Was passiert nach 3 defekten?

J.Sparrow

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Hallo!

Mal angenommen mir wird mein Thinkpad 3 mal mit dem gleichen Fehler repariert. Was passiert dann?

Kann ich mein Geld zurück fordern? Und von wem würde ich es zurück bekommen? Händler oder IBM?
Bekomm ich ein komplett neues unbenutztes Thinkpad(das gleiche)?

Oder wie geht das vonstatten?

Hat jemand damit schonmal Erfahrung gehabt?

Edit: Mist, falscher Thread! Kann ein Mod Bitte verschieben? Danke
 
moin,

normalerweise müsste es das geld zurückgeben, wenn 2 oder 3 mal nachzubessern versucht wurde..., dabei ist es auch nicht erheblich, obs jedesmal der gleiche fehler war.

naja, das geld zahlt dir der zurück, bei dem du gekauft hast, denn der muss es ja auch zurücknehmen.


gruß
 
??? Wirklich?
Heißt das, ich kann jetzt auch langsam das Geld für meinen 5 Mal getauschten iPod Touch zurückverlangen?
 
ansprechpartner ist der händler

nach 2 erfolglosen reparaturversuchen ist ein rücktritt vom vertrag zu erwägen.

angemessene frist dem händler zur nacherfüllung setzen, anschließend weitergehende schritte planen (anwalt oder so)

ergibt sich aus dem paragraphen 440 bgb, danach gilt eine nachbesserung nach dem zweiten fehlgeschlagenen reparaturversuch dem käufer unzumutbar. minderung ($441 bgb) kann der käufer gegenüber dem verkäufer erlangen. der minderungswert ergeht durch schätzungen (anhaltswerte durch gerichtsurteile)


gruß in't huus

gatasa
 
[quote='gatasa',index.php?page=Thread&postID=649994#post649994]ergibt sich aus dem paragraphen 440 bgb, danach gilt eine nachbesserung nach dem zweiten fehlgeschlagenen reparaturversuch dem käufer unzumutbar. minderung ($441 bgb) kann der käufer gegenüber dem verkäufer erlangen. der minderungswert ergeht durch schätzungen (anhaltswerte durch gerichtsurteile)[/quote]AFAIR bezieht sich das aber auf Gewährleistungsfälle aus der Sachmängelhaftung und nicht auf Garantiefälle. Da muss man schon unterscheiden.

Hanno
 
[quote='Hannoman',index.php?page=Thread&postID=650269#post650269][quote='gatasa',index.php?page=Thread&postID=649994#post649994]ergibt sich aus dem paragraphen 440 bgb, danach gilt eine nachbesserung nach dem zweiten fehlgeschlagenen reparaturversuch dem käufer unzumutbar. minderung ($441 bgb) kann der käufer gegenüber dem verkäufer erlangen. der minderungswert ergeht durch schätzungen (anhaltswerte durch gerichtsurteile)[/quote]AFAIR bezieht sich das aber auf Gewährleistungsfälle aus der Sachmängelhaftung und nicht auf Garantiefälle. Da muss man schon unterscheiden.

Hanno[/quote]

Garantie ist die freiwillige Leistung des Herstellers. Gewährleistung ist dein gesetzlicher Anspruch. Wenn du einen Mangel hast, dann kannst du das über den Händler klären, dann kommen die Gewährleistungsrechte zu tragen. Wenn du dich direkt an den Hersteller und seine Garantie-Aussagen wendest, gelten, soweit ich weiß, erstmal dessen Spielregeln, die gesetzlichen Gewährleistungsregeln treten dann zunächst nicht ein. Lasse mich da aber gerne eines Besseren (Richtigeren) belehren.
 
[quote='gnatz05',index.php?page=Thread&postID=650285#post650285]Garantie ist die freiwillige Leistung des Herstellers. Gewährleistung ist dein gesetzlicher Anspruch. Wenn du einen Mangel hast, dann kannst du das über den Händler klären, dann kommen die Gewährleistungsrechte zu tragen. Wenn du dich direkt an den Hersteller und seine Garantie-Aussagen wendest, gelten, soweit ich weiß, erstmal dessen Spielregeln, die gesetzlichen Gewährleistungsregeln treten dann zunächst nicht ein. Lasse mich da aber gerne eines Besseren (Richtigeren) belehren.[/quote]Genau das habe ich doch auch gesagt, nur kürzer.

Hanno
 
Habe ja nicht gesagt, dass du Unrecht hast, aber einfach zu sagen, es gibt Unterschiede, hilft nicht immer weiter, daher habe ich versucht, die Unterschiede genauer darzustellen. ;)
 
[quote='gnatz05',index.php?page=Thread&postID=650301#post650301]daher habe ich versucht, die Unterschiede genauer darzustellen. ;)[/quote]Dann habe ich das in den falschen Hals bekommen, ich hatte es als Widerspruch verstanden.Wobei ich es fast schon aufgegeben habe die Unterschiede zu erklären. Manchmal habe ich das Gefühl, dass die Leute nicht verstehen wollen ...

Hanno
 
So wie ich das hier interpretiere, und so wie du das hier haben möchtest, funktioniert das nicht.
Dein Book ist voll funktionsfähig, anscheinend wurde vor langer mal Zeit mal was nachgebessert. Das ist kein Grund, wenn in 2 Jahren der Fehler nochmal auftritt ein neues Book zu bekommen!

Es geht um die Unfähigkeit des Herstellers Defekte nachzubessern. Nicht wenn die komplett ausgetauschten Teile nach langer Benutzung wieder kaputt gehen.

Du brauchst nicht alle Vorbesitzer wuschig zu machen, Garantiebelege von vor 2 Jahren zu suchen ;)
 
Wofür ist denn dann die Garantie da? Und wofür sagt man das nach der 3 Reperatur ne Umwandlung machen kann?

Ich habe dir per PN schon geschrieben das mein Book in Ordnung ist, doch sobald mal wieder was mit dem Board sein sollte hätte ich gerne den Reperaturschein von demjenigen. Angeblich wurde ja das Book nie eingeschickt, aber IBM erzählt was anderes und Geodis. Ich mach hier sicher kein wuschig, außer meiner Freundin! :D :P
 
[quote='Hannoman',index.php?page=Thread&postID=650323#post650323][quote='gnatz05',index.php?page=Thread&postID=650301#post650301]daher habe ich versucht, die Unterschiede genauer darzustellen. ;)[/quote]Dann habe ich das in den falschen Hals bekommen, ich hatte es als Widerspruch verstanden.Wobei ich es fast schon aufgegeben habe die Unterschiede zu erklären. Manchmal habe ich das Gefühl, dass die Leute nicht verstehen wollen ...[/quote]

Da ist eben viel fundiertes Halbwissen im Raum, außerdem kommt es ja wie so oft auf den Einzelfall an und der lässt sich nunmal selten allgemein erklären. ;)
 
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