Was so überhaupt gar nicht passt...

rumo

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18 März 2006
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1.386
Hi,
passt gar nicht hier her, aber vielleicht kann ja jemand helfen?


Unsere WG hat fristgemäß zu Ende Februar den Vertrag unserer Wohnung gekündigt.
Da der Vermieter uns gegenüber aufgrund falscher Vorwürfe nicht gerade positiv gesinnt ist, rechne ich stark mit einer Einbehaltung eines Teils/der Kaution.

Und daher wollte ich mich erkundigen, welche Rechte der Vermieter hat und welche Möglichkeiten sich mir bieten, die Kaution so schnell wie möglich zurück zu bekommen?

Wir werden die Wohnung vertragsgemäß renovieren, d.h. die (Tapeten-)Wände weiß streichen, alle gebohrten Löcher ordentlich spachteln, putzen etc. .

Kann der Vermieter uns die Kaution für Renovierungen im Flur einbehalten?

Die Nebenkostenabrechnung würde frühestens im Dezember 2009 kommen.

Kann ich mich mit dem Vermieter schriftlich über eine Barzahlung der Kaution bei Übergabe und Begutachtung der Wohnung einigen, sofern die Wohnung den vertragsgerechten Bestimmungen entspräche?

Und noch etwas. Wir haben am 22. Dezember eine Nebenkostenabrechnung für 2 ½ Monate in 2007 bekommen. Diese ist viel zu hoch und teilweise falsch berechnet (falsche Anfangswerte Wasser, falscher Tagessatz allg. Nebenkosten, es wurde vom Heizungsableser festgestellt, dass die Heizung 3 Jahre nicht abgelesen wurde ? wie kann man uns da Verbrauchswerte berechnen? - etc. pp.).

Die zuständige Frau schafft es seit 2 Wochen sich um einen Termin zu drücken, nächste Woche geht sie ins Krankenhaus... . Am Telefon hat sie mir zugesichert der Hausverwaltung zu schreiben, dass die Frist meiner Nebenkostenrückzahlung aufgehoben wird, damit wir erst eine neue NK-Abrechnung erstellen lassen können und dann die Bezahlen – oder was zurückbekommen.
Kann und wie sollte ich es mir bestätigen lassen von meiner Hausverwaltung?


Habt ihr noch irgendwelche Tips? Mieterschutzbund wird demnächst kontaktiert.

Es sind 3 Thinkpads in der WG, also unterstützt uns! :D
 
Flur: wieviele Parteien wohnen im Haus? in der Regel muss kein Mieter da für Renovierungskosten aufkommen...

Nebenkosten: ich hoffe Ihr habt die Nebenkosten im Mietvertrag schriftlich fixiert- normalerweise gibt es da keine Probleme!
wer sich die Stände der Wasser/Strom/Gasleser nicht am Anfang notiert hat, hat leider verloren... ;(

wenn die zuständige "Dame" die Kaution voreilig auszahlt hat Sie selber Schuld...würde ich auch nicht machen!
 
Die Kaution muss *AFAIK* innerhalb von 2 Monaten zurückgezahlt werden. Bei ausstehenden Nebenkostenabrechnungen darf ein angemessener Betrag einbehalten werden (so um die Höhe der üblichen Nachzahlungen), keinesfalls aber die ganze Kaution ....
Alles weitere -> Mieterverein ...

HTH, Frank

Edith hat einen Fipptehler erwischt :)
 
Guten Morgen :)

Das hier ist eine gute Zusammenfassung, welche Rechte der Mieter und der Vermieter haben:

Mietrecht-Kaution

Die Kaution muss *AFAIK* innerhalb von 2 Monaten zurückgezahlt werden.

Das stimmt so nicht. Dem Vermieter steht steht eine angemessene Zeit zur Überprüfung, ob er noch Ansprüche gegen den Mieter aus dem Mietverhältnis hat. In der Regel hat der Vermieter für die Abrechnung 3-6 Monate Zeit. Es kommt jedoch auf den Einzelfall an: Es kann also länger oder kürzer dauern. Es kommt also darauf an, in welcher Zeit es dem Vermieter zuzumuten ist, gegenüber dem Mieter abzurechnen. Dazu geibt es ein BGH-Urteil, ich habe vergessen, welchen. Bei Interesse könnte ich recherchieren.

LG

Alex
 
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