was tun? angeblich neue ps3 hat keine Garantie mehr.

fartingweasel

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Servus, wollte mal nach eurer Meinung fragen.
Ich habe vor nem halben Jahr bei einem Internethändler der öfter mal große Chargen raushaut eine neue PS3 gekauft.
Diese wollte ich vor kurzem auf eine größere HDD upgraden. Dabei ist mir aufgefallen, dass ein Usb SLot defekt ist.
Da sie ja noch Garantie hat, hab ich sie drekt über Sony die Garantie abgewickelt.
Da ich länger nix vom Repaircenter gehört habe, hab ich grad eben angerufen und die Dame hat gesagt die PS3 hat keine Garantie mehr , da irgendjemand das Garantiesiegel gebrochen hat.
Und ich war das definitiv nicht.
Leider arbeiten die netten HErrn und Damen des Verandhändlers nur bis 17 Uhr deswegen hab ich keinen mehr erreicht.

Aber wie soll ich da am besten vorgehen?

greetz
 
erstmal hoffen, dass dein verkäufer dir glaubt, dass nicht du dieses siegel gebrochen hast!

das ist fast schon kundenservice und kulanz!
 
Wo befindet sich das Siegel auf eienr PS3 denn?
Gruß Max
 
Garantie und Siegel.... Lese dies mal, dann hast Du die Antwort: http://www.drkoenig.de/kanzlei/publik/aufs18.htm

kurz.....:

Im Ergebnis ist folgendes festzuhalten: Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers, die bestimmt, daß die Gewährleistung ausgeschlossen ist, wenn der Käufer oder ein Dritter in das verkaufte Gerät eingreift, es ändert oder beschädigt, verstößt mit großer Wahrscheinlichkeit gegen § 11 Nr.10a AGB-Gesetz, in jedem Fall aber gegen § 9 AGB-Gesetz, und ist daher unwirksam.
Dies gilt selbstverständlich auch für die oben erwähnten Aufkleber, die das Gehäuse eines Gerätes versiegeln und dem Nachweis eines Eingriffs dienen, sowie entsprechende Aufdrucke/Hinweise auf der Geräterück-/-unterseite. Entweder sind sie rechtlich ohne Bedeutung, oder aber sie sind Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und damit aus den genannten Gründen unwirksam.
Es besteht also kein Grund, sich aus Angst vor einem Verlust der Gewährleistung der Veränderung, Verbesserung oder Reparatur eines gekauften Gerätes zu enthalten oder sich bei Eintritt eines späteren Gewährleistungsfalles mit der auf solche Allgemeine Geschäftsbedingungen gestützte Verweigerung des Verkäufers zufriedenzugeben. Man muß sich jedoch vergegenwärtigen, daß es hierbei zu einem Prozeß kommen kann, in dem die Frage der Fehlerhaftigkeit des Gerätes bei Übergabe in vollem Umfang bewiesen werden muß.
 
Dieser Beitrag ist in bearbeiteter Form in c´t 4/1992 S.90 erschienen. Er gibt die Rechtslage und Meinung des Verfassers zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Wir danken dem Verlag für die freundliche Genehmigung der weiteren Veröffentlichung.
ist wohl etwas älter!

jedenfalls zur klarstellung: ist das siegel von deinem verkäufer draufgemacht worden oder ist es das original-siegel von sony (das ist es wohl, oder?)?
 
[quote='fetterP',index.php?page=Thread&postID=677317#post677317]
Dieser Beitrag ist in bearbeiteter Form in c´t 4/1992 S.90 erschienen. Er gibt die Rechtslage und Meinung des Verfassers zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Wir danken dem Verlag für die freundliche Genehmigung der weiteren Veröffentlichung.
ist wohl etwas älter!

jedenfalls zur klarstellung: ist das siegel von deinem verkäufer draufgemacht worden oder ist es das original-siegel von sony (das ist es wohl, oder?)?[/quote]

ja... Wie alles was mit Gesetzen/Rechtsprechung zu tun hat ist es schon älter... Ein Grund mehr, dass auch zwischenzeitlich jeder Verkäufer/Käufer von der Sinnlosigkeit der "Siegel" informiert ist...

@fetterP
willst Du mit der Antwort auf Deine Frage die richtige Antwort geben?
 
@ techno:

Du hast die Mängelgewährleistung mit der Herstellegarantie verwechselt !
Mängelgewährleistung = Händler; Garantie = Hersteller (Vereinfacht ausgedrückt)

Der Hersteller kann natürlich ohne weiteres die Inanspruchnahme der Garantie verweigern, wenn ein vom ihm aufgebrachtes Garantiesiegel
beschädigt oder entfernt wurde. Das wäre ja noch schöner wenn sich jeder Depp selber mal am Gerät versuchen würde und weil es dann nicht geklappt hat einfach
die Herstellergarantie in Anspruch nehmen könnte obwohl er bei Dingen rumgeschraubt hat, an die sonst nur der Hersteller ran darf...

Der TE hat allerdings ja die Garantie des Herstellers in Anspruch nehmen wollen. Und da die Garantie ja eine freiwillige Leistung des Herstellers ist, kann dieser
die Gewährung eben dieser auch an bestimmte Bedingungen, wie z.B. ein intaktes Siegel auf der Gehäuserückseite, knüpfen !
Funktioniert ja auchz.B. bei Autos so. 6 jahre Herstellergarantie gegen Druchrostung, aber nur wenn man z.B. jedes Jahr eine Untersuchung bei nem Händler sich bestätigen lässt.


LG
 
hiho, also nochmal: Ich hab die ps3 neu gekauft. Allerdings war diese als B Ware ausgeschrieben.Und mit Sicherheit hab ich diesen originsl sony siegel nicht gebrochen. Ich vermute mal dass es sich um reparierte geräte handelte. Ich hab mittlerweile auch einiges gefunden was meine Vermutung bestätigt. Da werd ich den Herrn dann mal morgen bißchen Dampf machen.
 
Hi,

B-Ware ist doch meistens schon mal beim Kunden gewesen oder ein Rückläufer aus nem Laden, weil Demogerät.
Meist ist dabei ja auch kein originaler Karton mehr vorhanden. Und evtl. hat ja vorher schon einer an dem Siegel manipuliert.

Wenn also noch innerhalb der ersten 6 Monate: Ab damit zum Händler, denn es wird ja davon ausgegangen, dass der Mangel schon bei
Übergabe vorhanden war, außer der Händler kann das Gegenteil beweisen, was sicherlich schwierig wird.
 
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