Hallo,
Kann mir mal jemand erklären, warum der mit keyfinder ausgelesene Key einer Recovery installation ein anderer ist, als auf dem Lizenzsticker der zugehörigen hardware? Hab das jetzt einmanl bei xp prof des T61 und einmal bei einer xp home installation gemacht, beide male anderer schlüssel. Kann ich die alle nutzen?
Ich möchte jetzt linux auf dem T61 installieren und XP in virtueller Maschine starten testweise, hab auch XP als Dualboot von den Recovery installiert.
Laut Wikipedia bräucht ich jetzt zwei Keys, wenn ich die mit Slipstream erstellte xp prof CD in der Virtuellen Maschine nochmal installier, rein rechtlich wohl, nach aussen ist das ja nicht zu erkennen, dass es einmal virtuell und einmal normal laufen würde mit dem gliechen key, die updates brauch ich eigentlich nicht unbedingt in der virtuellen maschine, wenn das nach 30 tagen sich nicht verabschiedet, reicht mir das eigentlich. Oder gilt diese extra key regelung für virtuelle maschinen nur, wenn auf anderem Rechner? Zweimal auf dem gleichen PC ist ja eigentlich unlogisch. xp home hab ich zwei lizensticker, vom T61 den Vista, downgrade hab ich über recovery gemacht, da den key ausgelesen. Wenn ich jetzt bei Microsoft jetzt noch mal über die Hotline aus einer Slipstream CD XP prof installieren würde als Downgrade von Vista wozu ich ja berechtigt bin, würd ich noch einen XP key bekommen? Oder wär das der gleiche, wie mit keyfinder ausgelesen?
?( ;(
Kann mir mal jemand erklären, warum der mit keyfinder ausgelesene Key einer Recovery installation ein anderer ist, als auf dem Lizenzsticker der zugehörigen hardware? Hab das jetzt einmanl bei xp prof des T61 und einmal bei einer xp home installation gemacht, beide male anderer schlüssel. Kann ich die alle nutzen?
Ich möchte jetzt linux auf dem T61 installieren und XP in virtueller Maschine starten testweise, hab auch XP als Dualboot von den Recovery installiert.
Laut Wikipedia bräucht ich jetzt zwei Keys, wenn ich die mit Slipstream erstellte xp prof CD in der Virtuellen Maschine nochmal installier, rein rechtlich wohl, nach aussen ist das ja nicht zu erkennen, dass es einmal virtuell und einmal normal laufen würde mit dem gliechen key, die updates brauch ich eigentlich nicht unbedingt in der virtuellen maschine, wenn das nach 30 tagen sich nicht verabschiedet, reicht mir das eigentlich. Oder gilt diese extra key regelung für virtuelle maschinen nur, wenn auf anderem Rechner? Zweimal auf dem gleichen PC ist ja eigentlich unlogisch. xp home hab ich zwei lizensticker, vom T61 den Vista, downgrade hab ich über recovery gemacht, da den key ausgelesen. Wenn ich jetzt bei Microsoft jetzt noch mal über die Hotline aus einer Slipstream CD XP prof installieren würde als Downgrade von Vista wozu ich ja berechtigt bin, würd ich noch einen XP key bekommen? Oder wär das der gleiche, wie mit keyfinder ausgelesen?






