VirtualBox - Massenspeicher HDD oder SSD

mectst

Well-known member
Themenstarter
Registriert
19 Nov. 2009
Beiträge
2.977
Ich hab noch eine freie Win7-Lizenz, die ich primär erst mal nicht benötige. Für diese will ich mir Win10 sichern und dachte da an eine virtuelle Maschine, da ich momentan keine andere lauffähige Hardware zur Verfügung habe.
Eine passende ISO-Datei von Win10 habe ich parat liegen und nun bin ich dabei, mit VirtualBox eine passende virtuelle Maschine zu konfigurieren. Bei der Einstellung zum Massenspeicher habe ich die Wahl, die konfigurierte Festplatte als SSD zu kennzeichnen oder als HDD zu belassen. Welche Einstellung ist für eine virtuelle denn sinnvoller bzw. was macht das für einen Unterschied? Mein Host-System ist Win10 (64 Bit) auf einer 480GB-SSD.

Grüße Thomas
 
Du weißt schon, dass es dir nichts bringt, einfach so deine Windows 7 Lizenz in einer VM auf Windows 10 zu upgraden, oder? Das Windows 10 Upgrade läuft nur auf der Hardware, auf der das kostenlose Upgrade durchgeführt wurde und ist nicht auf andere Hardware übertragbar. Wenn du das nun in der VM machst, kannst du später zwar legal Windows 10 in der VM nutzen, aber nicht auf anderer Hardware.
 
Hmm ich fürchte, da bringt der Antwortende (ist übrigens auch nicht von MS offiziell, sondern auch nur ein Community-Teilnehmer) zwei Dinge durcheinander. Mal abgesehen davon, dass der Beitrag schon verfasst wurde, bevor Windows 10 überhaupt raus kam, meint er wohl eher auch die kostenpflichtigen Upgrades. Bei den kostenlosen Upgrades wird nämlich bei MS auf den Aktivierungsservern die Hardwarekennung bzw. eine eindeutige ID hinterlegt, die aus der Hardware generiert wird. Und nur darüber lässt sich Windows 10 dann aktivieren.

Ich lasse mich gerne eines besseren belehren, aber nach aktuellem Stand ist die Übertragung der kostenlosen Upgrades auf andere Hardware nicht möglich.
 
Offiziell werden beim Upgrade die Merkmale (OEM oder Retail) übertragen und bei einer OEM-Lizenz gibt es eine Hardwarebindung. Da dies aber in Deutschland nicht zulässig ist, darf auch eine "OEM"-Lizenz übertragen werden. Das ist auch in der EULA so festgeschrieben.

Die Bestimmungen dieser Ziffer gelten nicht, wenn Sie die Software als Verbraucher in Deutschland oder in einem unter (aka.ms/transfer) aufgeführten Land erworben haben. In diesem Fall muss die Übertragung der Software an einen Dritten und des Nutzungsrechts dem anwendbaren Recht entsprechen.

MS macht es einem natürlich trotzdem so schwer wie möglich, u.a. mit der nervigen Telefonaktivierung.
 
Die Einstellung macht in der normalen Praxis nicht wirklich einen Unterschied und dient eigentlich nur dazu, SSD Tools in einer virtuellen Umgebung entwickeln/testen zu können.

In den letzten Wochen gab es einige Beiträge in der Presse, daß es eine Möglichkeit geben soll, die Windows 10 Lizenz so mit einem persönlichen Microsoft-Konto zu verbinden, daß sie auf einen anderen PC übertragen werden kann.
 
- Ja, ich weiß, dass ich damit an eine, bzw. genau diese virtuelle Maschine gebunden bin. Wenn es mal wieder ein "richtiger" Rechner werden soll(te), ist es eben wieder eine Win7-Lizenz und eine Win7-Installation (anständig wie ich bin, werde ich die virtuelle Maschine dann auch löschen). Aber solange habe ich eben eine Win10-Test-Maschine, mit der ich von meinem Produktiv-Rechner unabhängig testen kann.

- Danke Martin, beim ersten überlegen ist mir auch kein (sinnvoller) Unterschied eingefallen. SSD-Tools will ich eigentlich nicht betreiben. Ansonsten betrifft es - so vermute ich - nur die Konfiguration, ob Dienste zur Defragmentierung und Startoptimierung laufen oder nicht. Für ein virtuelles System ist das sicher nicht nötig, von daher hab ich mal SSD aktiviert.

Aber vielleicht weiß ja noch jemand mehr.

Grüße Thomas
 
  • ok1.de
  • ok2.de
  • thinkstore24.de
  • Preiswerte-IT - Gebrauchte Lenovo Notebooks kaufen

Werbung

Zurück
Oben