur einmal.

ich finde, hier im forum geht man allgemein zu regressiv mit der lizenz frage um. etwas gesunder menschenverstand tuts auch.
 
Naja... ich denke, sehr viele AGBs, EULAs und Richtlinien diverser Firmen widersprechen oftmals sehr dem gesunden Menschenverstand.
Der ist in dieser Hinsicht nämlich leider nicht immer so hilfreich - und auch kein Garant für "Legalität".
 
Naja... ich denke, sehr viele AGBs, EULAs und Richtlinien diverser Firmen widersprechen oftmals sehr dem gesunden Menschenverstand.
Der ist in dieser Hinsicht nämlich leider nicht immer so hilfreich - und auch kein Garant für "Legalität".
Viele AGB*s und EULA's widersprechen auch geltendem Kundenrecht.
So hat Microsoft hier ja schon Änderungen der EULA in Kauf nehmen müssen ( Beispiel: Weiterverkauf von Lizenzen ).
Nicht alles was in den Wunsch-Schriften der Firmen steht ist nämlich wirklich legal.
 
z.b. ist doch klar, dass wenn man EINE lizenz für ein produkt erwirbt, dass man dann nicht zwei hat, sondern EINE. und wenn man ein notebook verkauft mit lizenz kleber (wo er irgendwie auch hingehört), dann ist das halt so, auch wenn sich das entsprechende bs nicht auf der hd befindet. und wenn sich ein anders bs drauf ist, wofür man keine lizenz hat, dann ist man nicht berechtigt zu. aber man darf das entsprechende produkt vom lizenzkleber mit jenem key aktivieren. und wenn der vorbesitzer plötzlich die bs-cd wiederfindet, dann kann er sie nicht gebrauchen, weil er die lizenz mit dem notebook verkauft hat, die er ja auch mit ihm erworben hat. nur der neue besitzer der lizenz könnte die cd gebrauchen, aber wenn sie nicht verkaufsgegenstand war: pech für beide. usw.

und wenn die lizenz verloren geht, hat man halt auch pech gehabt. aber microsoft ist so kulant und händigt bei rechtsmässigen besitz einen ersatz key aus. wer im rechtsmässigen besitz des keys ist, darf ihn auch gebrauchen, oder?

aber diese blöden lizenzkleber von 2007/2008 waren wirklich blödsinn bzw. eine frechheit. :cursing:
 
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