Versicherungs-Spezi (Haftpflicht) gesucht ...

kangaroo72

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Hoi zusammen ...

Anfang Mai hatten wir Besuch, und beim Krallen der Hausschuhe aus 'ner Ablage wurde mein Helm runtergeworfen, und Beschädigt (Flughhöhe ca. 2 Meter). Kopfteil von der Lüftung ist auch abgebrochen, Rep. macht kein Sinn mehr. Ist aber ein Schuberth C3 (5 Jahre alt). NP ca. 500 Mäuse.

Hab den Helm mit Rechnung an die Versicherung geschickt. Diese hat mir gestern 'ne Gutschrift von 50€ gegeben (Zeitwert). :cursing::cursing::cursing:

Spinnen die?? Ist sowas zulässig?? Mein Händler sagte mir, ein Helm ist ein Sicherheitsartikel, da gibt's keinen Abzug ...

Kennt sich da jemand aus? Ist das zulässig??

LG,

Kangaroo
 
Was möchtest Du hören? Meinungen, Spekulationen. Glaubst Du, tatsächlich Wissende zu dem Thema hier zu finden?

Nimm einen Anwalt und verklag die Versicherung.
 
Kein Spezi, aber soweit ich weiß geht Neuware nur, wenn es keine gebrauchten gleichwertigen Sachen gibt bzw. die Beschaffung unzumutbarer Aufwand darstellt. Bei Ebay gibt es sicher gebrauchte Helme zuhauf, also wohl Pech für dich. Aber wie gesagt: Ich bin kein Spezi und je nach Gegenstand ist sowas wohl immer eine Individualentscheidung.

Grüße Thomas
 
Soweit ich weiß, und wir hier von einem Motoradhelm reden, dürfte der Helm doch bei einem Fall/Aufschlag schon nicht mehr sicher sein, da er dabei ja schon einen Haarriss bekommen haben könnte, sodass der dann bei einem richtigen Unfall keinen ursprünglichen Schutz mehr bietet.
Deine Kranken/Unfall/Lebens-Versicherung sollte ein Interesse haben das du keinen gebrauchten Helm erwerben musst. Evtl. die mal kontaktieren?!
 
Kennt sich da jemand aus? Ist das zulässig??
Was steht dazu in deinen Versicherungspapieren?
Der wichtigste Unterschied sollte in deinem Fall wohl "Versicherung auf Neuwert", oder "Versicherung auf Zeitwert" darstellen:
Steht ersteres in der Policewürde ich nachhaken, denn dann müssen die dir einen vergleichbaren neuen Helm bezahlen (selbe Sicherheitsklasse, gleiche Funktionalität, da aber günstigstes Modell).
Bei Zweiterem wird's wohl schwieriger.

(Hatten mal ein ähnliches Problem mit einem Videorecorder: Damals war die "Videotext" Funktion der Preistreiber, dank "Neuwert" gab's dann das entsprechende Gerät mit "Videotext")
 
Hier geht es aber wohl um die Haftpflicht des Verursachers. Und was da drin steht, ist sicherlich nochmal 'ne andere Frage.
 
Soweit ich das bisher verstanden habe (Internet-Rechtsberatung ;-) handelt es sich in diesem Falle um ein Produkt das selbst mit leichten Beschädigungen als nicht mehr sicher klassifiziert werden muss - eine Beschädigung führt also zum vollständigen Wertverlust und ein Ersatz hat auch Neupreis zu erfolgen - ein "Gebrauchtgerät" wäre wie auch das beschädigte nicht hinreichend sicher.
Insofern stehe ich zum TO - eine Erstattung müsste einen neuen Helm hergeben - ob allerdings das selbe Model wenn alle Eigenschaften auch von einem preiswerteren erfüllt werden möchte ich bezweifeln. Wobei ein Helm ja nochmals ein Sonderfall ist - nicht jeder Helm passt. Und ein nicht passender Helm ist wieder unsicher......
 
Also grundsätzlich ist es richtig, daß die normale Haftpflichtversicherung nur die Reparatur bzw. ggf. den Zeitwert ersetzt. In einem der beiden Links steht, daß es bei der Kfz-Haftpflicht ebenfalls der Fall ist mit dem Schlagwort "wirtschaftlicher Totalschaden". Mit der Zeitwert Entschädigung soll man in die Lage versetzt werden etwas in gleicher Art und Güte wieder zu beschaffen.

An Deiner Stelle würde ich aber die Versicherung anschreiben und das "hochwertigstes" Gerichtsurteil, daß hier "neu für alt" geboten sieht zitieren und die Argumente sicherheitsrelevantes Kleidungsteil, bei Gebrauchtkauf keine Garantie, daß der Helm tatsächlich noch sicher ist und noch das hygienische Argument aufbieten. Im Laden darf man wohl die Helme oftmals nur mit einer Sturmhaube anprobieren. Zudem ist es ja bei einem gebrauchten Helm oftmals gar nicht möglich den vor dem Kauf anzuprobieren. Du hättest also auch noch das Kaufrisiko, Rücknahme ist ausgeschlossen i.d.R. bei Gebrauchtkauf und Du mußt unverhätnismäßig lange aufs Fahren verzichten. Und daher stellst Du auch gleich noch Nutzungsaufall in Rechnung von X EUR pro Tag.

Abgesehen davon prüf mal nach ob man die Dinger vllt. nach einiger Zeit sowieso ersetzen muß. Fahrradhelme sind m.w. nur 5-6 Jahre ab Herstellung zur Nutzung zugelassen. Danach gelten sie als unsicher.
 
KLingt doch gut, Landgericht schonmal besser als Amtsgericht :) Und auch für Kindersitze gültig, perfekt!
 
Wenn Du die "500 Mäuse" schließlich ersetzt bekommen hast, kaufst Du aber einen anderen Helm, oder?

Nicht einen, von dem Du jetzt weißt, dass er bei freiem Fall aus zwei Metern Höhe und nichts als dem eigenen Gewicht schon kaputtgeht! Da möchte man ja gar nicht daran denken, für was so ein Helm eigentlich da ist.
 
Jeder Motorradhelm ist nach einem Sturz aus dieser Höhe als defekt zu betrachten. Das der Helm kaputt geht, ist bauartbedingt teilweise so gewollt - bei Scorpion nennt es sich bspw. TCT und sorgt für eine optimalere Schlagdämpfung.
 
Jeder Motorradhelm ist nach einem Sturz aus dieser Höhe als defekt zu betrachten. Das der Helm kaputt geht, ist bauartbedingt teilweise so gewollt - bei Scorpion nennt es sich bspw. TCT und sorgt für eine optimalere Schlagdämpfung.

Genau so! - ein Helm soll Schläge dämpfen - geht also bei einem Unfall/Sturz genauso wie eine Auto-Knautschzone kaputt - denn genau das ist er. Die äußere Schicht ist natürlich auch ziemlich schlagzäh und hält einen Sturz ab - aber halt nur einen.
 
Hi, auch hier urteilen die Gerichte unterschiedlich, es gibt wohl derzeit kein Grundsatzurteil, somit hat die Vers. genau nach ihren AGB gehandelt.

Es wäre ja mal schön, wenn man das Schreiben der Vers. an den Geschädigten einsehen könnte und zwar nur den relevanten Teil.

Warum und mit welcher Begründung hier nur 50,00€ als Schadenersatz gezahlt wurden.

Was für ein Schubert C3 war es denn nu, Type es gibt ja wohl verschiedene und die fangen so bei ca. 280,00€ Neupreis an.

Nobby
 
So - war länger "abstinent" sorry dafür :-)
Da ich täglich fahre, musste ich natürlich direkt einen neuen Helm kaufen. Ich habe einen C3 Pro Europe (Fluo Gelb) gekauft. Mir ist klar, das die Lackierung nicht von der Versicherung bezahlt wird, aber die Standard-Basic-Variante von ca. 300€ hätte ich schon gerne - und das wäre einen Abzug in höhe von ca. 200€ vom alten Helm.
Unter Schuberth geht bei mir nix - Safety first - ich hab' nur eine Birne.
Ich denke, damit sollten die Leben können.
Das werde ich denen noch vorschlagen, und übergebe es ansonsten meiner Rechtschutzversicherung.

@Nobby: Bei Gelgenheit scanne ich den relevanten Teil mal ein ...

LG, Kangaroo
 
So - nachdem ich nun dezent auf die Urteile hingewiesen habe, wurde der Helm auf voll reguliert. War ein ganz schönes hin und her. Aber bei soviel Lug und Trug was man hört, bestehe ich schon auf mein Recht, wenn ich einen Anspruch habe. Und es hat sich ja auch ausgezahlt.

Also - Manchmal einfach hartnäckig bleiben :cool:
 
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