Was genau bedeutet "Gewährleistung" ?

NureX

New member
Themenstarter
Registriert
23 Sep. 2008
Beiträge
141
Hi, sorry vllt. für diesen Thread aber ich habe auf mein TP (was die Tage bei mir ankommt) 1Jahr Gewährleistung und ich weiß absolut nichts mit dieser Gewährleistung anzufangen...

Hatte immer Gedacht das es so ne Art Garantie ist, aber das scheint ja anscheinend nicht der Fall zu sein.Kann mir vllt. mal jemand erklären was diese Gewährleistung zu bedeuten hat ?

Habe schon bei google geschaut aber nichts aussage kräftiges gefunden wo geschrieben steht was Gewährleistung überhaupt ist.



(Eine dumme Frage, aber die musste mal sein ) :rolleyes:



Lg NureX
 
Ich versuchs mal - man möge mich korrigieren, wenn ich flasch liege.


Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist zum einen, dass Garantie immer freiwillig und Gewährleistung immer Pflicht ist. In der EU beträgt die Gewährleistung eigentlich immer 2 Jahre - außer bei einem Privatverkauf, dort kann sie entsprechend gekürzt oder ganz ausgeschlossen werden. Die Gewährleistung besteht für den Kunden immer gegenüber dem Verkäufer, der sie wiederum gegenüber dem Hersteller geltend machen kann. Bei der Gewährleistung liegt die Beweislast (meistens) in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer, danach aber grundsätzlich beim Kunden - was auch der deutlichste Unterschied und das größe Problem im Gegensatz zur freiwilligen Garantie ist. Denn im Zweifelsfalle müsstest du als Kunde beweisen, dass ein Mangel schon beim Kauf im Gerät "angelegt" war, was in den meisten Fällen quasi unmöglich ist.

Persönliches Fazit: Gewährleistung ist gut (und Pflicht!) - Garantie ist besser! Es geht nichts über eine gute Garantie bei einem kulanten Verkäufer! :)

Gruß, Jonny
 
Ich habe bei google überall gesucht aber auf wiki bin ich jetzt nicht drauf gekommen :whistling:

Danke dir...

Also heißt es jetzt , wenn ich mein TP die Tage bekomme (inkl 1Jahr Gewährleistung) dann kann ich es innerhalb 1Jahr zurückgeben wenn ich an diesem TP Mängel feststelle die ab Werk verursacht wurden ?
 
Nein.
a) hast du, wie cyberjohnny schrieb, nach einem halben Jahr die Beweislast dafür, dass der Fehler bereits bei Kauf da war. Das dürfte dir regelmäßig schwerfallen.
b) darf der Verkäufer zuerst nachbessern. Darf also reparieren. Zurückgeben kannst du erst dann, wenn der Verkäufer zweimal bei der Reparatur gescheitert ist. Es sei denn, der Verkäufer gewährt dir aus Kulanz gleich den Umtausch. Dabei würde er dir aber auch einen Abzug vom Kaufpreis machen. Schließlich konntest du das Gerät ein Jahr lang nutzen.
 
[quote='cyberjonny',index.php?page=Thread&postID=443790#post443790]In der EU beträgt die Gewährleistung eigentlich immer 2 Jahre - außer bei einem Privatverkauf, dort kann sie entsprechend gekürzt oder ganz ausgeschlossen werden. [/quote]
Ist so nicht ganz korrekt, auch wenn es die hier im Forum relevanten Fälle beschreibt.


Business to Business (Händler an Firmen):
Hier nicht relevant, Gewährleistung mind. 1 Jahr, vertraglich oder in AGBs geregelt

Business to Customer (Händer verkauft an Privat), Neuware:
2 Jahre Gewährleistung, kann nicht verkürzt werden, erstes halbes Jahr muss der Händler nachweisen, daß Mangel nicht schon bei Verkauf bestanden hat, danach Beweislastumkehr

Business to Customer, Gebrauchtware:
mind. 1 Jahr Gewährleistung, sonst wie oben

Customer to Customer (Privat an Privat):
Gewährleistung KANN ausgeschlossen oder verkürzt werden, wenn nichts explizit vereinbart wird muss der Verkäufer Gewährleistung erbringen! (Deswegen die ganzen seltsamen Klauseln bei eBay-Auktionen)

Customer to Business:
Gibts das überhaubt? *g*
 
Hast natürlich Recht, moronoxyd - ich habe hier eben mal die beiden mit Abstand häufigsten Fälle genommen! :)

Aber so ist es natürlich exakt.
 
Danke Jungs, jetzt habe ich es verstanden ;)

Wollte es mal wissen, weil ich bei ebay Auktionen schon öfters gelesen habe (1Jahr Gewährleistung...)
 
Herstellergarantie vs. Händlergewährleistung

Nein.
a) hast du, wie cyberjohnny schrieb, nach einem halben Jahr die Beweislast dafür, dass der Fehler bereits bei Kauf da war. Das dürfte dir regelmäßig schwerfallen.
b) darf der Verkäufer zuerst nachbessern. Darf also reparieren. Zurückgeben kannst du erst dann, wenn der Verkäufer zweimal bei der Reparatur gescheitert ist. Es sei denn, der Verkäufer gewährt dir aus Kulanz gleich den Umtausch. Dabei würde er dir aber auch einen Abzug vom Kaufpreis machen. Schließlich konntest du das Gerät ein Jahr lang nutzen.

Hallo Onkel25,

zu deinem zweiten Punkt würde mich interessieren wie es sich verhält wenn der Hersteller scheitert, aber der Händler nicht dafür gerade stehen will?
Die fehlerhaften Reperaturen fanden alle innerhalb der Herstellergarantie statt und wurden über diese abgewickelt. Das gleiche Problem tritt nun aber wieder auf, was eine Auslieferung eines nicht voll funktionsfähigen Gerätes nahelegt und damit einen Gewährleistungsanspruch aufwirft.

Schöne Grüße

David
 
Moin

Kommt drauf an, wie die Abwicklung gelaufen ist.
Wenn Der Händler dich auf die Herstellergarantie verwiesen hat (und Du das auch beweisen kannst), wird das als Reparaturversuch im Rahmen der Gewährleistung gelten.
Wenn Du direkt zu Hersteller gegangen bist, hatte der Händler damit nichts zu tun und Du hast Pech.

RomanX
 
Nur wird onkel25 nicht die Frage bantworten können, da er bereits seit dem Anfang 2011 nicht mehr im Forum aktiv war.
 
Jo. Selbst wenn das Thema so oder so ähnlich noch Gültigkeit besitzt oder sogar (wieder/noch) aktuell ist, macht es nach so einer langen Zeit meistens Sinn, ggf. einen neuen Thread mit konkreter Fragestellung zu eröffnen.
 
Jo. Selbst wenn das Thema so oder so ähnlich noch Gültigkeit besitzt oder sogar (wieder/noch) aktuell ist, macht es nach so einer langen Zeit meistens Sinn, ggf. einen neuen Thread mit konkreter Fragestellung zu eröffnen.
komische logik, denn ein forum wird nicht übersichtlicher durch mehr einträge zum selben thema zumal sie noch gültigkeit haben, oder ?
 
...durch fehlende Groß- und Kleinschreibung aber auch nicht. :D

Und doch, ein Forum wird imho durchaus dadurch übersichtlicher, dass man nach einer längeren Zeit zu einem gleichen oder ähnlichen Thema auch mal einen neuen Thread aufmacht und nicht gnadenlos mehrere Jahre alte Threads wieder hochholt, deren Schreiberlinge zum Teil längst nicht mehr aktiv sind.
 
mal einen neuen Thread aufmacht und nicht gnadenlos mehrere Jahre alte Threads wieder hochholt
Bei überladenen und abschweifenden Threads gebe ich dir durchaus recht,
trotzdem finde ich es schade, dass ein Thread mit durchaus richtigen und sinnvollen Beiträgen, der zudem noch nicht mal 2 Seiten umfasst (also problemlos nachgelesen werden kann), mit Müllbeiträgen ala "ach wie alt" kaputtgeredet werden muss, blos weil der Fragesteller nicht den gefühlt 200sten Thread zum, vielleicht auch vor 7 Jahren und zwischendurch nicht mehr, totgeredeten Thema erstellen will.


Aber nun bitte zurück zum Thema:
Das gleiche Problem tritt nun aber wieder auf, was eine Auslieferung eines nicht voll funktionsfähigen Gerätes nahelegt und damit einen Gewährleistungsanspruch aufwirft.
Dann ist es meines Wissens so, dass du nach $323 und $440 BGB nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten kannst => Ist der Fehler durch die beiden Nachbesserungsversuche nicht behoben, würde ich (rein rechtlich gesehen) eine Frist setzen, innerhalb der das Gerät mängelfrei zu sein hat, danach hast du denke ich alle Nachweise beisammen, um komplett (also zum vollen Kaufpreis oder Gerätewert?) vom Vertrag zurückzutreten.
Das würde ich dem Händler so mitteilen, aber manchmal lohnt es sich trotzdem mit dem Händler zu reden, nicht selten kann man dann gegen geringen Aufpreis auf ein besseres Gerät ausweichen ;)
(soweit meine Laienmeinung, ich hatte mit dem Rechtsgeschäft glücklicherweise bisher nie was zu schaffen :p )
 
  • ok1.de
  • ok2.de
  • thinkstore24.de
  • Preiswerte-IT - Gebrauchte Lenovo Notebooks kaufen

Werbung

Zurück
Oben