versprochene herstellergarantie fehlt

ediona

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hallo

ich habe mir im märz 2007 bei einem grossen epay-händler einen tft-monitor ersteigert
neu/ mit voller herstellergarantie

der l150p hat laut ibm 3 jahre herstellergarantie
die garantie-abfrage bei ibm ergab, daß das gerät seit 2006 keine herstellergarantie mehr hat
obwohl es erst 2005 gebaut wurde ?(
und original verpackt war

der händler wollte die garantiezeit nachtragen lassen
laut ibm geht das aber anscheinend nicht

wieviel nachlass könnte ich verlangen?
gekostet hat das teil 110,-euro

sind 40% zuviel?
 
Ich würde die Verbraucherzentrale fragen...

außerdem hast Du bei Ebay nichts ersteigert, sondern einen Kaufvertrag abgeschlossen - dadurch ergeben sich die entsprechenden Rechte. -
 
Also geht es dir nicht um die Garantie sondern um den Kaufpreis oder? Welches Teil am TFT könntest du denn für die eingesparten 40% im Falle eines defektes reparieren lassen?

Da fehlen mir irgendwie die Worte!

Wenn du ihn mit 3 Jahren Garantie haben möchtest dann versuch deinen TFT zurückzugeben und kauf dir einen neuen!

xxx
 
Hy,

wenn Du bei einem grossen Ebay Haendler nen TFT ersteigert hast, hast Du doch auch ne Rechnung erhalten oder nich......

von dem Rechnungsdatum an, hast Du ueber den Haendler doch 2 Jahre Garantie/Gewaehrleistung... ?????

Wie der Haendler das nun mit IBM regelt, sollte nich Dein Problem sein... im Falle des Falles..... oder is das Teil defekt....

Gruss Bimbo-01
 
ich will ihn wieder verkaufen, weil ich ihn nicht mehr brauche
und mit 2,5 jahren herstellergarantie gibt es da ein wenig mehr

ich möchte den monitor gerne ohne verlust verkaufen
 
Original von ediona
ich will ihn wieder verkaufen, weil ich ihn nicht mehr brauche
und mit 2,5 jahren herstellergarantie gibt es da ein wenig mehr

ich möchte den monitor gerne ohne verlust verkaufen

O.K. sogesehen verstehe ich dich!
 
Original von Bimbo-01
von dem Rechnungsdatum an, hast Du ueber den Haendler doch 2 Jahre Garantie/Gewaehrleistung... ?????

Wie der Haendler das nun mit IBM regelt, sollte nich Dein Problem sein... im Falle des Falles..... oder is das Teil defekt....
Für 3 Jahre Händler Garantie würde ich nichts geben. OK der Hersteller
kann genau so gut pleite gehen wie der Händler. Aber bei dem Händler
läufst Du doch meistens dahinter her, gerade bei Gewährleistung.

40% finde ich noch sehr OK für das Restrisiko.
Wenn Du nur 1/3 Garantie hast solle er 66% (theoretisch) zurück zahlen.
Aber auf mind. 50% könnte man sich da wohl einigen. Sollte er bei 50%
nicht zuschlagen und sagen es wäre viel zu hoch und schlägt Dir evtl. 10%
vor...dann...

Gebe dem Händler den zurück und biete für die Abnutzung 1/6 oder weniger.
Du hast ja im guten Glauben (3 Jahre Garantie) gekauft. Also ist in den ersten
6 Monaten bestimmt noch eine Wandlung drin.

Gruß Flexibel
 
Original von Bimbo-01
Hy,

wenn Du bei einem grossen Ebay Haendler nen TFT ersteigert hast, hast Du doch auch ne Rechnung erhalten oder nich......

von dem Rechnungsdatum an, hast Du ueber den Haendler doch 2 Jahre Garantie/Gewaehrleistung... ?????

Wie der Haendler das nun mit IBM regelt, sollte nich Dein Problem sein... im Falle des Falles..... oder is das Teil defekt....

Gruss Bimbo-01

Vorsicht! Garantie hat mit Gewährleistung nichts zu tun! Das erste ist freiwillig vom Hersteller, das zweite gesetzlich vorgeschrieben und vom Händler! Und nach 6 Monaten findet eine Beweislastumkehr statt, so dass DU in der Beweislast bist! Ist also ein Papiertiger.
 
Original von T42p
Vorsicht! Garantie hat mit Gewährleistung nichts zu tun! Das erste ist freiwillig vom Hersteller, das zweite gesetzlich vorgeschrieben und vom Händler! Und nach 6 Monaten findet eine Beweislastumkehr statt, so dass DU in der Beweislast bist! Ist also ein Papiertiger.
Noch mehr Vorsicht: Gewährleistung deckt auch was anderes ab als Garantie. Bei Gewährleistung wird sichergestellt, dass das Gerät bei "Gefahrenübergang" einwandfrei ist und, dass es keine Fehler enthält, die zwingend ergeben, dass es während der Gewährleistungszeit kaputt geht. Da ist die Beweislastumkehr nach 6 Monten so doof nicht.

Bye...
 
Original von leFloyd
Original von T42p
Vorsicht! Garantie hat mit Gewährleistung nichts zu tun! Das erste ist freiwillig vom Hersteller, das zweite gesetzlich vorgeschrieben und vom Händler! Und nach 6 Monaten findet eine Beweislastumkehr statt, so dass DU in der Beweislast bist! Ist also ein Papiertiger.
Noch mehr Vorsicht: Gewährleistung deckt auch was anderes ab als Garantie. Bei Gewährleistung wird sichergestellt, dass das Gerät bei "Gefahrenübergang" einwandfrei ist und, dass es keine Fehler enthält, die zwingend ergeben, dass es während der Gewährleistungszeit kaputt geht. Da ist die Beweislastumkehr nach 6 Monten so doof nicht.

Bye...

Doof für mich als Verbraucher ist die Beweislastumkehr in jedem Fall. Und dass dies viele nicht wissen, kann man ja hier immer wieder lesen.
 
Ist doch egal ob Gewährleistung oder Garantie...
Er hat eine Sache mit einer bestimmten Eigenschaft (der Garantie) gekauft.
Sicher war diese Eigenschaft kaufentscheidend.
Da die Sache die Eigenschaft garnicht hatte, ist der Vertrag nichtig.
Er kann also den vollen Kaufpreis zurück verlangen.
Muss aber sicher noch einen gewissen Prozentsatz abziehen, da die Sache ja benutzt wurde.
 
Leider auch nicht ganz richtig. Ein Teil des Kaufpreises kann nicht etwa abgezogen werden weil die Sache benutzt wurde, sondern weil der Nutzer daraus einen geldwerten Vorteil gezogen hat. Wenn der Nutzer also auf eine Eigenschaft angewiesen war die er nicht nutzen konnte, kann ihm hier auch kein Teil vom Kaufpreis abgezogen werden.
 
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